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Hat diesmal immerhin 7 Seiten gedauert bis einer dem Jäger zur Seite springt und dem Opfer die Schuld zuschiebt...Genau.
Man muss das trennen.
Erstens.
der Treffer (?) des Häckslers. Kann auch ein Abpraller gewesen sein. Ein Gericht wird das klären.
Zweitens.
die Straftat der Körperverletzung. Hätte auch anders ausgehen können. Stichwort Notwehr.
Der Häckslerfahrer hatte mehr Glück als Verstand, dass er auf einen sehr besonnenen Jäger stieß.
Du darfst nur in Gegenrichtung des Häcksler/Treiben schießen. Die Kugel soll also um 180° umgelenkt worden sein und hat dann den Häcksler getroffen?
Glaubst doch selbst nicht.
Abpraller ergeben sich bei nicht ausreichendem Kugelfang = Verantwortung des Jägers
Von einem besonnen Jäger zu reden nachdem der gerade die Erntemaschine mit Fahrer und Sohn angebleit hat ist schon sehr frech.
Da einzige dem ich zustimme ist, dass es seitens der Gerichte geklärt werden wird.
Wer hat diese Regelung erlassen, wo nachzulesen? Ich zweifle nicht daran, ich frage aus Interesse.In Mecklenburg besteht bei Erntejagden Hochsitzpflicht
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