Kauf von Schalldämpfer über Internet in Österreich

Registriert
2 Okt 2008
Beiträge
5.564
Zusammenfassung für die Praxis
Der Schalldämpfer darf mit der gültigen Jagdkarte bei regelmäßiger Ausübung der Jagd nun österreichweit verwendet werden. ...
Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch!
Nach dem Waffengesetz ist die Aussage zutreffend.
Genauer: Der Schalldämpfer bleibt grundsätzlich eine verbotene Waffe (Kategorie A). Eine Ausnahmebestimmung im Waffengesetz erlaubt seit Dezember 2018 unter gewissen Voraussetzungen (~ aktiver Jäger) vom Erwerb von Schalldämpfern bis zum Führen so ziemlich alles, was es braucht.
Dieses Privileg gilt nicht für Schützen.

Wenn es um die Ausübung der Jagd geht, sind zusätzlich die lokalen Jagdgesetze zu beachten. Zum Zeitpunkt der letzten Novellierung der genannten Jagdgesetze gab es die Ausnahmebestimmung im WaffenG noch nicht. Ob die Jagdgesetze an die neuen Möglichkeiten, die das Waffengesetz bietet, angepasst werden oder nicht, liegt in der Entscheidungshoheit der Landtage.
So wie es @kreuz in #58 geschrieben hat, kommt's hin.

Das hat @Hirschberg in seiner stark verkürzten Argumentation möglicherweise gemeint. Genaues weiß man nicht, weil außer einem kurzen Beller hat er nichts geschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
15 Nov 2003
Beiträge
3.062
Das ist der gesamte Satz, und der darauf folgende ist ebenso falsch, denn um die Verwendung des SD für "Freizeitjäger" in OÖ zu ermöglichen muß das Jagdgesetz definitiv geändert werden, und nicht eventuell
 
Registriert
15 Jan 2010
Beiträge
4.803
Das ist der gesamte Satz, und der darauf folgende ist ebenso falsch, denn um die Verwendung des SD für "Freizeitjäger" in OÖ zu ermöglichen muß das Jagdgesetz definitiv geändert werden, und nicht eventuell

..was das selbe Ergebnis ergibt.
Diese Satze sind von Dr. Werner Schiffner formuliert und
stehen so in den News des OÖLJV .
Ich hoffe er bekommt jetzt keine Schwierigkeiten mit dir. :rolleyes:


kreuz
 
M

Mitglied 13815

Guest
Der TJV schrub mir:

Grundsätzlich gilt, dass Besitz und Einführen von Schalldämpfern in Österreich verboten ist. Ausnahme ist, dass man im Besitz einer gültigen Jagdkarte ist und die Jagd (im betreffenden Bundesland, auf welche sich die Jagdkarte bezieht) regelmäßig ausübt. Dies gilt auch für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. (§ 17 Absatz 3b Waffengesetz)

Für die Mitbringung von Waffen ist grundsätzlich eine Eintragung im europäischen Feuerwaffenpass Voraussetzung. Für Schalldämpfer gilt diese Pflicht zur Registrierung nicht, da diese keine an sich Waffen an sind und aktuell keine Sonderbestimmung besteht, die eine Eintragung vorsieht; auch nicht im zentralen Waffenregister. Betreffend die Verwahrung von Schalldämpfern gilt allerdings zu beachten, dass das Waffengesetz verlangt, dass Schalldämpfer auf die gleiche (vom Zugriff Unberechtigter geschützte) Weise zu verwahren sind, wie die Waffe selbst.


Hier steh ich nun, ich armer Tor ...
 
Registriert
15 Jan 2010
Beiträge
4.803
Der TJV schrub mir:

Grundsätzlich gilt, dass Besitz und Einführen von Schalldämpfern in Österreich verboten ist. Ausnahme ist, dass man im Besitz einer gültigen Jagdkarte ist und die Jagd (im betreffenden Bundesland, auf welche sich die Jagdkarte bezieht) regelmäßig ausübt. Dies gilt auch für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. (§ 17 Absatz 3b Waffengesetz)

Für die Mitbringung von Waffen ist grundsätzlich eine Eintragung im europäischen Feuerwaffenpass Voraussetzung. Für Schalldämpfer gilt diese Pflicht zur Registrierung nicht, da diese keine an sich Waffen an sind und aktuell keine Sonderbestimmung besteht, die eine Eintragung vorsieht; auch nicht im zentralen Waffenregister. Betreffend die Verwahrung von Schalldämpfern gilt allerdings zu beachten, dass das Waffengesetz verlangt, dass Schalldämpfer auf die gleiche (vom Zugriff Unberechtigter geschützte) Weise zu verwahren sind, wie die Waffe selbst.

Hier steh ich nun, ich armer Tor ...

was verwirrt dich an den Ausführungen???
Wenn du die Gastjagd in DE ansprichst,
würde ich eine Waffe ohne SD mitnehmen.
Zumindest bis die Mitbringung von SD
geklärt sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Mitglied 13815

Guest
Grundsätzlich ... Schalldämpfer ... verboten. Ausnahme ... regelmäßig ... grundsätzlich ... Feuerwaffenpass ... Für Schalldämpfer ... nicht ...

Ich als einfach strukturierter und mit "Befehl-und-Gehorsam" sozialisierter Nicht-Jurist kann halt nur mit einfachen Aussagen was anfangen:
Ja, Sie dürfen Ihren Schalldämpfer zur Jagd von Deutschland nach Österreich mitbringen. Da eine Eintragung in den Europäischen nicht möglich ist, ist diese auch nicht erforderlich.

Es geht auch nicht um Gastjagd in D, hier ist mir die Lage ja halbwegs klar (zumindest in meinen Revieren).
Ich habe halt die Vorteile des Dämpfers schätzen gelernt, natürlich könnte ich auch ohne SD schießen (verbunden mit 2 x Ein- oder zumindest Kontrollschießen) oder eine andere Waffe mitnehmen. Aber das war ja nicht die Frage.
 
Registriert
15 Jan 2010
Beiträge
4.803
Grundsätzlich ... Schalldämpfer ... verboten. Ausnahme ... regelmäßig ... grundsätzlich ... Feuerwaffenpass ... Für Schalldämpfer ... nicht ...

Ich als einfach strukturierter und mit "Befehl-und-Gehorsam" sozialisierter Nicht-Jurist kann halt nur mit einfachen Aussagen was anfangen:
Ja, Sie dürfen Ihren Schalldämpfer zur Jagd von Deutschland nach Österreich mitbringen. Da eine Eintragung in den Europäischen nicht möglich ist, ist diese auch nicht erforderlich.

Es geht auch nicht um Gastjagd in D, hier ist mir die Lage ja halbwegs klar (zumindest in meinen Revieren).
Ich habe halt die Vorteile des Dämpfers schätzen gelernt, natürlich könnte ich auch ohne SD schießen (verbunden mit 2 x Ein- oder zumindest Kontrollschießen) oder eine andere Waffe mitnehmen. Aber das war ja nicht die Frage.

..hast ja recht bin auch ein einfacher Fuzzi, ich hab deine Staatszugehörigkeit verwechselt.
Bei uns zb. OÖ ist der SD noch nicht zur Jagd zugelassen. (nur laut Bundesgesetzgebung)
Es fehlt noch eine Änderung im Landesjagdgesetz.
Könnte mir vorstellen das es in den Bundesländern ähnlich ist.(bitte um Feedback)
Bis zum Aufgang der Jagd sollte das geregelt sein.:rolleyes:

kreuz
 
M

Mitglied 13815

Guest
;)

Siehste, da ist genau mein nächstes Problem ... Ich geh ja ab und zu z.B. auch in Salzburg, auf "Tagesticket", Da frag ich lieber erst gar nicht:cool:
 
Registriert
30 Dez 2004
Beiträge
20.331
Der TJV schrub mir:

Grundsätzlich gilt, dass Besitz und Einführen von Schalldämpfern in Österreich verboten ist. Ausnahme ist, dass man im Besitz einer gültigen Jagdkarte ist und die Jagd (im betreffenden Bundesland, auf welche sich die Jagdkarte bezieht) regelmäßig ausübt. Dies gilt auch für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. (§ 17 Absatz 3b Waffengesetz)

Für die Mitbringung von Waffen ist grundsätzlich eine Eintragung im europäischen Feuerwaffenpass Voraussetzung. Für Schalldämpfer gilt diese Pflicht zur Registrierung nicht, da diese keine an sich Waffen an sind und aktuell keine Sonderbestimmung besteht, die eine Eintragung vorsieht; auch nicht im zentralen Waffenregister. Betreffend die Verwahrung von Schalldämpfern gilt allerdings zu beachten, dass das Waffengesetz verlangt, dass Schalldämpfer auf die gleiche (vom Zugriff Unberechtigter geschützte) Weise zu verwahren sind, wie die Waffe selbst.

Hier steh ich nun, ich armer Tor ...

es ist ganz einfach....

wenn du im Besitz einer Jagdkarte bist und eine schriftliche Jagdeinladung aus Österreich hast kannst du mit dem Schalldämpfer problemlos und gesetzeskonform einreisen wenn deine Waffe im EUFWP eingetragen ist.

Hier dazu der Gesetzestext aus dem Waffengesetz (Fassung 2019) §17
Zitat:
(3b) Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren. Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat dieser die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Besitz dieser Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles weiterhin zulässig. Hat die Behörde aufgrund bestimmter Tatsachen Grund zur Annahme, dass der Betroffene die Jagd tatsächlich nicht regelmäßig ausübt oder ausüben kann, so hat sie dies mit Bescheid festzustellen.
Zitatende:

Zu beachten ist natürlich auch noch das Jagdgesetz des betreffenden Bundeslandes in dem du die Jagd mit Schalldämpfer ausüben willst. Meines Wissens ist die Jagd mit Schalldämpfer z.B. in Oberösterreich (noch?) lt Jagdgesetz (noch?) verboten.

Genau so ist es auch in Deutschland geregelt wie ich auf Nachfrage bei einem Polizisten erfahren habe. Auch wenn der Schalldämpfer nicht im EUFWP eingetragen ist (in AT gibt es nämlich keine Möglichkeit den Schalli im EUFWP einzutragen) ist es kein Problem ihn dach DE zur Jagd mitzunehmen da der Schalli in DE nicht als Waffe gilt. Bitte korrigiert mich wenn die Aussage des deutschen Polizisten nicht richtig ist).
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
15 Nov 2003
Beiträge
3.062
Wo kein Kläger da kein Richter, aber ich wäre da auch eher vorsichtig.

Eine "gültige Jagdkarte" hat der Jagdreisende m.E. erst "inne" wenn er die für ihn ausgestellte gültige Jagd(gast)karte in Händen hat.

So lange er die nicht in Händen hat ist er u.U. ohne Berechtigung mit einer nach §17 Waffengesetz verbotenen Vorrichtung unterwegs.
 
M

Mitglied 13815

Guest
Okay, danke. Waffen sind im EUFWP eingetragen, kein Problem. Dämpfer ist nicht eintragungsfähig, wenigstens hier ...

Das mit der gültigen Jagdkarte wäre noch mal zu prüfen, ich habe ja eine gültige Jagdkarte für Tirol, auch wenn mir die für eine Einladung in Salzburg oder im Burgenland etc. nix nützt ...

Einer der wenigen Vorteile in D, mein bayrischer gilt deutschlandweit ...
 
Registriert
15 Nov 2003
Beiträge
3.062
Du musst den Besitz des Schalldämpfers (Waffengesetz) und die Jagdausübung damit (Landesjagdgesetze) gedanklich trennen.

Meine Auslegung wäre: Wenn du eine gültige Tiroler Jagdkarte innehast darfst du (den Schmarren mit der regelmäßigen Jagdausübung mal außen vor gelassen), den Schalldämpfer laut Waffengesetz in ganz Österreich besitzen, die jagdliche Verwendung desselben regeln aber die Landesjagdgesetze, welche jeweils entsprechend zu beachten sind.
 
Registriert
27 Aug 2018
Beiträge
3.095
Du musst den Besitz des Schalldämpfers (Waffengesetz) und die Jagdausübung damit (Landesjagdgesetze) gedanklich trennen.

Meine Auslegung wäre: Wenn du eine gültige Tiroler Jagdkarte innehast darfst du (den Schmarren mit der regelmäßigen Jagdausübung mal außen vor gelassen), den Schalldämpfer laut Waffengesetz in ganz Österreich besitzen, die jagdliche Verwendung desselben regeln aber die Landesjagdgesetze, welche jeweils entsprechend zu beachten sind.

Im übrigen wird auch nur davon ausgegangen, dass du die Jagd in dem Bundesland in dem du die JK gelöst hast regelmäßig ausübst. Also solange du JK löst, auch ohne jagen zu gehen, wird von regelmäßiger Jagd ausgegangen.
Wie sie das ohne Eintrag im ZWR überhaupt überprüfen wollen, wer da jetzt aller einen SD besitzt wäre auch interessant, zumal jeder mit JK SD kaufen darf.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
19
Zurzeit aktive Gäste
171
Besucher gesamt
190
Oben