Jagdpachtfähigkeit ?

A

anonym

Guest
Pfffffffff... ich werde mich heute Abend in diese Angelegenheit einlesen und dann noch einmal Laut geben.

O.K.?
 
Registriert
24 Okt 2001
Beiträge
3.451
Will mich nur ungern in eine so heiße Diskusion einmischen aber mir ist es auch so gesagt worden das einem durch die Klausel Jagdjahr gilt vom 01.04 - 31.03 ein Jahr verloren geht weil man die Prüfung erst im Mai - Juni hat. Leider !!!!
Und so lange ist es noch nicht her das ich den Schein habe.

Gruß Matthias
 
A

anonym

Guest
Nö, Matthias,
geht Dir nix verloren. Gewinnst noch ein paar Tage und Monate. Zumindest im Saarland, hehehe.
 
Registriert
6 Feb 2001
Beiträge
3.447
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von MattHeinr:
Will mich nur ungern in eine so heiße Diskusion einmischen aber mir ist es auch so gesagt worden das einem durch die Klausel Jagdjahr gilt vom 01.04 - 31.03 ein Jahr verloren geht weil man die Prüfung erst im Mai - Juni hat. Leider !!!!
Und so lange ist es noch nicht her das ich den Schein habe.

Gruß Matthias
<HR></BLOCKQUOTE>

Servus,

und genau so hab ich es auch gelernt!
 
Registriert
25 Dez 2000
Beiträge
1.329
Da c. erst schreibt nach dem ich meinen Senf dazugegeben habe
icon_biggrin.gif




<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Die Erfordernis muß beim Abschluß des Jagdpachtvertrages vorliegen. Sie ist in diesem Zeitpunkt für einen Jagdpachtvertrag schon gegeben, wenn sich die vorgeschriebene Besitzzeit (drei volle Jahre) eines Jagdscheins allein durch weiteren Zeitablauf bis zum Beginn der Pachtzeit noch verwirklichen kann und die zu drei Jahren noxh fehlende Zeit aller Voraussicht nach sich verwirklichen wird und muß.
 
A

anonym

Guest
Sodala...:

Im Kommentar zum § 11 Abs. 5 BJG steht:

Pachtfähig ist, wer im Besitz eines deutschen Jahresjagscheines ist und schon vorher während dreier Jahre einen besessen hat. Es gelten auch die Zeiträume vor dem 30.10.90 für die Jagderlaubnisse der damaligen DDR. Die vorerwähnten drei Jahre müssen nicht zusammenhängend nachgewiesen werden. Es reicht aus, wenn 36 Monate der Besitz eines Jagdscheines gegeben war. ff.

Quelle Ernst G. Ignatzi

Demzufolge ist unser Beispielsjäger am 16. Juni 2006 jagdpachtfähig.

----

...es war mir ein Fest!
icon_biggrin.gif


[ 05. Februar 2003: Beitrag editiert von: fox01 ]
 
Registriert
24 Okt 2001
Beiträge
3.451
Hallo Andi du magst ja recht haben aber das Problem wurde ja oben angestprochen. Es nützt dir reichlich wenig wenn du die Jagdpachtfähigkeit am 15.06 erlangst aber die Pacht meist mit dem Jagdjahr am 01.04 beginnt ich glaube nicht das die meisten Jagdgenossenschaften mit der Verpachtung auf einen warten bis dieser Jagdpachtfähig ist. Also schaust du ein Jahr wieder in die Röhre oder sogar eventuell 9 bzw. 12 Jahre weil dir ein anderer das Revier vor der Nase weggepachtet hat.

Gruß Matthias
 
A

anonym

Guest
Servus Matthias,

Du hast die Möglichkeit übersehen,
als Quereinsteiger in einen laufenden
Pachtvertrag aus Mitpächter aufgenommen
zu werden.
 
Registriert
6 Feb 2001
Beiträge
3.447
Tja, offenbar wird es von Ort zu Ort unterschiedlich gehandhabt. Uns wurde in der Ausbildung ausdrücklich gesagt, dass die Formulierung im Gesetz Kalenderjahre meint. Die UJB war ebenfalls dieser Auffassung.

Die Begründung könnte m.E. sein, dass ein fristauslösendes Ereignis ab dem drei mal 365 Tage laufen sollen im Gesetz so explizit nicht drinsteht.

Auf die Gefahr hin, dass mir Carcano deswegen einen Scheitel zieht halte ich die Auffassung nicht für abwegig. Hat wer nen Kommentar zur Hand?
 
Registriert
2 Apr 2001
Beiträge
1.326
Dazu mal ne andere Frage:

In einigen Pachtinseraten wird immer der Nachweis der Pachfähigkeit gefordert. Wie wäre denn so was zu machen? Den Jagdschein mit allen Verlängerungen kopieren und beglaubigen? Oder gibts da bei den Behörden spezielle Formulare?

WH
 
Registriert
23 Okt 2002
Beiträge
5.800
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von MattHeinr:
Will mich nur ungern in eine so heiße Diskusion einmischen aber mir ist es auch so gesagt worden das einem durch die Klausel Jagdjahr gilt vom 01.04 - 31.03 ein Jahr verloren geht weil man die Prüfung erst im Mai - Juni hat. Leider !!!!
Und so lange ist es noch nicht her das ich den Schein habe.

Gruß Matthias
<HR></BLOCKQUOTE>


Hallo,

der Meinung bin ich auch. Bei uns in BW muss man 3 volle JJ gelöst haben. Ich hatte seinerzeit die Prüfung im Juni bestanden. Diese Jagdjahr zählt nicht zum pachten. Hätte also erst mit lösen des 5 JJ gleichzeitig ein Revier eintragen lassen können.

WH Ingo
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von fox01:
Sodala...:

Im Kommentar zum § 11 Abs. 5 BJG steht:

Pachtfähig ist, wer im Besitz eines deutschen Jahresjagscheines ist und schon vorher während dreier Jahre einen besessen hat. Es gelten auch die Zeiträume vor dem 30.10.90 für die Jagderlaubnisse der damaligen DDR. Die vorerwähnten drei Jahre müssen nicht zusammenhängend nachgewiesen werden. Es reicht aus, wenn 36 Monate der Besitz eines Jagdscheines gegeben war. ff.

Quelle Ernst G. Ignatzi

Demzufolge ist unser Beispielsjäger am 16. Juni 2006 jagdpachtfähig.

----

...es war mir ein Fest!
icon_biggrin.gif


[ 05. Februar 2003: Beitrag editiert von: fox01 ]
<HR></BLOCKQUOTE>

Gefährliches Halbwissen.
Am besten rufst Du mal Deinen SB an und fragst da mal nach, anstatt sinnlos Zeit in Vorschriften zu vergeuden.
 
Registriert
16 Jun 2001
Beiträge
1.490
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19:


Gefährliches Halbwissen.
Am besten rufst Du mal Deinen SB an und fragst da mal nach, anstatt sinnlos Zeit in Vorschriften zu vergeuden.
<HR></BLOCKQUOTE>


@9x19

Sehr geehrter Herr Verwaltungsbeamter,

wenn die gesetzlich richtige Lösung gefragt ist, hat,ohne wenn und aber,FOX01 recht.
Falls du und dein Sachbearbeiter nicht lesen und selbständig denken könnt, kann man euch auch nicht helfen, aber dadurch wird eine falsche Antwort auch nicht richtiger.


Lindy
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Lindy2:



@9x19

Sehr geehrter Herr Verwaltungsbeamter,

wenn die gesetzlich richtige Lösung gefragt ist, hat,ohne wenn und aber,FOX01 recht.
Falls du und dein Sachbearbeiter nicht lesen und selbständig denken könnt, kann man euch auch nicht helfen, aber dadurch wird eine falsche Antwort auch nicht richtiger.


Lindy
<HR></BLOCKQUOTE>

Lass mal die Luft ab und lehn Dich nicht so weit aus dem Fenster, wirst sonst beleidigend, gibt schließlich noch Verwaltungsvorschriften. Habe ich bereits eingangs gesagt. Kannst Du denn lesen? Habe selbst im Juni irgendwann die Prüfung gemacht und war ausweislich einer Bescheinigung der UJB, die sich der Kerl nicht aus den Fingern gesogen hat, am 01.04. 2 Jahre und neun Monate und ein paar Tage später jagdpachtfähig. Und jetzt melde ich mich ein für alle Mal aus diesem Thread ab.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
172
Zurzeit aktive Gäste
427
Besucher gesamt
599
Oben