"Verwendet werden" wie ihn am Schießstand nutzen oder zum Fliegen erschlagen daheimweil???
und dergleichen geht bereits österreichweit. Aber die Verwendung bei der Jagd ist zumindest in Oberösterreich noch verboten.
"Verwendet werden" wie ihn am Schießstand nutzen oder zum Fliegen erschlagen daheimweil???
Zusammenfassung für die Praxis
Der Schalldämpfer darf mit der gültigen Jagdkarte bei regelmäßiger Ausübung der Jagd nun österreichweit verwendet werden. ...
Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch!
Nach dem Waffengesetz ist die Aussage zutreffend.weil???
Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch!
Das ist der gesamte Satz, und der darauf folgende ist ebenso falsch, denn um die Verwendung des SD für "Freizeitjäger" in OÖ zu ermöglichen muß das Jagdgesetz definitiv geändert werden, und nicht eventuell…
Der TJV schrub mir:
Grundsätzlich gilt, dass Besitz und Einführen von Schalldämpfern in Österreich verboten ist. Ausnahme ist, dass man im Besitz einer gültigen Jagdkarte ist und die Jagd (im betreffenden Bundesland, auf welche sich die Jagdkarte bezieht) regelmäßig ausübt. Dies gilt auch für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. (§ 17 Absatz 3b Waffengesetz)
Für die Mitbringung von Waffen ist grundsätzlich eine Eintragung im europäischen Feuerwaffenpass Voraussetzung. Für Schalldämpfer gilt diese Pflicht zur Registrierung nicht, da diese keine an sich Waffen an sind und aktuell keine Sonderbestimmung besteht, die eine Eintragung vorsieht; auch nicht im zentralen Waffenregister. Betreffend die Verwahrung von Schalldämpfern gilt allerdings zu beachten, dass das Waffengesetz verlangt, dass Schalldämpfer auf die gleiche (vom Zugriff Unberechtigter geschützte) Weise zu verwahren sind, wie die Waffe selbst.
Hier steh ich nun, ich armer Tor ...
Grundsätzlich ... Schalldämpfer ... verboten. Ausnahme ... regelmäßig ... grundsätzlich ... Feuerwaffenpass ... Für Schalldämpfer ... nicht ...
Ich als einfach strukturierter und mit "Befehl-und-Gehorsam" sozialisierter Nicht-Jurist kann halt nur mit einfachen Aussagen was anfangen:
Ja, Sie dürfen Ihren Schalldämpfer zur Jagd von Deutschland nach Österreich mitbringen. Da eine Eintragung in den Europäischen nicht möglich ist, ist diese auch nicht erforderlich.
Es geht auch nicht um Gastjagd in D, hier ist mir die Lage ja halbwegs klar (zumindest in meinen Revieren).
Ich habe halt die Vorteile des Dämpfers schätzen gelernt, natürlich könnte ich auch ohne SD schießen (verbunden mit 2 x Ein- oder zumindest Kontrollschießen) oder eine andere Waffe mitnehmen. Aber das war ja nicht die Frage.
Der TJV schrub mir:
Grundsätzlich gilt, dass Besitz und Einführen von Schalldämpfern in Österreich verboten ist. Ausnahme ist, dass man im Besitz einer gültigen Jagdkarte ist und die Jagd (im betreffenden Bundesland, auf welche sich die Jagdkarte bezieht) regelmäßig ausübt. Dies gilt auch für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. (§ 17 Absatz 3b Waffengesetz)
Für die Mitbringung von Waffen ist grundsätzlich eine Eintragung im europäischen Feuerwaffenpass Voraussetzung. Für Schalldämpfer gilt diese Pflicht zur Registrierung nicht, da diese keine an sich Waffen an sind und aktuell keine Sonderbestimmung besteht, die eine Eintragung vorsieht; auch nicht im zentralen Waffenregister. Betreffend die Verwahrung von Schalldämpfern gilt allerdings zu beachten, dass das Waffengesetz verlangt, dass Schalldämpfer auf die gleiche (vom Zugriff Unberechtigter geschützte) Weise zu verwahren sind, wie die Waffe selbst.
Hier steh ich nun, ich armer Tor ...
Du musst den Besitz des Schalldämpfers (Waffengesetz) und die Jagdausübung damit (Landesjagdgesetze) gedanklich trennen.
Meine Auslegung wäre: Wenn du eine gültige Tiroler Jagdkarte innehast darfst du (den Schmarren mit der regelmäßigen Jagdausübung mal außen vor gelassen), den Schalldämpfer laut Waffengesetz in ganz Österreich besitzen, die jagdliche Verwendung desselben regeln aber die Landesjagdgesetze, welche jeweils entsprechend zu beachten sind.