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Thersites schrieb:Aico schrieb:Was ich nicht verstehe, wie z. B. bei H.Pikkemaat mit der Sprengstofferlaubnis:
Jemand besitzt einen Jagdschein, routinemäßige Abfrage, alles in Ordnung. Nun kommt ein Antrag auf Wiederladeerlaubnis, Sprengstoffschein - wird abgelehnt wegen alten Vorkommnis. Wird dann auch der erteilte Jagdschein widerrufen?
Soweit ich weiss, ist das "Führungszeugnis" für den Sprengstoffschein wesentlich umfangreicher und reicht auch weiter in die Vergangenheit.
Dafür können auch alte Sünden ein Versagensgrund sein.
es gibt nur zwei warten ... das normale "öffentliche", welche du selbst beantragen kannst und dann das "uneingeschränkte", welches die behörden ziehen.
für beide gelten gewisse tilgungs und überhangsfristen.
daher kann es eigentlich nicht sein, daß die behörde für die wbk z.b. ein anderes fs zieht als die behörde für eine sprengstofferlaubnis bin bezug auf führungszeugnis.
ich weiß nur, daß ich für meine sprengstofferlaubnis eine bka unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt habe, die ich für die wbk nicht gebraucht habe.