Katze getötet ?

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frodo schrieb:
Vermutlich unzulänglich, das räume ich ein.
Daher auch mein Wunsch nach einer Fortbildung durch Dich. Um den Erfolg des Seminars nicht zu gefährden, halte bitte mehr als eine Katze bereit.
Frodo, das grenzt an Vorsatz :wink: :lol: :lol:
Der Frodonator hat an diesem Tag sicher starke Ohrenschamalzausscheidungen, die ihm den Gehorsam erschweren :D
 
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lioness schrieb:
In diesem Thread offenbart sich mal wieder ein abgrundtiefer Hass gegen Lebewesen, mal sind es Katzen, mal Krähen... .
Ach ja? Und woraus schliesst Du das? Ich konnte kein Posting findem in dem jemand schrieb er würde seinen Hund bewusst auf Katzen hetzen oder sich diebisch freuen wenn er doch mal eine Fängt.
Hunsrückwilderer schrieb:
Katze läuft frei rum, Hund läuft frei rum, Wege kreuzen sich, fertig. Wer hier mal wieder dem bösen Jäger ans Bein will, beweist seine Kurzsichtigkeit.
Aber Streiche Kurzsichtigkeit und ersetze es durch Ignoranz oder Dummheit dann unterschreibe ich diese Aussage.

Terrier31 schrieb:
Wie ist das den bei euch wenn ein Hund eine Katze abwuergt? Geht das soweit das es zu Gerichtsverhandlungen kommt? Wenn ja, was gibt es den da fuer eine Strafe?
Ich bin kein Rechtsexperte, hatte aber mal einen solchen Fal.
Sachbeschädigung – Schadensersatz bis zur Höhe des Sachwertes.
 
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ulle schrieb:
lioness schrieb:
In diesem Thread offenbart sich mal wieder ein abgrundtiefer Hass gegen Lebewesen, mal sind es Katzen, mal Krähen... .
Ach ja? Und woraus schliesst Du das? Ich konnte kein Posting findem in dem jemand schrieb er würde seinen Hund bewusst auf Katzen hetzen oder sich diebisch freuen wenn er doch mal eine fängt..

Trollfütterung beenden! :evil:
 
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Terrier31 schrieb:
Hallo,


Wie ist das den bei euch wenn ein Hund eine Katze abwuergt? Geht das soweit das es zu Gerichtsverhandlungen kommt? Wenn ja, was gibt es den da fuer eine Strafe?

Gruesse,

Antonio

als der dl eines freundes von mir einer katze einmal ein bisserl weh getan hat (die ta kosten waren wohl in 4 stelligen bereich) wollte die besitzerin der katze schadensersatz. hmmm.... der ra meines freundes freute sich richtig auf die verhandlung. die katze kam nämlich auf das fast 2 m hoch eingezäunte grundstück meines freundes zum hund und nicht umgekehrt. prozess gewonnen.... der hundebesitzer und nicht die katzenbesitzerin.
 
A

anonym

Guest
Coachman, was bedeutet eigentlich "einen Hund abfangen"?
 
A

anonym

Guest
ulle schrieb:
Terrier31 schrieb:
Wie ist das den bei euch wenn ein Hund eine Katze abwuergt? Geht das soweit das es zu Gerichtsverhandlungen kommt? Wenn ja, was gibt es den da fuer eine Strafe?
Ich bin kein Rechtsexperte, hatte aber mal einen solchen Fal.
Sachbeschädigung – Schadensersatz bis zur Höhe des Sachwertes.

Das heisst, es ist wichtig, dass Fifi Mizi komplett abwürgt.
Denn Tierarztkosten sind immer höher als Neuanschaffung. :wink:
(Die Tierheime sind voll mit Katzen, wobei diese nicht umsonst sind. :roll: )
 
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Der Dude schrieb:
ulle schrieb:
Terrier31 schrieb:
Wie ist das den bei euch wenn ein Hund eine Katze abwuergt? Geht das soweit das es zu Gerichtsverhandlungen kommt? Wenn ja, was gibt es den da fuer eine Strafe?
Ich bin kein Rechtsexperte, hatte aber mal einen solchen Fal.
Sachbeschädigung – Schadensersatz bis zur Höhe des Sachwertes.

Das heisst, es ist wichtig, dass Fifi Mizi komplett abwürgt.
Denn Tierarztkosten sind immer höher als Neuanschaffung. :wink:
So weit richtig!
Ob man den Hundehalter zur Zahlung von Tierarztkosten welche den Wert des Tieres übersteigen verpflichtne kann ist mir nicht bekannt.
Meine Jagdhaftpflicht war damals nicht dazu bereit.
 
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Der Dude schrieb:
Das heisst, es ist wichtig, dass Fifi Mizi komplett abwürgt.
Denn Tierarztkosten sind immer höher als Neuanschaffung. :wink:
(Die Tierheime sind voll mit Katzen, wobei diese nicht umsonst sind. :roll: )

Stimmt, so halb gar kostet richtig.
Da freuen sich die TA, vor allem am WE.... mit Zuschlag :roll:
Ist einem Jagdfreund vor zwei Jahren passiert :shock: :roll:
WH Michael
 
2

2470

Guest
§ 251 Abs. 2 BGB:

Tierarztkosten sind auch dann nicht unverhältnismäßig ( und deshalb zu ersetzen), wenn sie den Wert des Tieres nicht unerheblich übersteigen. Das würden wir bei unseren Hunden ja auch so sehen...

doc
 
A

anonym

Guest
Dr.Matthias schrieb:
§ 251 Abs. 2 BGB:

Tierarztkosten sind auch dann nicht unverhältnismäßig ( und deshalb zu ersetzen), wenn sie den Wert des Tieres nicht unerheblich übersteigen. Das würden wir bei unseren Hunden ja auch so sehen...

doc

Oh dieses Juristendeutsch!!! :roll: :roll:
Doppelte Verneinung hebt sich auf, d.h.
Tierarztkosten sind auch dann verhältnismäßig, wenn sie den Wert des Tieres erheblich übersteigen.

Auf gut deutsch:
Muschi muss bezahlt werden auch wenn die TA Kosten in den 4stelligen Bereich gehen. :twisted:
 
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Ja. Beispiele aus der Rechtsprechung: 1500 €, 2300 € und 2800 € sind nicht unverhältnismäßig.

Eine ganz andere Frage ist aber natürlich, ob überhaupt eine Verpflichtung zum Ersatz besteht.
 
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Ich hetze meine Hunde sicher nicht auf Katzen. Was ich in der Diskussion nicht verstehe, ist der Sachverhalt, dass manche Katzenbesitzer mit der Katz noch zum Tierarzt mussten. Was sind das für Hunde? :shock:
 

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