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- 3 Dez 2008
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@ Naturfuehrer
100% Zustimmung! Diese Leute fallen uns in den Rücken!
Aber weil es offensichtlich mit Habicht, Mäusebussard und Graureiher ein Problem gibt, passieren eben solche Sachen.
Nun haben wir in Niedersachsen Gott sei Dank keine Bezirksregierungen mehr. Dadurch ist die Beschwerdeinstanz OJB und ONB nicht mehr vorhanden. Das heißt, die unteren Behörden müssen allein entscheiden und sind auch nicht angewiesen beim ML oder MU bezüglich Befreiungsanträgen nach zu fragen.
Und dann ist noch etwas Gutes passiert, das Niedersächsische Landesamt für Ökologie ist ebenfalls aufgelöst worden. Zuvor haben aber diese Oberideologen das Rebhuhn in Niedersachsen auf die rote Liste gesetzt.
Und genau da ist doch der Ansatz! Die Jäger haben doch die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten. Aber wie soll das möglich sein, wenn alle ihre Bemühungen um das Rebhuhn in Form von Biotopgestaltung und intensiver Raubwildbejagung immer wieder durch die Luftüberlegenheit von Habicht und Bussard zunichte gemacht wird ?
Grundvoraussetzung für einen Befreiungsantrag ist daher zuerst einmal das „Vorhandensein“ von Rebhühnern ( Restpopulation , also keine stabile Population ) im Revier. Dann der Nachweis, dass man bezüglich der Biotopgestaltung und der Raubwildbejagung (Raubsäuger) alles gegeben hat. (Der Rebhuhnlebensraum ist abhängig von der Grenzlinienlänge und von der Requisitenausstattung , das heißt wiederum jede menge Arbeit ) Und trotzdem klappt es immer noch nicht mit den Rebhühner, weil wie bereits oben festgestellt, Habicht usw......
Wenn das dann alles passt, dann hat man doch eine wirklich gute Argumentation!
Und dann gibt es da ja noch wissenschaftliche Arbeiten aus denen hervorgeht, dass es keinen Sinn macht, wenn man bei der Prädatorenkontrolle die anderen Vögel außer Acht lässt. Es ist doch bewiesen ( wir wussten das schon immer) das andere Vögel wie Bussard, Habicht,
Rabenkrähe und Graureiher zu einem Großteil die Küken der Bestands-Bedrohten Bodenbrüter fressen so das der verbliebene Rest der flügge gewordenen Jungvögel nicht ausreicht um die Arten zu erhalten.
Und wenn man im Revier keine Rebhühner hat, dann kann man dafür sorgen das wieder welche da sind. Das ist dann wiederum jede menge Arbeit und kostet jede menge Geld. Aber welcher Inhaber von einem Niederwildrevier will schon jede menge Arbeit haben, jede menge Geld ausgeben und jede menge Zeit in den Artenschutz investieren und dann auch noch Befreiungen beantragen?
Ich kenne da nur recht wenige!
Ich kann da nur noch feststellen, das diese Gleichgültigen bereits massenweise in das Lager der reinen Schalenwildjäger desertiert sind und ihre Daseinsberechtigung als Jäger damit begründen, das sie den deutschen Wald beschützen müssen.
Seit 8 Jahren sind bei mir im Revier Bekassiene und Feldlerche als Brutvögel ausgestorben. Leider ist es im Gegensatz zum Rebhuhn nicht möglich diese wieder einzubürgern da man u.a. diese Vögel nirgendwo kaufen kann. Mann kann in diesem Fall den Artenreichtum nicht kaufen!
Wenn diese Arten lokal verschwunden sind , dann kommen sie tatsächlich nicht zurück.
Ich finde, dass das wiederum, ein starkes Argument bei einem Antrag darstellt!
100% Zustimmung! Diese Leute fallen uns in den Rücken!
Aber weil es offensichtlich mit Habicht, Mäusebussard und Graureiher ein Problem gibt, passieren eben solche Sachen.
Nun haben wir in Niedersachsen Gott sei Dank keine Bezirksregierungen mehr. Dadurch ist die Beschwerdeinstanz OJB und ONB nicht mehr vorhanden. Das heißt, die unteren Behörden müssen allein entscheiden und sind auch nicht angewiesen beim ML oder MU bezüglich Befreiungsanträgen nach zu fragen.
Und dann ist noch etwas Gutes passiert, das Niedersächsische Landesamt für Ökologie ist ebenfalls aufgelöst worden. Zuvor haben aber diese Oberideologen das Rebhuhn in Niedersachsen auf die rote Liste gesetzt.
Und genau da ist doch der Ansatz! Die Jäger haben doch die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten. Aber wie soll das möglich sein, wenn alle ihre Bemühungen um das Rebhuhn in Form von Biotopgestaltung und intensiver Raubwildbejagung immer wieder durch die Luftüberlegenheit von Habicht und Bussard zunichte gemacht wird ?
Grundvoraussetzung für einen Befreiungsantrag ist daher zuerst einmal das „Vorhandensein“ von Rebhühnern ( Restpopulation , also keine stabile Population ) im Revier. Dann der Nachweis, dass man bezüglich der Biotopgestaltung und der Raubwildbejagung (Raubsäuger) alles gegeben hat. (Der Rebhuhnlebensraum ist abhängig von der Grenzlinienlänge und von der Requisitenausstattung , das heißt wiederum jede menge Arbeit ) Und trotzdem klappt es immer noch nicht mit den Rebhühner, weil wie bereits oben festgestellt, Habicht usw......
Wenn das dann alles passt, dann hat man doch eine wirklich gute Argumentation!
Und dann gibt es da ja noch wissenschaftliche Arbeiten aus denen hervorgeht, dass es keinen Sinn macht, wenn man bei der Prädatorenkontrolle die anderen Vögel außer Acht lässt. Es ist doch bewiesen ( wir wussten das schon immer) das andere Vögel wie Bussard, Habicht,
Rabenkrähe und Graureiher zu einem Großteil die Küken der Bestands-Bedrohten Bodenbrüter fressen so das der verbliebene Rest der flügge gewordenen Jungvögel nicht ausreicht um die Arten zu erhalten.
Und wenn man im Revier keine Rebhühner hat, dann kann man dafür sorgen das wieder welche da sind. Das ist dann wiederum jede menge Arbeit und kostet jede menge Geld. Aber welcher Inhaber von einem Niederwildrevier will schon jede menge Arbeit haben, jede menge Geld ausgeben und jede menge Zeit in den Artenschutz investieren und dann auch noch Befreiungen beantragen?
Ich kenne da nur recht wenige!
Ich kann da nur noch feststellen, das diese Gleichgültigen bereits massenweise in das Lager der reinen Schalenwildjäger desertiert sind und ihre Daseinsberechtigung als Jäger damit begründen, das sie den deutschen Wald beschützen müssen.
Seit 8 Jahren sind bei mir im Revier Bekassiene und Feldlerche als Brutvögel ausgestorben. Leider ist es im Gegensatz zum Rebhuhn nicht möglich diese wieder einzubürgern da man u.a. diese Vögel nirgendwo kaufen kann. Mann kann in diesem Fall den Artenreichtum nicht kaufen!
Wenn diese Arten lokal verschwunden sind , dann kommen sie tatsächlich nicht zurück.
Ich finde, dass das wiederum, ein starkes Argument bei einem Antrag darstellt!