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Ah, das ist was anderes. Der Gesetzeswortlaut ist dann eindeutig. In anderen Bundesländern ist das nur bei Gesellschaftsjdagden ein Thema. Wieder was gelernt.
Gerüchteweise (von meiner Behörde) heißt es, dass in HH derzeit mit 9!!! Monaten Bearbeitungszeit zu rechnen sei. Mein Orthopäde hat im Januar die Verlängerung beantragt und wartet nun immer noch. Gerade hat er also keinen gültigen Jagdschein.Anfang nächsten Jahres sollte jawohl dicke reichen; ohne Vers. Bestät. sowieso keine Chance.
Meiner ist nächste Jahr auch wieder für 3 Jahre dran, den schicke ich Anfang März auf die Kreisverwaltung und hab ihn eine Woche später retour.
Aber jetzt denk ich da noch nicht dran.
@4r7ur , die Reaktion verstehe ich nun nicht… ich hab die Bearbeitungszeit ja nicht ausgerufen und bin auch nicht die Ursache dafür.Gerüchteweise (von meiner Behörde) heißt es, dass in HH derzeit mit 9!!! Monaten Bearbeitungszeit zu rechnen sei. Mein Orthopäde hat im Januar die Verlängerung beantragt und wartet nun immer noch. Gerade hat er also keinen gültigen Jagdschein.
Meine Behörde ist wohl schneller, braucht aber auch 12 - 16 Wochen.
Meine Reaktion bezog sich auf die Performance der Behörde( n ), nicht auf Dich@4r7ur , die Reaktion verstehe ich nun nicht… ich hab die Bearbeitungszeit ja nicht ausgerufen und bin auch nicht die Ursache dafür.
und was heißt das eigentlich für den Waffenbesitz… Ohne gültigen Schein entfällt ja eigentlich das Bedürfnis.Bin ich froh, das ich auf unserer Behörde immer klopfen kann wenn es sein muss und dort alle hilfsbereit sind und ich schlimmstenfalls nochmal für der Tür warten muss bis der Vorgang vor mir abgeschlossen wurde.
Aber 9 Monate … wie ist das denn als Pächter, ist man dann offiziell ohne Jagdschein und was heißt dies für die Pacht ??
Der Schein wurde nicht entzogen, sondern befindet sich in beantragter Verlängerung, gegen die angenommen keine Gründe entgegenstehen.und was heißt das eigentlich für den Waffenbesitz… Ohne gültigen Schein entfällt ja eigentlich das Bedürfnis.
In HH heißt es dann bei Anruf auf der Behörde übrigens, dass sich mit jeder Anfrage die Bearbeitung nochmals verzögert.
Allerdings ist der Jagdschein mittlerweile abgelaufen. Es muss eine erneute Überprüfung stattfinden und er wird dann irgendwann bearbeitet.Der Schein wurde nicht entzogen, sondern befindet sich in beantragter Verlängerung, gegen die angenommen keine Gründe entgegenstehen.
Im Zweifel muss die Jagdbehörde dies der Waffenbehörde bestätigen.
Insofern hat es keine waffenrechtliche Relevanz, das wäre ja sonst ein Witz.
Wenn ich den JS fristgerecht angebe und der auf Grund irgendwelcher Verzögerungen auf Seiten der Behörde abläuft, darf das für mich keine Konsequenzen haben. Sonst wäre ich in der Zeit auch nicht pachtfähig und müsste schlimmstenfalls auch mein Revier kündigen.Allerdings ist der Jagdschein mittlerweile abgelaufen. Es muss eine erneute Überprüfung stattfinden und er wird dann irgendwann bearbeitet.
Ich bin bei Dir, dass der Verbleib des Scheins beim Amt kein Problem darstellt, solange er gültig ist.