Oder das aktuelle WaffG.
Mehr braucht es wohl kaum, um dem Reichsgesindel die legalen Waffen abzunehmen:
Waffengesetz (WaffG)
§ 5 Zuverlässigkeit
(1)
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
[...]
3.
Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren
a) Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die
aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind,
bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder
cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder
c) eine solche Vereinigung unterstützt haben,
[...
Oder das aktuelle WaffG.
Mehr braucht es wohl kaum, um dem Reichsgesindel die legalen Waffen abzunehmen:
Waffengesetz (WaffG)
§ 5 Zuverlässigkeit
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
[...]
3. Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren
a) Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die
aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind,
bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder
cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder
c) eine solche Vereinigung unterstützt haben,
[...]
also dürfte nach dem völkerrechtswidrigen Krieg 1999 gegen Serbien kein SPD-Genosse und auch kein Grünling mehr im Besitz einer Waffe sein?