A
anonym
Guest
Pfffffffff... ich werde mich heute Abend in diese Angelegenheit einlesen und dann noch einmal Laut geben.
O.K.?
O.K.?
Die Erfordernis muß beim Abschluß des Jagdpachtvertrages vorliegen. Sie ist in diesem Zeitpunkt für einen Jagdpachtvertrag schon gegeben, wenn sich die vorgeschriebene Besitzzeit (drei volle Jahre) eines Jagdscheins allein durch weiteren Zeitablauf bis zum Beginn der Pachtzeit noch verwirklichen kann und die zu drei Jahren noxh fehlende Zeit aller Voraussicht nach sich verwirklichen wird und muß.