Keine Anlagenprüfungen mit ausländischen zugelassenen FCI-Hunden?

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Hallo,

bisher war ich der Meinung, dass man mit einem im Ausland gezogenen FCI-Hund der auf der Liste des JGHVs steht in Deutschland alle JGHV-Prüfungen machen kann.
Dass davon aber die Anlagenprüfungen ausgenommen sind, habe ich nicht gewusst.
Ebenso kann man mit einem VDH-Hund ohne JGHV-Stempel, Leistungsprüfungen ablegen, wenn es keinen JGHV-Verein für diesen Hund gibt.

Es ist also egal, ob ich einen ausländischen oder deutschen FCI-Jagdhund besitze....mit beiden darf ich keine AP, aber trotzdem Leistungsprüfungen machen....oder sehe ich das falsch?

Wer von Euch hat eine AP mit einem ausländischen und im Ausland geborenen FCI-Hund abgelegt? Ich bin mir sicher, da gibt es welche!


Hier die Satzung des JGHV:

§ 23 Die Verbandsprüfungen (Gültig ab 01.01.2011)

(1) Eine sorgfältige, an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtete und objektiv kontrollierte Zucht schafft die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung gesunder, wesensfester, sozialverträglicher und ihren jeweiligen Aufgaben ge*wachsener Jagdhunde. Sie dient damit tierschützerischen Belangen sowohl in Bezug auf das bejagte Wild als auch den Jagdhund selbst.
Das Prüfungswesen dient der Feststellung der Leistungsfähigkeit der Hunde für die Jagd, züchterischen Belangen in Bezug auf die Gesamtpopulation einer Rasse und schafft die Grundlage für Wertschätzungen.

(2) Alle dem JGHV angehörigen Vereine zu § 3 (1) Nr. 1 a) – e) der Satzung sind kraft ihrer Mitgliedschaft berechtigt, Prüfungen unter Beachtung der Prüfungsordnungen und der Rahmenrichtlinien des JGHV auszurichten.
(3) Es wird unterschieden zwischen

a) Prüfungen und Leistungszeichen, die allgemeinverbindlich sind (z. B. VSwP, VPS, Btr, AH usw.). Diese werden von der Hauptversammlung des JGHV beschlossen,
b) gemeinsamen Zucht- und Gebrauchsprüfungen der Vorstehhunde (VJP, HZP, VGP), durch die die Vergleichbarkeit und Erhaltung eines der Jagdpraxis entsprechenden Leistungsstandards gewährleistet werden soll. Diese Prüfungs*ordnungen werden von den Vorstehhundzuchtvereinen und von den Vereinen, die regelmäßig mindestens alle 2 Jahre diese Prüfung durchführen, auf der Hauptver*sammlung des JGHV beschlossen,

c) sonstigen Prüfungen der Zuchtvereine, deren Prüfungsordnungen von diesen be*schlossen werden. (Das wären die AP)

(4) An den Prüfungen gem. Abs. 3 dürfen teilnehmen alle anerkannten Jagdhunde,
das sind

a) im Zuchtbuch eines dem JGHV und VDH angehörenden Zuchtvereins/Verbandes eingetragene Jagdhunde, sowie im VJT und VJB gezüchtete Hunde ( Bestands*schutz  )
b) im Ausland gezüchtete Jagdhunde, deren Rasse durch einen zuchtbuch*führ*enden Verein im JGHV vertreten ist und deren Ahnentafel mit dem FCI – Stempel
versehen ist.

c) alle von einem Zuchtverein / Verband registrierten und durch den Aufdruck
des „Sperlingshundes“ auf dem Registrierpapier qualifizierten Jagdhunde.


(5) An den Leistungsprüfungen (z. B. VGP, VSwP, VFSP, VStP) dürfen darüber hinaus
teilnehmen alle zugelassenen Hunde, das sind

a) im Ausland gezüchtete Jagdhunde bestimmter Rassen und deren Nachkommen, die nicht unter (4) b fallen mit einer von der FCI anerkannten Ahnentafel, deren Identität vom VDH geprüft ist und (das wäre ein ausländischer FCI-Hund)

b) in Deutschland gezüchtete Jagdhunde bestimmter Rassen mit Ahnentafel eines VDH-Zuchtvereins, der nicht Mitglied im JGHV ist (das ist ein Deutscher FCI/VDH-Hund)

(6) Übergangsvorschrift : Diese Bestimmungen treten ab 01.01.2011 in Kraft

Die Zulassung auf Grundlage der Zweckbestimmung des Verbandes wird vom Präsidium des JGHV einmal widerruflich für die jeweilige Rasse nach Absprache mit dem VDH erteilt.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anonym

Guest
Nur mal auf das Datum des Urteils und der zitierten Satzung achten .:biggrin:

Da tun sich Abgründe auf .
 
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Hallo Antonio

In D gezüchtete Jagdhunde die nicht durch einen Zuchtverein der beim JGHV Mitglied ist vertreten sind , dürfen nicht:sad:an Anlagenprüfungen teilnehmen Wurden die Hunde aber im Ausland und FCI gezüchtet , so dürfen sie auf Anlagenprüfungen geführt werden.

Gruß Moosjäger
 
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OT: Eine sachliche Begründung wäre hier angebracht.

Es sollte lediglich eine Hilfestellung für den TS sein. Sollte ein anderes Urteil bekannt sein, so teile uns das doch bitte mit.

Wer lesen kann - und dies auch tut - wird bemerken, dass der TS von einer AP innerhalb des JGHV-Prüfungsregulariums spricht - und nicht von einer gesetzlich geregelten Brauchbarkeit eines Jagdhundes.
 
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30 Nov 2004
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Hallo Moosjäger,
So dachte ich es bisher auch, aber es scheint wohl so zu sein, dass im Ausland gezogene FCI-Hunde auch nicht an Anlagenprüfungen, sondern nur an Leistungsprüfungen z. B. GP, VswP,....teilnehmen dürfen!
 

z/7

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Was spricht eigentlich dagegen, mit einem Hund ausländischer Provenienz zur Anlagenprüfung in das Ursprungsland zu fahren????

Wo die Leut erstens mehr Ahnung von den gewünschten Eigenschaften haben, dadurch zweitens eine stichhaltigere Beurteilung treffen und damit drittens einen durchaus höheren Erkenntnisgewinn über den Zuchtwert erhalten, als wenn der Hund hier bei ner irgendwie ähnlichen Rasse mehr schlecht als recht mitläuft???
 
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Hat ein Jagdhund FCI-Papiere und wird von einem JGHV-Verein betreut, dann darf er an den Anlagenprüfungen und Gebrauchsprüfungen teilnehmen. Um welche Rasse geht es denn konkret?
 
G

Gelöschtes Mitglied 3063

Guest
Hallo Moosjäger,
So dachte ich es bisher auch, aber es scheint wohl so zu sein, dass im Ausland gezogene FCI-Hunde auch nicht an Anlagenprüfungen, sondern nur an Leistungsprüfungen z. B. GP, VswP,....teilnehmen dürfen!

Wo steht das? Wenn es einen JGHV-Verein in D gibt, der diese Rasse betreut gehts das problemlos!

Alle Jahre werden DW aus Schweden und Österreich DD und DK aus Italien, DJT aus Österreich, SK aus der Slowakei, PRT aus England usw in D auf anlageprüfungen geführt.
 
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Ja, aber wenn es keinen Verein gibt, der die Rasse betreut geht es nicht.
Wie ist das dann mit den Serbischen, Polnischen und Schwedischen Bracken?
 

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