Jagdschein bei der Behörde zur Verlängerung

FTB

Registriert
16 Jun 2017
Beiträge
1.654
Moin,
in dem Fall würde ich schriftlich / per Mail bei der Jagdbehörde nachfragen, und bei positiver Antwort diese ausgedruckt mit der Kopie mitnehmen.

Als ich mal mit einer frisch gekauften Büchse zu einer weiter entfernten Drückjagd gefahren bin, war die Eintragefee gerade auf einem Lehrgang. Der Kollege wusste nicht, wie es geht, und hat mir stattdessen ein Schreiben aufgesetzt, in dem sinngemäß stand "ist schon gut, tragen wir später ein", Stempel drauf, fertig.
 
Registriert
22 Jan 2016
Beiträge
2.448
Hallo, mal eine praktische Frage: Mein Jagdschein ist aktuell zur Verlängerung bei der Behörde. Das könnte zeitlich länger dauern, wie ist es denn zwischenzeitlich mit der Jagd?
Eine Kopie des Dokumentes habe ich, auch den Onlineantrag.
Gilt hier beim eigentlich vorgeschriebenen Mitführen des Jagdscheins der Grundsatz "unmögliches kann nicht verlangt werden", solange wir noch mit Papierdokumenten herumlaufen oder gibt es klare Regeln?
Vielen Dank!
Folgendes:
Das nichtmitführen stellt eine OWI dar.
Der aufnehmende Polizeibeamte wird das auch erstmal so aufnehmen, dann wird ein OWI Verfahren eingeleitet.
Wenn deine UJB der verfolgenden Behörde nicht vorher schon mitteilt, dass der Jagdschein zur Bearbeitung bei denen liegt, dann spätestens, wenn du den Anhörungsbogen mit Stellungnahme zurück schickst.
In den meisten Fällen werden die Polizeibeamten jedoch an Hand Menschenkenntnis deiner Aussage glauben schenken.
Oder es wird wenn tagsüber, direkt bei der UJB nachgefragt.
Eine Strafe kannst du nicht bekommen, da du dich nur an die Regeln hälst, das geht leider im Fall der Verlängerung nicht anders.
Die Jagdscheinkopie hat keinerlei rechtliche Relevanz, erleichtert den Beamten allenfalls die Arbeit bei der Nachfrage.
Diese Informationen habe ich von Polizeibeamten aus erster Hand sowie von meiner UJB und unseren Kjs Ausbildern.
 
Registriert
23 Jan 2021
Beiträge
836
Der Fall ist gesetzlich m. W. nicht geregelt. Die KPB Soest hat auf ihrer Homepage ein Merkblatt, das für die WBK besagt, dass in solchen Fällen kein vorwerfbares Verhalten bei einer etwaigen OWI vorliegt. Sie empfiehlt das Mitführen einer Kopie.


Das würde mir persönlich genügen. Ein Gericht müsste da erstmal Fahrlässigkeit draus konstruieren. Ich beachte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wenn ich dem veröffentlichten Rat einer Behörde folge, auch wenn es nicht die für mich zuständige Waffenbehörde ist. Da das Waffenrecht Bundesrecht ist, gibt es auch kein Problem mit landesrechtlichen Spezifika.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
29 Jan 2022
Beiträge
660
@cast, @.444 marlin, @peng, @Bleistiftspitzer, @nightjar und @Weatherby Mauserer,

mit den Kontrollen ist es so eine Sache: Kontrolliert wird man natürlich nur dann, wenn man das Papier mal nicht dabei hat 😉. Ansonsten hatte ich bereits versucht, die Bearbeitung per vorheriger Kontaktaufnahme anzustoßen, hier in Berlin bin ich aber leider nicht weitergekommen. Ich kann nichts negatives über die Waffenbehörde berichten, bisher hatte ich nur freundliche Kontakte. Aber auf Nachfrage musste ich den Antrag und den Schein erst einreichen und dann erfolgt die Bearbeitung. Mag sein, dass es jetzt schneller geht, weil ich bereits eine Verlängerung angekündigt habe, aber das weiß ich noch nicht.
Ich habe mit der Einreichung des Jagdscheins eine Bestätigung erbeten, ich denke auch, dass ich die bekommen werde. Aber bis dahin wollte ich mal ein Meinungsbild vom Plenum, im großen und ganzen entspricht das bisher meiner eigenen Annahme.

An alle im Forum zunächst einmal vielen Dank für die Auskünfte!
 
Registriert
27 Mai 2018
Beiträge
8.311
Als während Corona die Jagdscheine zum verlängern eingeschickt werden mussten gab es ein Schreiben von der Behörde, daß man bitte in der Zeit, in der der Schein unterwegs ist, eine Kopie des Jagdscheines machen und diese mitführen soll. Die Organe seien bereits Informiert.
So geht es auch
 
Registriert
21 Feb 2006
Beiträge
5.800
Das ist die Frage der Fragen.
Mein SB ist da ziemlich stirkt und sagt: ist der Jagdschein bei ihm, hab ich draußen mit Kanone nix verloren.
In solchen Fällen empfehle ich immer eine schriftliche, rechtsmittelfähige Bestätigung der Anweisung (Grundlage ist der mündlicher Verwaltungsakt des SB, der dir das Jagen in der Zwischenzeit untersagt) mit Gesetzesgrundlage und gleichzeitiger Ansage, dass man Widerspruch einlegen wird und gleichzeitige Bitte um einen Termin für einen Widerspruch zur Niederschrift...
 
Registriert
24 Mai 2019
Beiträge
17.401
In solchen Fällen empfehle ich immer eine schriftliche, rechtsmittelfähige Bestätigung der Anweisung (Grundlage ist der mündlicher Verwaltungsakt des SB, der dir das Jagen in der Zwischenzeit untersagt) mit Gesetzesgrundlage und gleichzeitiger Ansage, dass man Widerspruch einlegen wird und gleichzeitige Bitte um einen Termin für einen Widerspruch zur Niederschrift...
Wenn die Phase der Jagdscheinverlängerung in der Auswirkung wie ein Entzug des Dokuments gesehen wird, obwohl es noch gültig ist, was macht dann ein Jagdausübungsberechtigter/Pächter in dieser Zeit? ;) :unsure:
Fragen über Fragen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
77.812
@cast, @.444 marlin, @peng, @Bleistiftspitzer, @nightjar und @Weatherby Mauserer,

mit den Kontrollen ist es so eine Sache: Kontrolliert wird man natürlich nur dann, wenn man das Papier mal nicht dabei hat 😉. Ansonsten hatte ich bereits versucht, die Bearbeitung per vorheriger Kontaktaufnahme anzustoßen, hier in Berlin bin ich aber leider nicht weitergekommen. Ich kann nichts negatives über die Waffenbehörde berichten, bisher hatte ich nur freundliche Kontakte. Aber auf Nachfrage musste ich den Antrag und den Schein erst einreichen und dann erfolgt die Bearbeitung. Mag sein, dass es jetzt schneller geht, weil ich bereits eine Verlängerung angekündigt habe, aber das weiß ich noch nicht.
Ich habe mit der Einreichung des Jagdscheins eine Bestätigung erbeten, ich denke auch, dass ich die bekommen werde. Aber bis dahin wollte ich mal ein Meinungsbild vom Plenum, im großen und ganzen entspricht das bisher meiner eigenen Annahme.

An alle im Forum zunächst einmal vielen Dank für die Auskünfte!
Ich höre immer Kontrolle, in welch merkwürdigen Gegenden seid ihr denn unterwegs? Pack deine Kopie ein und fertig.
Ich habe den Schein seit 2001, den wollte noch nie jemand sehen, außer der einladende auf DJ.
Im übrigen ist meine dämliche Kreisbehörde wieder zurück zu Vor-Corona. Verlängern nur im Bürgerbüro im Kreisamt....nix mehr per Post.
 
Registriert
8 Dez 2019
Beiträge
947
Meine Münchner Behörde sagt maximal Ordnungswidrigkeit. Ging die letzten beiden Male aber auch innerhalb einer Woche, dann war der Schein zuück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
29 Jan 2022
Beiträge
660
In solchen Fällen empfehle ich immer eine schriftliche, rechtsmittelfähige Bestätigung der Anweisung (Grundlage ist der mündlicher Verwaltungsakt des SB, der dir das Jagen in der Zwischenzeit untersagt) mit Gesetzesgrundlage und gleichzeitiger Ansage, dass man Widerspruch einlegen wird und gleichzeitige Bitte um einen Termin für einen Widerspruch zur Niederschrift...
Aber wie gesagt, so etwas erwarte ich tatsächlich nicht, die sind in Ordnung.
 
Registriert
8 Mrz 2023
Beiträge
1.645
Ich habe meiner Behörde (NRW) genau die Ausgangsfrage bei der Verlängerung gestellt. Lapidare Antwort: Dann haben Sie ein Problem ! Denke mal, Kopie des noch gültigen JSch 's müsste reichen, ansonsten hat mein Anwalt Arbeit.
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
8.247
Im übrigen ist meine dämliche Kreisbehörde wieder zurück zu Vor-Corona. Verlängern nur im Bürgerbüro im Kreisamt....nix mehr per Post.
Die Digitalisierung, auch des Jagdschein Online Antrages, ist im Zuge der OZG Umsetzung in vollem Gange! Und wenn der Amtsschimmel sich totgewiehert hat, könnts auch bald klappen 🐴
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
17.966
Wenn's passt, geht persönlich hin. Dann hat der SB auch ein Gesicht zum Namen. Macht irgendwann vieles einfacher. Meist dauert bei mir der Smalltalk dabei länger, wie der Verwaltungsakt einschließlich zahlen.
 
Registriert
15 Aug 2013
Beiträge
115
Ich höre immer Kontrolle, in welch merkwürdigen Gegenden seid ihr denn unterwegs? Pack deine Kopie ein und fertig.
Ich habe den Schein seit 2001, den wollte noch nie jemand sehen, außer der einladende auf DJ.
Im übrigen ist meine dämliche Kreisbehörde wieder zurück zu Vor-Corona. Verlängern nur im Bürgerbüro im Kreisamt....nix mehr per Post.
Ist aber nicht zulässig. Sie müssen das auch per Post machen.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
112
Zurzeit aktive Gäste
333
Besucher gesamt
445
Oben