<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Naseweise Antwort: Vollkommen irrelevant, weil entgegen deiner Aufassung nicht eine Verletzung des Jagdausübungsrecht notwendig ist um Wilderei zu begehen, sondern eine Verletzung des Jagdrechts. Allerdings ist eine Verletzung des Jagdausübungsrecht immer Wilderei, weil auch das Jagdrecht damit verletzt wird.
Kann aus einem ruhenden Jagdrecht überhaupt ein (wenngleich ebenfalls ruhendes) Jagdausübungsrecht erwachsen?
Naseweise Antwort: Vollkommen irrelevant, weil entgegen deiner Aufassung nicht eine Verletzung des Jagdausübungsrecht notwendig ist um Wilderei zu begehen, sondern eine Verletzung des Jagdrechts. Allerdings ist eine Verletzung des Jagdausübungsrecht immer Wilderei, weil auch das Jagdrecht damit verletzt wird.