Jagdscheinverlängerung, das ging ja mal fix

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7 Jan 2017
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Im nördlichen Schleswig -Holstein kein Problem. Montag Morgen angerufen wie es denn gewünscht ist wegen Corona. Bitte in die Post. Den Antrag hat mir die Dame dann noch schnell per mail gesendet. Mittags beim Amt alles in den Briefkasten und den Samstag mittag war es zurück. Läuft doch!
 
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bei meiner Frau hat' s auch nur 5 Tage gedauert, echt schnell, südöstlich von Hamburg in Schläfrig-Hohlstein.
 
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Aber, um eine Frage von weiter vorn mal aufzugreifen, wann ist denn nun rein rechtlich zu früh, um den JS zu verlängern? Die meisten machen es im I. Quartal des Ablaufjahres, ja, aber wo steht, daß es statt März nicht auch Dezember sein dürfte? Weil man sich im Frühjahr noch radikalisieren könnte?
Keine Ahnung wann die Behörde mit der Bearbeitung anfängt, wo aber nimmst Du im Dezember die Versicherungsbescheinigung her? Meine kommt Mitte - Ende Januar mit der Post und dann geht es los.
 
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Ein Telefonat mit der Versicherung und 2 Tage später ist es da.
 
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Und was soll das so früh?
Ich erledige das im März.
 
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Wenn ich selbst hingehe dauert es 5 Minuten, mit der Post, warten wir ab.
Ich bin noch 2 Wochen im Februar im Urlaub, also März.
 
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Kreis Stormarn: Eben eingeworfen. Die Uhr tickt ab Montag. Ich bin gespannt.

Bei uns kam die Aufforderung über den Hegering, die haben das Formular direkt in der Mail gehabt. Hier alles per Post, ohne pers. Kontakt.
 
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Laut Behörde gibt es ein neues Formular zum ausfüllen.

6. Erklärung Ich erkläre hiermit nach bestem Wissen und Gewissen: - der Jagdschein ist mir bisher nicht entzogen bzw. versagt worden, - ich wurde seit der letzten Erteilung nicht gerichtlich verurteilt, - ein Ermittlungs- oder Strafverfahren steht gegen mich nicht an, - eine Beeinträchtigung meiner körperlichen und geistigen Eignung liegt nicht vor Es ist mir nicht bekannt, dass bei der zuständigen Verfassungsschutzbehörde Tatsachen vorliegen, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit gemäß § 5 Absatz 2 und 3 WaffG begründen. Sollte die ausstehende Zuverlässigkeitsprüfung gemäß § 5 Absatz 5 Nummer 4 WaffG dennoch Bedenken gegen meine Zuverlässigkeit begründen, bin ich mit dem Widerruf des Jagscheines einverstanden und werde gegen eine ggf. erfolgte Anordnung der sofortigen Vollziehung keinen Antrag gemäß § 80 Absatz 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen

Gerade der letzte Abschnitt ist für mich zweifelhaft.Warum soll ich ein Wiederruf zulassen von einer Behörde von der ich gar nix weiss was sie gegebenenfalls über mich ermittelt hat?
Auch neu ist das man angeben muß mehr als einmal in Polizeigewahrsam gewehsen zu sein in den letzten 5 Jahren.
 
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Da kocht deine Behörde ihr eigenes Süppchen, das Formular, welches ich bekommen habe ist das gleiche wie immer, ohne jegliches "kleingedrucktes"...
 
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Weiß jetzt nicht ob ich den ganzen Link/PDF hier posten darf?Bei der Pulverscheinverlängerung ist es ähnlich,dort wird nach diversen Krankheiten gefragt wie Sehschwäche,Nachtblindheit ,Diabetis etc.Goggle Jagdscheinverlängerung bzw Pulverschein 27 Verlängerung.
Zum Schluß steht, dass ohne vollständige/richtige Angaben der Antrag nicht bearbeitet werden kann.
Ich bin nicht gewillt da jetzt meine Lebensgeschichte/Krankheiten,Dioptien anzugeben und dann noch auf ein Einspruchrecht zu verzichten.
Ich steh voll im Leben bin Mitpächter und hab Spaß an der Jagd aber der Antrag jetzt ist mir mit den Vorgaben komplett neu.Vor 3 Jahren hab ich an gleicher Stelle Versicherung abgegeben und bin nach 5 min mit dem Schein nach Hause gefahren.So wie die 20 Jahre vorher auch schon.
Ich fühle mich da gerade massiv genötigt.
 
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Ich denke mal, den Rechtsmittelverzicht (und das ist der Verzicht auf das Recht des Widerrufs) zur Bedingung zur Erteilung/Verlängerung des Jagdscheins zu machen, das grenzt schon an den Straftatbestand der Nötigung nach § 240 StGB.

Hier der Text dieses Paragraphen:

Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Schick doch mal eine Kopie dieses Papiers an den DJV nach Berlin, zur juristischen Beurteilung.
 

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