Hallo Gemeinde,
mich würde mal ganz grundstätzlich die rechtliche Aufklärung folgenden Sachverhaltes interessieren:
Nun bin ich meines Zeichens das was man langläufig als Jungjäger bezeichnet
Als solcher bin ich vor Ablauf der 3-Jahresfrist weder Pachtfähig, noch darf ich einen entgeltlichen BGS haben. Soweit zumindest mal mein Wissen.
Wie ist das denn nun mit einem Pirschbezirk beim Staat
Was stellt das rechtlich denn da? Pächter wohl kaum. Aber ist das nicht so eine Art entgeltlicher BGS? Könnte ich als JJ nun solch einen Pirschbezirk kriegen oder nicht
Wer kann dazu denn was sagen?
Greets
Mibaki
mich würde mal ganz grundstätzlich die rechtliche Aufklärung folgenden Sachverhaltes interessieren:
Nun bin ich meines Zeichens das was man langläufig als Jungjäger bezeichnet
Als solcher bin ich vor Ablauf der 3-Jahresfrist weder Pachtfähig, noch darf ich einen entgeltlichen BGS haben. Soweit zumindest mal mein Wissen.
Wie ist das denn nun mit einem Pirschbezirk beim Staat
Was stellt das rechtlich denn da? Pächter wohl kaum. Aber ist das nicht so eine Art entgeltlicher BGS? Könnte ich als JJ nun solch einen Pirschbezirk kriegen oder nicht
Wer kann dazu denn was sagen?
Greets
Mibaki