<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von fox01:
Das Nachbarrevier ragt mit einem Feld in meine Jagd hinein.
Ich schiesse auf Wild, das sich auf der gegenüberliegenden Seite des Ackers
wiederum in meinem Revier befindet.
Während die Kugel den Acker des Reviernachbaren überfliegt, liegt der
Tatbestand der Wilderei vor...
[ 08. April 2002: Beitrag editiert von: fox01 ]
<HR></BLOCKQUOTE>
Das Überschiessen eines fremden Revierteiles vom eigenen Revier wieder in das eigene Revier hinein ist zumindest in NRW erlaubt.