Jäger sollte Wild erlösen

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@ Alexander

Metzger,Schlachter und Fleischer sind vom Handwerk her das gleiche-nur nennen sie sich je nach Region anders.Bei der Ausbildung kann jeder wählen(hängt auch vom Ausbildungsbetrieb ab),ob er produktionsbetont,Schlachtbetont oder verkaufsbetont geprüft werden will(Gesellenprüfung).
Ich habe als Nordlicht im tiefsten Bayern meinen Meisterbrief gemacht.-Da nennt meine Zunft sich traditionell Metzger,bei mir steht aber auf eigenen Wunsch Fleischermeister und darf als solcher auch schlachten.

Gruß Lamü
 
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Hallo Alexander & Tiroler Bracke:

Streitet Euch nicht! Ihr kommt deshalb zu unterschiedlichen Rechtfertigungsgründen, weil Ihr Euch an verschiedenen Tatbeständen und Rechtsgütern, orientiert.

Tiroler Bracke bezieht sich auf die eigentliche Tötung, also den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz - das Leben des Tieres als Rechtsgut.

Alexander, meint mit "Die Legitimation für Jäger in fremden [sic.!] Revieren bei Vorfällen wie o.g. ergibt sich aus der mutmaßlichen Einwilligung und nicht aus ... " den Fall, daß der Handelnde nicht Inhaber des örtlichen Jagdausübungsrechtes ist - also tatbestandlich auch Sanktionsnormen des BJagdG und ggf. § 292 StGB verwirklicht und damit das JAR als Rechtsgut.

So kann durchaus ein Jagdherr mutmaßlich in das Handeln eines fremden Jägers in seinem Revier eingewilligt haben ... aber kein Reh in seine Tötung.
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Viele Grüße
Reineke

[ 28. M
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiroler Bracke:
Es darf einem Tier natürlich durch die Tötung nicht mehr Schmerzen zugefügt werden als durch das Weiterleben.<HR></BLOCKQUOTE>

Wir alle wissen, was T.B. zu Recht sagen will.

Aber denkt einmal über die Dimension des so Formulierten nach. *Wirklich nachdenken.* Da stellt sich doch einem als Jäger und Mensch eine interessante Frage, oder?

Ich mein´ das ernst!
Reineke
 
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@ Alexander

Warum haben Fleischer nicht die notwendige Sachkenntnis?
Ich glaube, hier bist Du etwas falsch informiert.
 
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Auch Hut ab vor dem Jäger.
Aber mal ne rein technische Frage....
Wie fangt Ihr denn ab, wenn das Tier anschließend noch Minuten lebt?
Alles, was ich bis jetzt auf Jagden erlebt habe, war in Sekunden vorbei.
Allerdings waren das auch geübte Hundeführer mit ziemlich großen Messern.
Nicht nur Kammer öffnen, sondern oben nahe Wirbelsäule rein und auf voller Länge (mit Heft an Decke) bis zum Brustbein durchziehen.
Dabei bekommt zwar die Decke ein ziemliches Loch, aber in der Regel auch Herz und/oder große Blutgefäße. Bei einem Reh sollte eine Klinge mit 7-10 cm Länge aber ausreichen. Nur reinstechen und drehen habe ich nie gesehen und wurde auch nicht so gelehrt.
Mit
baldistendlichprüfunggruß
Taar
 
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Nachdem ich das abfangen an einem angefahrenen Reh mal praktiziert habe und, wie Karpi es auch schon schrieb, die Röchelei kein Ende nahm (langer Schnitt bis aufs Brustbein, ein paar mal noch ins Herz gestochen), bin ich mittlerweile auch zum Schächten übergegangen. Ein Schnitt von einem Ohr bis zum anderen bis auf die Wirbelsäule durch. Bede Schlagadern sind durchtrennt und die Sauerstoffversorgung des Gehirns ist sofort unterbrochen, d.h. das Stück bekommt nichts mehr mit. Es zuckt zwar noch etwas, aber das sind die Nerven.
Wenn ich die Schusswaffe dabei habe, kommt natürlich die zum Einsatz, aber die liegt ja nicht immer im Auto.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Taar:
Auch Hut ab vor dem Jäger.
Aber mal ne rein technische Frage....
Wie fangt Ihr denn ab, wenn das Tier anschließend noch Minuten lebt?
Alles, was ich bis jetzt auf Jagden erlebt habe, war in Sekunden vorbei.
Allerdings waren das auch geübte Hundeführer mit ziemlich großen Messern.
Nicht nur Kammer öffnen, sondern oben nahe Wirbelsäule rein und auf voller Länge (mit Heft an Decke) bis zum Brustbein durchziehen.
Dabei bekommt zwar die Decke ein ziemliches Loch, aber in der Regel auch Herz und/oder große Blutgefäße. Bei einem Reh sollte eine Klinge mit 7-10 cm Länge aber ausreichen. Nur reinstechen und drehen habe ich nie gesehen und wurde auch nicht so gelehrt.
Mit
baldistendlichprüfunggruß
Taar
<HR></BLOCKQUOTE>

Lieber Taar,
ich weiß nicht wieviel ich schon abgefangen habe aber es waren viele. Es ist immer wenig spassig!
Der Schuss ist grundsätzlich vorzuziehen, allein weil für das Stück die bewußt erlebte Annährung des Menschen und dessen Berührung hochgradig unangenehm ist. Sie fangen häufig erst bei Berührung an zu Klagen. Mit dem Fangschuiss wirds dann nichts, wenn ein paar Hunde dranhängen oder ein Dutzend Menschen drumrumstehen, dann gehts eben nur mit Messer. Das Problem ist, dass die Stücke bis zum Anschlag voll sind mit Adrenalin. Es ist die Regel, dass das Verenden beim sogenannten Blattfang eine Minute oder länger dauert.
Zum technischen, ich mach's so: hinterm Blatt ziemlich tief reinstechen bis zum Anschlag, langer Schnitt hinterm Blatt nach oben (dadurch wird der Brustraum sicher geöffnet), Messer raus, weggehen, nach 2 Minuten wiederkommen, totes Stück bergen. Großes Messer ist dabei natürlich von Vorteil.
Gruß
P.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Aber denkt einmal über die Dimension des so Formulierten nach. *Wirklich nachdenken.* Da stellt sich doch einem als Jäger und Mensch eine interessante Frage, oder?

Die sich hoffentlich jeder Jäger - bei denen man ja wohl die Kenntnis des § 22a (1) BJG voraussetzen kann - beantwortet hat.
 
A

anonym

Guest
Aber denkt einmal über die Dimension des so Formulierten nach. *Wirklich nachdenken.* Da stellt sich doch einem als Jäger und Mensch eine interessante Frage, oder?

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Alexander:


Die sich hoffentlich jeder Jäger - bei denen man ja wohl die Kenntnis des § 22a (1) BJG voraussetzen kann - beantwortet hat.
<HR></BLOCKQUOTE>


Jeder seriöse und waidgerechte Jäger, wird( sollte) ohne erstmal an irgendein Gestz oder mögliche Konsequenzen zu denken handeln: Nämlich ein leidendes Geschöpf schnellst möglich und sach-und fachrecht von diesen Leiden zu erlösen.. alles andere ist erstmal nebensächlich und mit Verlaub Haarspalterei.

Konfuse sagt: Willst Du eine klare Antwort, frage deinen Verstand, aber nie Rechtsanwälte oder Politiker
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i.d.S.
OlafD
 
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Nö, Babies!
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Alexander, die Frage reicht weiter: Es geht nicht um die Kenntnis des § 22a, sondern um seine - glaubhafte - Begründung.

Und Olaf scheint auch zu wissen, auf welchen "menschlichen" Aspekt ich noch anspiele ...

Aber lassen wir das, es ist in der Tat sehr dünnes Eis!
Reineke
 
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Waidmannsheil,

Dünnes Eis hin oder her, was hält einen Ausbilder, der des Abnickens sachkundig ist, davon ab es den Lehrgangsteilnehmern beizubringen? Ich jedenfalls würde es gern können.
Übrigens war dies ne Lachnummer als ich im Lehrgang vorgeschlagen hab die interessierten kaufen sich im benachbarten Gatter zu sechsen ein Tier und ein kundiger zeigt es dann uns. Frage auch hier: Warum Lachnummer? Ich verstehe es heute noch nicht. Der Bedarf des Handelns ist doch offensichtlich. Hunde, Gaffer und andere Gegebenheiten die wir zum Fallwild gerufenen Jäger nicht beeinflussen können. Halt, wenn Schußwaffe ausgeschlossen. Ganz klar.
 
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Nachtrag, nicht nur zum Postingschinden:

Schächten kenn ich nur aus Beschreibung der postenden. Wenn "klassisches" Abnicken waidgerecht ist, will ich mich nicht davor verschließen.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Lamü67:
Bei der Ausbildung kann jeder wählen(hängt auch vom Ausbildungsbetrieb ab),ob er produktionsbetont,Schlachtbetont oder verkaufsbetont geprüft werden will...

...und darf als solcher auch schlachten.
<HR></BLOCKQUOTE>

Das ist das, was ich meinte. AFAIK lernt nicht jeder Metzger das Schlachten. Folglich ist nicht jeder Metzger Fachkundig i.S. des TierschG.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Reineke:
Hallo Alexander & Tiroler Bracke:

Streitet Euch nicht! Ihr kommt deshalb zu unterschiedlichen Rechtfertigungsgründen, weil Ihr Euch an verschiedenen Tatbeständen und Rechtsgütern, orientiert.

Tiroler Bracke bezieht sich auf die eigentliche Tötung, also den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz - das Leben des Tieres als Rechtsgut.

<HR></BLOCKQUOTE>

Dann streite ich mich eben mit dir
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Notstand = Gefahrenabwehr. Welche Gefahr wird bitte abgewehrt, wenn jemand ein Unfallreh abfängt? Ich rede nicht vom angefahrenen Keiler mit gebrochenen Lauf der die Innenstadt von D'dorf aufmischt. Den gleichen Sachverhalt hatten wir bei der Aufforderung durch das Landratsamt Uckermark?? als Katastrophenschutzleitung an die Jäger, ertrinkendes Vieh zu erschiessen. Geht nur zur Gefahrenabwehr. Welche Gefahr?

Deswegen ist man IMHO bei Jagers auch weg vom §34 StGB sondern bemüht die Mutmaßliche Einwilligung. Für Nichtjäger wäre die Sozialadäquanz/Sozialethik möglich. Nur gibt es AFAIK dazu keine Rechtssprechung.

[ 29. M
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Jeder seriöse und waidgerechte Jäger, wird( sollte) ohne erstmal an irgendein Gesetz oder mögliche Konsequenzen zu denken handeln:

So meinte ich das nicht! Über den §22a BJG sollte man lange vorher, am besten während der Jägerausbildung nachdenken. Das Gesetz sieht ausdrücklich neben der Möglichkeit krankes Wild zu erlösen die Variante (wenn es genügt und möglich ist!!!)es zu fangen und zu versorgen. Und Reineke hat Recht, dass Eis ist nicht nur dünn, wir haben Hochsommer und es ist kein Eis da.
 

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