Kauf von Schalldämpfer über Internet in Österreich

G

Gelöschtes Mitglied 11388

Guest
Sicher nicht.
Werden den Wettbewerbsvorsprung der Skandinavier nicht so schnell aufholen.
Das sind Profis auf dem Gebiet die seit Jahrzehnten nur das machen.
Liebhaber der Steyr Waffen werden ihn schon kaufen aber ein grossteil kauft Bewährtes.
 
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Schon möglich.

Ich habe mich auf die Schnelle über die Firma Muzzle Devices, die die Steyr-Dämpfer herstellt, schlau gemacht. Die Firma gibt es seit Juli 2018, drei Einzelpersonen haben das Sagen und der Firmensitz ist in Oberösterreich im Kobernaußer Wald.
Nachdem die Dämpfer das Steyr-Zeichen (als Bild auf der Steyr-Seite übrigens gefaked) tragen, werden sie von Steyr Arms nicht ganz unabhängig sein.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Oder zu viele Dumme, die, nachdem Schalldempfer endlich bei euch erlaubt sind, Subsonic Munition laden wollen:mad:.
So kann dieses Privileg schnell wieder verschwinden.
Schade das ALLE den Preis dafuer bezahlen muessen

tømrer[/QUOTE

Bestimmt würde so ein Schalldämpfe noch zusätzlich zur Miäunition auf so eine böse Black Rifle geschraubt. Das passt dann besser zu deinem Feindbild .

Übrigens. Das Urteil hat nix....überhaupt nix mit Subsonicmunition zu tun .
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Ooh. Hast du heute auch kräftig gefeiert ?
 
M

Mitglied 13815

Guest
Update:
Habe jetzt mal bei meiner Behörde nachgefragt, ob und wie ich meinen Dämpfer jetzt von A nach D mitnehmen kann und ob dazu ein Eintrag im Europäischen Feuerwaffenpass möglich oder erforderlich ist. Weiß man (noch) nicht, man will sich dazu im Ministerium schlau machen.
Parallel habe ich die entsprechende Frage auch dem TJV gestellt ...

Jemand von Euch schon weiter?
 
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lt Auskunft mein er BH ist eine Eintragung in den EUFWP NICHT möglich da der Schalli nicht im ZWR gemeldet ist und Eintragungen in den EUFWP nur dann möglich ist wenn die Waffe bzw. das Zubehör im ZFR gemeldet ist.

Schaun wir mal ob sich da noch etwas ändert
 
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lt Auskunft mein er BH ist eine Eintragung in den EUFWP NICHT möglich da der Schalli nicht im ZWR gemeldet ist und Eintragungen in den EUFWP nur dann möglich ist wenn die Waffe bzw. das Zubehör im ZFR gemeldet ist. Schaun wir mal ob sich da noch etwas ändert

Dazu muss erst einmal das Programm des ZWR geändert werden, vom Ministerium selbst gestrickt, das kann dauern..... ;)

Im Erlaß des BMI vom 2. Jänner 2019 steht folgender Passus:

"Das Mitbringen oder Einführen von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles in das
Bundesgebiet ist Jägern unter der Voraussetzung erlaubt, wenn sie nachweisen, dass sie die
mitgebrachten oder eingeführten Schalldämpfer zur Ausübung der Jagd benötigen. Dieser
Nachweis kann insbesondere unter Vorlage einer Einladung zur Jagd erbracht werden. Eine
Eintragung in einem Europ. Feuerwaffenpass ist nicht erforderlich."


Alsdann, bitte warten, bis einerseits der Erlaß revidiert wird und/oder das ZWR umgebaut wurde.....
 
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Anhang anzeigen 62362
Zum einfacheren Nachlesen.... ;)

Wobei im letzten Halbsatz die Formulierung "i.d.g.F." meines Erachtens besser gewesen wäre....
In einem Seminar für Jagdaufsichtsorgane wurde gestern folgende Auffassung zu § 63 Oö Jagdgesetz vorgetragen:

Die jagdliche Verwendung eines Schalldämpfers ist für den gemeinen oberösterreichischen Jäger nach wie vor verboten. Zulässig ist er nur für jene (Berufs-) Jäger, für die so eine Ausnahmebewilligung erteilt wurde.

Eine Novellierung des Oö Jagdgesetz soll anhängig sein. Mag sein, dass es sich in anderen Bundesländern ähnlich verhält, weil die Jagdgesetze erst an die jüngste Änderung des Waffengesetzes angepasst werden müssen.
 
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In einem Seminar für Jagdaufsichtsorgane wurde gestern folgende Auffassung zu § 63 Oö Jagdgesetz vorgetragen:

Die jagdliche Verwendung eines Schalldämpfers ist für den gemeinen oberösterreichischen Jäger nach wie vor verboten. Zulässig ist er nur für jene (Berufs-) Jäger, für die so eine Ausnahmebewilligung erteilt wurde.

Eine Novellierung des Oö Jagdgesetz soll anhängig sein. Mag sein, dass es sich in anderen Bundesländern ähnlich verhält, weil die Jagdgesetze erst an die jüngste Änderung des Waffengesetzes angepasst werden müssen.

Die Waffengesetznovelle - Die wichtigsten Punkte für Jägerinnen und Jäger, BGBI. / Nr. 97/2018
von Dr. Werner Schiffner, MBA, LJM ÖR Sepp Brandmayr und GF Mag. Christopher Böck

..die meinen man darf. :rolleyes:

WmH - kreuz
 
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Die Waffengesetznovelle - Die wichtigsten Punkte für Jägerinnen und Jäger, BGBI. / Nr. 97/2018
von Dr. Werner Schiffner, MBA, LJM ÖR Sepp Brandmayr und GF Mag. Christopher Böck

..die meinen man darf. :rolleyes:

WmH - kreuz

tut mir leid du hast recht.

Zusammenfassung für die Praxis
Der Schalldämpfer darf mit der gültigen Jagdkarte bei regelmäßiger Ausübung der Jagd nun österreichweit verwendet werden. ABER: Das Oö Jagdgesetz muss vom Oö Landtag aber eventuell noch adaptiert werden. Sie können einen Schalldämpfer also bereits erwerben, warten Sie aber noch bis auf weiteres mit der Verwendung desselben. ACHTUNG: Wenn die Jagdkarte nicht mehr gültig ist (das heißt, ohne Einzahlung des Jahresbeitrages) oder diese entzogen wurde, muss der Schalldämpfer nach sechs Monaten abgegeben werden.

Eine Jägerin oder ein Jäger mit gültiger Jagdkarte UND Waffenbesitzkarte darf während der Ausübung der Jagd Waffen der Kategorie B, also „Halbautomaten“ (mit Magazinbeschränkung) und Faustfeuerwaffen, führen. Der Weg zu oder von der Jagd zählt grundsätzlich dazu, nicht aber wenn dieser Weg unverhältnismäßig weit ist. Dann muss die Waffe ungeladen in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden. Achten Sie genau darauf, wann Sie die Waffe führen dürfen und wann sie transportiert werden muss. ACHTUNG: Auf keinen Fall darf die Waffe im KFZ zurückgelassen werden. Auch nicht im Jagdrevier!

habe mich hier von Aussagen von Entscheidungsträgern beim Bezirksjägertag verlassen.
Dort wurde kolportiert das die Jagd auf Raubwild auch mit Schallmodulatoren erlaubt ist.
Diese Aussage war definitiv falsch, du hast recht mit deiner Feststellung.

WmH - kreuz
 

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