Jungjäger und Pirschbezirk beim Staat?

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Hallo Gemeinde,

mich würde mal ganz grundstätzlich die rechtliche Aufklärung folgenden Sachverhaltes interessieren:
Nun bin ich meines Zeichens das was man langläufig als Jungjäger bezeichnet
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Als solcher bin ich vor Ablauf der 3-Jahresfrist weder Pachtfähig, noch darf ich einen entgeltlichen BGS haben. Soweit zumindest mal mein Wissen.
Wie ist das denn nun mit einem Pirschbezirk beim Staat
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Was stellt das rechtlich denn da? Pächter wohl kaum. Aber ist das nicht so eine Art entgeltlicher BGS? Könnte ich als JJ nun solch einen Pirschbezirk kriegen oder nicht
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Wer kann dazu denn was sagen?

Greets
Mibaki
 
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Ist wohl in so manchem Bundesland eher kontraproduktiv, einem JJ den Begehungsschein beim Fiskus zu versagen. Erstens ist es für manchen JJ die einzige Möglichkeit gleich unterzukommen und zweitens sind die JJ`gers doch sehr engagiert, so dass die Abschußpläne in der Regel auch erfüllt werden. Denke da hauptsächlich an das Rehwild. Bei uns in Schleswig-Holstein werden, sicherlich regional unterschiedlich, JJ bevorzugt und wenn 3-5 Jahre um sind, Ade Begehungsrecht denn dann kommt der nächste JJ dran. Und in der Zeit hat man vielleicht Kontakte geknüpft und kann in ein neues Revier als Mitpächter oder wenn die Flocken stimmen ein eigenes Revier sein eigen nennen.
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Gruß Günter
 
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Die rheinlandpfälzische JNA setzt unter anderem die Jagdpachtfähigkeit als Bedingung für die Vergabe eines PBs voraus.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
Die rheinlandpfälzische JNA setzt unter anderem die Jagdpachtfähigkeit als Bedingung für die Vergabe eines PBs voraus.<HR></BLOCKQUOTE>

NRW dito.
 
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Danke für die bisherigen Infos. Hat jemand was wie´s in Bayern aussieht?

Danke
Mibaki
 
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Also ich hatte letztes Jahr in Bavaria einen Pirschbezirk, obwohl ich erst das zweite Jahr den Schein hatte. Sollte also problemlos gehen.
Außer es steht in der neuen JNA was anderes, hab sie aber noch nicht zu lesen bekommen.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Mibaki:
Danke für die bisherigen Infos. Hat jemand was wie´s in Bayern aussieht?
<HR></BLOCKQUOTE>

Jagdpachtfähigkeit wird in Bayern für entgeltliche Begehungsscheine nicht vorausgesetzt.

Begehungsscheine mit einem Jahr Laufzeit rechnen nicht auf die maximal erlaubte Pachtfläche des Einzelnen an und werden nicht im Jagdschein eingetragen.

Die Forstämter haben zumindest früher Jäger ohne sonstige Jagdgelegenheit bevorzugt.

WH
Amadeus
 
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Komplette Bedingungen RLP:

Pirschbezirke können an Jäger vergeben werden, die nachweisen, dass sie

1. jagdpachtfähig sind,
2. nicht bereits Jagdausübungsberechtigte oder Inhaber einer entgeltlichen oder unentgeltlichen ständigen Jagderlaubnis sind (bei Inhabern einer unentgeltlichen Jagderlaubnis kann das Forstamt Ausnahmen zulassen, wenn sich die Jagderlaubnis nicht auf Schalenwild erstreckt),
3. ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.
(...)
6. Erfüllen mehrere Interessenten die Vergabevoraussetzungen, so erfolgt die Vergabe durch Los. Die Auslosung darf nur Interessenten umfassen, die mindestens drei Jahre vor dem Zeitpunkt des Beginns der Laufzeit des zu vergebenden Pirschbezirks nicht Pächter eines staatlichen Eigenjagdbezirkes oder Inhaber eines Pirschbezirkes in Rheinland-Pfalz waren. Ist kein Interessent vorhanden, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, kann zur Vermeidung von Einnahmeverlusten für das Land die Karenzzeit entfallen. Kommt auch dann kein rheinland-pfälzischer Interessent in Frage, dürfen Interessenten berücksichtigt werden, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Rheinland-Pfalz haben.
 
A

anonym

Guest
@blaserr93, wie läuft denn das, wenn man einen Begehungsschein ohne eigenen Pirschbezirk hat. Muss man sich da jedes Mal beim Revierförster melden, wenn man raus gehen will? Und kommt man da jedesmal woanders hin? Welche Regelung gibt es da? Gruß W.
 
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Das wird von Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt, das hänt damit zusammen, wie der RL oder das FA es am am sinnvollsten erachtet.
 
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In Hessen setzt ein entgeltlicher Begehungsschein ebenfalls die Jagdpachtfähigkeit nach BJG voraus.

Die Forstämter geben aber keine "Begehungsscheine" aus, sondern "Jagderlaubnisscheine". Damit kommen auch Jungjäger zum Zug.
 
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Hier in BW ist das kein Problem. Ein Freund von mir hatte seinen Begehungsschein beim Staat 2-3 Monate nach Erlangung des Jagdscheines.

Gruß

Manuel
 
2

2470

Guest
@ mato

das ist kein BGS, sondern eine Jagdgelegenheit als mithelfender Jäger. Man ist Hiwi beim Forst und zahlt dafür eine Verwaltungsgebühr zzgl. Abschüsse nach Preisliste.

doc
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dr.Matthias:
@ mato

das ist kein BGS, sondern eine Jagdgelegenheit als mithelfender Jäger. Man ist Hiwi beim Forst und zahlt dafür eine Verwaltungsgebühr zzgl. Abschüsse nach Preisliste.

doc
<HR></BLOCKQUOTE>

Das macht praktisch keinen Unterschied, ausser, dass man mehr lernt und weniger bezahlt.
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Und das mit den Abschussgebühren wird auch nicht überall so hoch gehängt bzw im Rahmen des Möglichen recht liberal gehandhabt.
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[ 21. M
 

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