Ich zitiere aus dem Artikel :
„Es verlangt kein Gesetz vom Jäger, einen Hund zu halten und zu führen“, stellt Julia Pfeiffer-Schlichting klar.
Das ist defenitiv Falsch. Das Gestzt schreibt vor das Zur Jagdausübung geeigneter Jagdhunde zur Verfügung stehen müssen. Nun stellen sich Jagdhunde aber nicht selber zur Verfügung; sie werden von Menschen; bei Eingesetzten Jagdhunden mit einer Fach- und Sachkundeprüfung als geprüfte Hunde eingesetzt. Jagdhunde sind Arbeitshunde und daher wie Diensthunde und Blindenhunde zu behandeln.
Sie verweist zudem auf ein Oberverwaltungsgerichtsurteil, nach denen Jagdhunde der persönlichen Lebensführung zuzurechnen sind.
Rollstuhlfahren gehört auch zur persöhnlichen Lebensführung. Ich kann auf einen Rollstihl verzichten auch wen ich ihn benötige. Und ich kann auf meinen Schwerbehindertenausweis ( und damit Steuerermäsigung) verzichten; ich benötige ihn nicht Dringend.
Wie die Jagdsteuer diene die für Hunde der sozialen Gerechtigkeit.
Warum dient einer Aufwandssteuer der Sozialen Gerechtigkeit ? Wen dem so währe; dann müsten alle die keine Hunde halten wegen der Sozialen Grechtigkeit " Hundeersatzsteuer" zahlen...
Zudem hat die niedersächsische Tierschutzbeauftragte Bedenken, weil die Ausbildung der Jagdhunde an lebenden Füchsen stattfinde.
Ist genaus Quatsch wie die Begründung das die Tierschutzbeauftragte Bedenken wegen der Jagdhundeausbildung hat Ist Quatsch .
Die Tierschutzbeauftragte hat in diesem Fall eine Private; aber Unmaßgebliche Meinung. Deren Meinung istr nicht Gesetz und kann auch nicht Gesetz Ersetzen. Das Gresetz aber schreibt zur Jagdausbildung Geschulte und Geprüfte Hunde vor... Und für diese Gesetzlich Vorgeschrieben Anforderung gibt es Prüfungs und Schulungsanforderungen.