Jäger sollte Wild erlösen

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n'abend,
>zwick< Saubazi na ausgeschlafen?
Was man nicht kann aber können sollte, muß man üben. Und die Übung liegt wie man seit alters her weiß in der Wiederholung (und ist die Mutter...)
Also nochmal: Von mir aus auch am toten Tier. Sachkundiger zeigt für interessierte ....
Frage: Abnicken = Waidgerecht? Für den der die Frage bejaht ist die Ausbildung darauf nichts ehrenrühriges. Meine ich.
So, und jetzt hätte ich gern was fundiertes gegen meine These. Dann tu ich mich meinethalben auch für so etwas unanständiges wie Fragenaufwerfen entschuldigen.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
[QB]Nachdem ich das abfangen an einem angefahrenen Reh mal praktiziert habe und, wie Karpi es auch schon schrieb, die Röchelei kein Ende nahm (langer Schnitt bis aufs Brustbein, ein paar mal noch ins Herz gestochen), bin ich mittlerweile auch zum Schächten übergegangen. Ein Schnitt von einem Ohr bis zum anderen bis auf die Wirbelsäule durch. Bede Schlagadern sind durchtrennt und die Sauerstoffversorgung des Gehirns ist sofort unterbrochen, d.h. das Stück bekommt nichts mehr mit.QB]<HR></BLOCKQUOTE>

Trotzdem blaserr93, es macht es für einen
persönlich nicht leichter.

Ich würde es erschlagen.
 
A

anonym

Guest
Olaf, im § 22 a geht es doch um krankgeschossenes und schwerkrankes Wild im allgemeinen, und nicht speziell um schwerkrankes Wild durch VU (Verkehrsunfall). Bei VU sind die inneren Verletzungen regelmäßig so stark, dass das mit dem Tierarzt schnöde Theorie bliebe, auch wenn man diese Alternative zur Erlegung ernstlich in Betracht zöge. Hier bliebe m.E. immer nur die Erlegung des Stückes. Eine tierärztliche Untersuchung bzw. Versorgung ist in diesen Fällen regelmäßig nicht möglich (z.B. Panik/Adrenalin beim Stück) und genügt auch nicht, dem Tier unnötige Qualen zu ersparen. Den Fangschuss im fremden Revier gestattet m. M. nach im Bereich des öffentlichen Rechtes das TSchG als höherrangiges Recht und nicht der § 22 a BJG, weil der sich hauptsächlich an den Jagdausübungsberechtigten richtet, im Bereich des Zivilrechtes die Vorschriften über die GOA (Geschäftsführung ohne Auftrag). Im eigenen Revier ist es ohnehin kein Problem, solange der Abschuß noch nicht erfüllt ist
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@ Sylvaner
...von mir aus auch am toten tier..

Wie blöd bist du eigendlich?
abnicken kann man nuram toten stück üben!!!! hast du es überhaubt schon mal gemacht? weiß du was der Atlasknochen ist???

ohne Gruß lamü
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von fox01:


Trotzdem blaserr93, es macht es für einen
persönlich nicht leichter.

Ich würde es erschlagen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Erschlagen ist möglich, wenn du entsprechendes Gerät miführst. Wenn ich mir überlege, wie zäh ein Marder oder ein Fuchs ist, dann verträgt ein Reh bestimmt noch ein paar Packungen zusätzlich. Dafür ist ein Wagenheber m.E. etwas untermaßig, ein Baseballschläger wäre geeigneter. Und wenn, dann auch mit aller Kraft auf den Schädel einschlagen, zaghaftes anklopfen bringt nichts. Aber ein Reh hat Augen wie ein 16-jähriges Mädchen...
 
A

anonym

Guest
moin,moin

auch wenn´s unwaidmännisch oder gar barbarisch klingt: ich wende bei rehwild den "karnikelfangschlag" an.
wenn rehwild unmttelbar am straßenrand oder gar auf der straße liegt, ist der schußwaffeneinsatz praktisch ausgeschlossen. bei lauf- und rückgratverletzungen versucht das wild meistens noch zappelnd und mit hüpfenden bewegungen fluchtversuche. damit kommt es zwar nicht weiter, aber es erschwert das abfangen ungemein.
ich nähere mich deshalb mit dem waidblatt schräg von hinten um nicht eräugt zu werden und führe mit der stumpfen seite des waidblattes mit voller wucht einen schnellen genickschlag dicht hinter das haupt durch. ich habe das bisher 5 mal gemacht. ein zweiter war bisher nicht nötig. dann erfolgt der kammerstich schräg von hinten, hinter das blatt in richtung brustbein.
das klingt sicherlich barbarisch, aber das beschriebene vorgehen geht sehr schnell; wenn ich denn schon gezwungen bin, in anwesenheit von zeugen ( zumindest der unfallfahrer ist meitens dabei) ein stück abzufangen, dann tue ich es möglichst schnell und unspektakulär.
bei sw ist "meine methode" natürlich nicht machbar. sauen verenden nach meiner erfahrung direkt nach dem unfall, oder sie müssen nachgesucht werden. ich brauchte jedenfalls noch kein stück schwarzwild an der straße abfangen.
über die gesetzliche grundlage meines handelns mache ich mir angesichts eines leidenden tieres übrigens keine gedanken.ich tue, was ich glaube, tun zu müssen. für mich ist wichtig, daß ich mit ruhigem gewissen schlafen kann. nicht mehr und nicht weniger.

mit wmh
kabe, der niedersachse

[ 01. April 2003: Beitrag editiert von: kabe ]
 
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Töten von angefahrenen Wildtieren ist meistens "barbarisch", wobei das ein menschlicher Begriff ist. Wir können dem Reh ja auch nicht vorher zwei Aspirin einwerfen...
Ein Rudel Wildhunde in Arfika beginnt sofort mit dem Verzehr der Antilope, das Verenden ist eher Randerscheinung.
 
A

anonym

Guest
@blaser 93

mit barbarisch meine ich, daß es irgendwie an die tötungsmethoden der neandertaler erinnert.
d.h. keule druff und gut.
das entspricht wohl eher nicht dem bild vom kultiviertem waidwerk ???
na ja, besser kann ich´s nicht ausdrücken.
also, nix für ungut ...
kabe
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
...wenn du entsprechendes Gerät miführst.<HR></BLOCKQUOTE>

Servus Blaser,

bei mir liegt immer auch eine Axt im
Auto. Und zwar die ganz grobe Ausführung,
wie sie auch bei der Feuerwehr Verwendung
findet.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19:
@ Reineke

Den "Paragraphenreiter" hat der " Jagdaufseher in seiner schnieken Uniform" ins Spiel gebracht. Ich habe nur gekontert. Lies bitte vorher alle Postings, bevor Du mir einen verplättest. Ich verbitte mir daher Deinen insoweitigen Schienbeintritt.
icon_wink.gif


[ 01. April 2003: Beitrag editiert von: 9x19 ]

Ein Nacktbadegebot befürworte ich übrigens nur unterhalb der Maße (w) 100-90-100.
mit hechelnden Grüßen

[ 01. April 2003: Beitrag editiert von: 9x19 ]
<HR></BLOCKQUOTE>

Wie sich ja immer wieder in Foren feststellen läßt, ist der, der lesen kann, klar im Vorteil. Deswegen lieber 9x19, lese Seite 4 dieses threads, zweiter Beitrag von oben (OlafD) und dann höre auf zu hecheln, denn das führt zu Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff. Wenn dann der Bregen wieder richtig funzt, kannst du dir deine eigenen Postings nochmal durchlesen, vorzugsweise deine Antwort auf eben dieses o.g. posting von OlafD

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> Ich bitte um Richtigstellung, wenn das nicht so sein sollte.
<HR></BLOCKQUOTE>

Es sei denn du meinst, der Jagdaufseher in schnieker Uniform wäre OlafD. Wäre genau so falsch. Nur anders.

Verplättende Grüße
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Alexander:


Es sei denn du meinst, der Jagdaufseher in schnieker Uniform wäre OlafD. Wäre genau so falsch. Nur anders.

Verplättende Grüße
<HR></BLOCKQUOTE>

Stümmt
icon_biggrin.gif


Olaf
 
A

anonym

Guest
Hast insoweit recht, Alexander, sorry. Wollte Dir wohl irgendwie mit Gewalt einen versetzen, weil mir danach war. Gibt manchmal solche Tage. Volle Breitseite wird natürlich ohne Gegenwehr angenommen, Ehrensache.
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21 Mrz 2003
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Tja eure Methoden sind sehr unterschiedlich. Hoffentlich werde ich nicht angefahren und von euch ....

Wir haben damals im Jagdkurs das abnicken bzw. das abfangen theoretisch gelernt. Unser Ausbilder, ein pensionierter Förster, hat uns aber auch gesagt, das diese Möglichkeiten mit der blanken Waffe das letzte Mittel sein sollten. Der Fangschuß mit der Kurzwaffe immer möglich. Unser Ausbilder hat in 42 Berufsjahren kein einziges Stück Schalenwild abgefangen bzw. abgenickt.

Tierschützer
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tierschützer:
Tja eure Methoden sind sehr unterschiedlich. Hoffentlich werde ich nicht angefahren und von euch ....

Wir haben damals im Jagdkurs das abnicken bzw. das abfangen theoretisch gelernt. Unser Ausbilder, ein pensionierter Förster, hat uns aber auch gesagt, das diese Möglichkeiten mit der blanken Waffe das letzte Mittel sein sollten. Der Fangschuß mit der Kurzwaffe immer möglich. Unser Ausbilder hat in 42 Berufsjahren kein einziges Stück Schalenwild abgefangen bzw. abgenickt.

Tierschützer
<HR></BLOCKQUOTE>

der pensionierte förster hatte wohl auch nicht das problem einer oder mehrerer asphaltierter straßen mit beidseitigen radwegen im revier.

wenn ich in einem waldrevier ohne straßenverkehr sitze, kann ich zu diesem thema gut klugscheißen....

ein schlegelndes, sich windendes tier mit der schußwaffe auf,oder an einer asphaltierten, vielbefahrenen straße abfangen zu wollen ist grobe fahrlässigkeit !!!
um das stück tödlich zu treffen, muß man die waffe fast aufsetzen.
hast du das jemals versucht?
wenn das geschoß den tierkörper durchschlägt (und das tut es !), prallt es vom harten untergrund in nicht vorherzubestimmende richtung ab.
willst du anstelle des tieres einen passanten töten ?

kabe, der niedersachse
 
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"Fangschuß mit der Kurzwaffe immer möglich."

Tja, das gilt wohl nur dann, wenn man sie auch dabei hat. Da normale Jäger allerdings keinen Waffenschein haben, dürfen sie nicht pausenlos Waffen transportieren oder gar führen. Und: Viele Jäger haben noch nicht einmal eine Kurzwaffe.
Dazu kommt noch, daß auf hartem Untergrund und umstehenden "Schaulustigen" und Unfallbeteiligten ein Schußwaffeneinsatz sicherlich abstrakt "möglich", aus Sicherheitsgründen jedoch strikt abzulehnen ist.
Du solltest eher froh sein, daß das Gros der Jäger verantwortungsbewußt genug ist, in solchen Fällen auf den Schußwaffeneinsatz zu verzichten.
Von Situationen auf der Jagd (Stichwort: Unklares Umfeld (evtl. Treiber oder Schützen in Schußrichtung), Dickung, Unklarer Kugelfang, Hunde am Wild) ganz zu schweigen.
Und mir ist es auch ziemlich egal, ob jemand mit 40, 50 oder 60 "Dienstjahren" den Einsatz der blanken Waffe für "barbarisch" oder "unzeitgemäß" hält.
Ein Messer fliegt keine 6 Kilometer weit und nur ich muß vor mir selbst einen eventuellen Schuß verantworten können. Ganz nebenbei: Auch ein Fangschuß tötet nicht unbedingt schmerzloser oder schneller, als ein Messer.
Taar
 

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