Oder das aktuelle WaffG.
Mehr braucht es wohl kaum, um dem Reichsgesindel die legalen Waffen abzunehmen:
Waffengesetz (WaffG)
§ 5 Zuverlässigkeit
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
[...]
3. Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren
a) Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die
aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind,
bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder
cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder
c) eine solche Vereinigung unterstützt haben,
[...]
Das kommt drauf an, wie der Jurist sagt
Nehmen wir an, man wolle alle echten Reichsbürger auf Grundlage des oben markierten Tatbestands entwaffnen (also richtige (!) Reichbürger und nicht etwa: Konservative, Freiheitsliebende, Patrioten, Traditionsbewusste, Heterosexuelle, weiße alte Männer, Grundgesetzfans, friedliche Coronademonstranten oder Familienmenschen - nur damit das vorsorglich klargestellt wäre
).
Für 3. a) "Bestrebungen" wäre ein aktives Tätigwerden, also eine Handlung erforderlich. Eine (auch artikulierte) Meinung, dass man bspw. den Staat doof oder illigitim findet, ist keine aktive Handlung. Auch die Gedanken im Kopf sind keine Bestrebungen, sofern nicht aktiv zur Verwirklichung einer Tat angesetzt wird.
Für 3. b) "Mitglied einer Vereinigung", braucht man offensichtlich eine Vereinigung. Das benennen einer Gruppe, die ein gewisses Weltbild teilt, reicht für die Annahme einer Vereinigung nicht aus. Zwar braucht es keinen offiziellen Zusammenschluss, wie etwa bspw. einer Partei, die den Rechtsstaat zugunsten einer Kommendo-Herrschaft abschaffen möchte (sorry, den konnte ich mir nun nicht verkneifen
) oder eines Vereins. Allerding wird eine Organisationsstruktur notwendig sein, die eine gemeinschaftliche Willensbildung und ein zielgerichtetes Handeln fördert. Die bloße Behauptung, Denkweise X und Äußerung Y lasse jemanden als "Mitglied" der sog. Reichsbürger einscheinen, reicht dafür nicht aus.
Für 3. c) "Vereinigung unterstützen" gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für 3. b). Dazu muss es eine Vereinigung erst einmal geben.
Am Ende zeigt mir die Diskrepanz zwischen vorhandenen Mitteln, wie bspw. dem oben zitierten § 5 Abs. 1 Nr. 3 WaffG, und dem Ziel der proaktiven Entwaffnung aller, mit der falschen Meinung, das vermeintliche Dilemma, indem sich die Herrschenden befinden. Sie wollen neben echten Bedrohungen eben auch die falsche Meinung bestrafen. Dazu muss man aber bewährte Institute der Rechtsstaatlichkeit und des Verfassungsstaates - wie eben die Meinungsfreiheit - aushebeln. Solche "Bestrebungen" dürften indes ihrerseits gegen "die verfassungsmäßige Ordnung", zu der auch das GG gehört, gerichtet sein. Darüber sollte man einmal nachdenken.