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Gelöschtes Mitglied 11388
Guest
Ich weis ja. Komische Anschauung.Da haben Bürokraten in Deutschland ganz andere Vorstellungen...
Ich weis ja. Komische Anschauung.Da haben Bürokraten in Deutschland ganz andere Vorstellungen...
... Es handelt sich nur um eine Sondergenehmigung für Jagdausübungsberechtigte. ...
Die gucken zu viel James Bond und haben Angst vor dem lautlosen Knall...
Genau das ist vermutlich die Wurzel allen Übels.......
DAS ist auch meine Info. nix mit Büchsenmacher gehen, kaufen, montieren fertig, sondern voraussichtlich eintragung in Waffenbesitzkarte die dann ja eh jedem Jäger zusteht.Meine Information lautet: Registrierung im ZWR.....
Nur Waffenbuch geht ja eigentlich nur für Dinge, die beim Büma sind.....
Aber im hohen Mysterium in Wien wird an einem Erlaß gebrütet....
wobei wie willst die "regelmässige Jagdausübung" überprüfen? Reicht ein Ausgangsschein? Reicht die Jagdkarte? Musst Vereidigt oder Pächter sein?Den Begriff "Jagdausübungsberechtigter" kennt das Waffengesetz nicht, Voraussetzung soll "gültige Jagdkarte + regelmäßige Jagdausübung" sein!
Das ist der gleiche Witz wie bei uns.wobei wie willst die "regelmässige Jagdausübung" überprüfen? Reicht ein Ausgangsschein? Reicht die Jagdkarte? Musst Vereidigt oder Pächter sein?
wobei wie willst die "regelmässige Jagdausübung" überprüfen? ...