Jagdpachtfähigkeit ?

Registriert
25 Okt 2001
Beiträge
442
Wir haben letzthin diskutiert, wie die Jagdpachtfähigkeit i.S. d. § 11 V BJagdG berechnet wird: Kalenderjahre, Jagdjahre ? Was ist, wenn jemand seinen ersten Jagschein z,B. am 15.06.03 löst, wird er dann am 31.3.06 oder am 15.6.06 jagdpachtfähig ?
 
A

anonym

Guest
In dem Moment, wo er seinen 4. Jahresjagdschein gelöst hat, ist
er jagdpachtfähig. Das kann auch
schon vor dem 1.4 sein.
 
Registriert
6 Feb 2001
Beiträge
3.447
Servus,

wegen fehlender anderslauternder Bestimmung im Gesetz ist mit "und während dreier Jahre" m. E. als Kalenderjahre zu verstehen.

Wird der Jagdscheim am 15.6.03 gelöst (oder sonstwann in diesem Jahr) ist die Jagdpachtfähigkeit am 01.01.07 erreicht. Erst dann wurde der Jagdschein 3 Kalenderjahre besessen.

Pfüads Euch

[ 05. Februar 2003: Beitrag editiert von: Bratljaga ]
 
Registriert
10 Sep 2002
Beiträge
1.469
Ein Fall aus meinem Bekanntenkreis :

Jägerprüfung im Mai 1995 abgelegt und ersten Jagdschein gelöst.

Jagdpachtfähig ab 1.4.1998 nach Antrag (!) bei der obersten Jagdbehörde NRW.

Gruss HW
 
A

anonym

Guest
Gibt bei uns einen "formlos" geschriebenen Brief der UJB auf fernmündliche Anfrage. Das mit dem 01.04. stimmt, früher nicht. Die OJB entscheidet in aller Regel nicht darüber, sondern die UJB. Vielleicht hatte der SB Schiß, eine Entscheidung nach den entsprechenden VwV zu treffen. Ist aber doch eh Wurscht. Hauptsache, man bekommt die Pappe und kann wieder den Preis eines Jagdreviers hochjubeln.
icon_razz.gif
 
Registriert
6 Dez 2000
Beiträge
193
Der Passus im Gesetz bezieht sich auf drei Kalederjahre (... während dreier Jahre besessen hat)dies bedeutet i.S. des § 11 Abs. 5 BJagdG BW dass der Betreffende den Jagdschein 3x365 Tage besessen haben muß

Von Jagdjahren 31.3.-01.04 ist nicht die Rede
nur von 3x365 Tagen -sprich normale jahre vom 01.01 - 31.12

Wenn einer z.B. am 20.05.00 den Jagdschein gelöst hat wird er dieses jahr am 20.05.um 00.01 Uhr pachtfähig
icon_biggrin.gif


N.S. Im Zweifel und mangel genauer Definition immer für den Antragsteller
icon_biggrin.gif


Waidmannsheil
 
A

anonym

Guest
@ Waidmann,

falsch, sechs, setzen.
Formell hättest Du grundsätzlich recht. In diesem speziellen Fall nicht, basta.
 
Registriert
18 Jul 2001
Beiträge
4.771
Während dreier Jahre, so issas.

Als der Jagdschein am 30.12. ausgestellt wurde, währte das Jahr doch noch, oder?

Somit hatte unser Jäger während des Jahres 1 (wenn auch nur einen Tag) den Schein und während der Jahre 2 und 3 ebenfalls.

Uns wurde es so gesagt:

Beantragt einen 3-Jahresjagdschein und wenn ihr den zum ersten mal verlängert, ist es so weit.
 
A

anonym

Guest
Genau so sieht es die glorreiche Verwaltung denn auch. Es kommt aber nicht auf den Tag der Verlängerung an (äußere Wirkung), sondern auf den Beginn des neuen JJS (innere Wirkung). Und das ist immer der 01.04. Muss ich jetzt immer noch was sagen? Frage war doch mit erstem Posting beantwortet!!!
icon_mad.gif
 
A

anonym

Guest
Pardon, noch was für Mike B

Doch noch....
Es sollte sich rumgesprochen haben, dass das Jagdjahr vom 01.04. bis zum 31.03. geht, und zwar immer. So hätte unser lieber Beispielsjäger, der am 30.12. seinen JJS löst, nicht einen Tag den JJS im ersten Jahr, sondern 3 Monate und einen Tag. Es kommt hierbei auf die Jagdjahre an, nicht auf die Kalenderjahre.Ist aber für die Beurteilung, ab wann jagdpachtfähig, irrelevant. Noch Fragen, Hauser.
 
Registriert
18 Jul 2001
Beiträge
4.771
9Para,

sorry, das war latürnich ganz klar ein Denkfehler meinerseits!

Mir fällt es immer noch ein wenig schwer, jagdliche Besonderheiten von den Selbstverständlichkeiten des täglichen Lebens zu trennen. Aber, ich bin zuversichtlich
icon_wink.gif
icon_wink.gif
 
A

anonym

Guest
Ach, mit der Zeit kommt das alles von selbst, Mike. Und irgendwann, wenn Du älter wirst, wirst auch Du beim Gruppensex sagen: Nein, nein, danke, ich war schon an der Reihe.
icon_biggrin.gif
 
A

anonym

Guest
Meine Meinung:

Wenn der obige Beispieljäger seinen
Jagdschein im laufe des März, 2006
verlängert und somit das 4 JJ im Jagschein eingetragen ist, dann er jagdpachtfähig.

Wir haben es wörtlich so gelernt:

Wenn er drei Jahresjagdscheine besessen hat und den 4. Jahresjagdschein löst, ist er jagdpachtfähig.

Ende der Durchsäge.
icon_cool.gif


[ 05. Februar 2003: Beitrag editiert von: fox01 ]
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
174
Zurzeit aktive Gäste
433
Besucher gesamt
607
Oben