Jagdschein versagt wg Führungszeugnis

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8 Sep 2007
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Das sehe ich ähnlich

1. Lies bitte in diesem Forum, was andere und ich über die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gesagt haben. Dann wird klar, dass die Geschichte mit dem "Führungszeugnis" nichts zu tun hat. Du meinst das "Staatsanwaltliche Verfahrensregister". Mehr darüber unter dem Threat "Jugendjagdschein nach Straftat" unter "Waffenrecht". Also bitte auf die Begrifflichkeit achten, damit fängt es hier schon an, unklar zu werden.

2. Die Behörde hat die Möglichkeit, die Erstausstellung des Jagdscheins vorübergehend zu versagen, wenn Verfahren unklar sind. Das gilt nicht für Verlängerungen. Der Grund: Man will vermeiden, dass sich der Jungjäger schon mal Waffen zulegt, die man dann wieder einziehen muss, weil die unklare Sache dann doch zu einer Verurteilung geführt hat. Bei eingestellten Verfahren wird sich die Behörde rückversichern, ob die Verfahren nicht wieder aufgenommen worden sind. Denn eingestellte Verfahren können jederzeit wieder aufgenommen werden. Allerdings müssen sich die Beamten in solch einem Fall wirklich gründlich informieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das nicht tun.

3. Also kann an der Geschichte irgendetwas nicht so ganz stimmen. Dein Kumpel soll sich bei der Behörde schlau machen, was wirklich los ist. Dann sieht er auch, ob die Behörde überreagiert. Erst dann würde ich mir einen auf Jagd- und Waffenrecht spezialisierten Anwalt nehmen. Nicht irgendeinen Wald- und Wiesenadvokaten, sondern einen, den man in der Szene kennt. Frage beim Jagdverband nach.

4. Und ganz zum Schluss: Uns würde uns interessieren, wie die Sache weitergegangen ist.

Hallo zusammen,

grabe den alten Fred nochmals aus, da ich gar nicht gesagt habe, wie die Sache ausging....Haarsträubend....

im selben Ort gab/gibt es einen Bürger, mit dem gleichen Namen (auch Vornamen), der ebenfalls Waffenbesitzer ist/war.
Die Behörde hat schlicht die Personen verwechselt. Das hat sich aber nur deshalb aufgeklärt, weil ein Bekannter Polizeibeamter bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt und die Personalien abgeglichen hat.

Danke nochmals für die Antworten...
Waidmannsheil
 
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17 Sep 2011
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Was es nicht alles gibt.

Besagte Person hatte wohl auch ein identisches Geburtsdatum / einen identischen Geburtsort!?

Da war wohl auf der Behörde einer im Tiefschlaf!
 
A

anonym

Guest
Eingestellte Verfahren (Nach 170 StPO) haben so gut wie keine Relevanz für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Von daher sehr dubiose Geschichte...
 
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8 Sep 2007
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Was es nicht alles gibt.

Besagte Person hatte wohl auch ein identisches Geburtsdatum / einen identischen Geburtsort!?

Da war wohl auf der Behörde einer im Tiefschlaf!

Bei der unteren Jagdbehörde wurde damals nur der Name und Vorname abgeglichen...und danach der Jagdschein versagt.
Hat sich vier Wochen später aufgelöst. Wie schon gesagt haarsträubend und Tiefschlaf!
 
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3 Okt 2013
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Hallo,

na ein Happy-End und dann damals vor 6 Jahren schon ...


Grüßle

hircus
 

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