Hundeführer und Risiko

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>>>>Er hat mit dieser Versicherung nichts, aber auch rein gar nichts am Hut!!!! Er kann sie nicht verklagen..... <<<<

Hi Niedersachse,

was Pertra schreibt stimmt.
Du bist nicht der Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung des Schützen. Die Versicherung hat mit Dir keinen Vertrag abgeschlossen. Sie braucht Dir gar kein Geld zu zahlen.

Der Schütze hat Dir Schaden zugefügt. Er muß zahlen.
 
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Locke schrieb:
>>>>Er hat mit dieser Versicherung nichts, aber auch rein gar nichts am Hut!!!! Er kann sie nicht verklagen..... <<<<

Hi Niedersachse,

was Pertra schreibt stimmt.
Du bist nicht der Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung des Schützen. Die Versicherung hat mit Dir keinen Vertrag abgeschlossen. Sie braucht Dir gar kein Geld zu zahlen.

Der Schütze hat Dir Schaden zugefügt. Er muß zahlen.

Na endlich ......
 
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Habe ich hier irgentwo geschrieben das ich die INTER Versicherung verklagen will.
Ich habe geschrieben mein Anwalt wird sich an die Inter wenden.Zahlt die INTER nach dem anwaltlichen Schreiben nicht wird der Schütze verklagt.
Die Sache läuft genauso ab wie sie von Claas hier ins Forum gestellt wurde.

Wmh Niedersachse
 
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So ist es richtig. Ich hoffe, dass du Erfolg haben wirst, auch wenn es dir den Hund nicht wiederbringt.
 
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jetzt muß ich doch noch mal...

Also, es geht nur um Geld?

Wenn die versicherung zahlt, dann wird der Schütze nicvht verklagt und nicht bestraft? :shock:
 
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Discovery schrieb:
jetzt muß ich doch noch mal...

Also, es geht nur um Geld?

Wenn die versicherung zahlt, dann wird der Schütze nicvht verklagt und nicht bestraft? :shock:

und dafür streiten wir uns.............. :evil:
 
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Discovery schrieb:
jetzt muß ich doch noch mal...

Also, es geht nur um Geld?

Wenn die versicherung zahlt, dann wird der Schütze nicvht verklagt und nicht bestraft? :shock:

Jetzt bist Du aber naiv.... Wäre das primäre Zielsetzung gewesen, hätte man ja erstmal die Schuldfrage rechtlich bestätigen lassen können/müssen, sprich' Anzeige, ggf. Klage usw. DANN hätte ja auch die Versicherung sofort gezahlt....

Petra
 
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Petra schrieb:
Discovery schrieb:
jetzt muß ich doch noch mal...

Also, es geht nur um Geld?

Wenn die versicherung zahlt, dann wird der Schütze nicvht verklagt und nicht bestraft? :shock:

Jetzt bist Du aber naiv.... Wäre das primäre Zielsetzung gewesen, hätte man ja erstmal die Schuldfrage rechtlich bestätigen lassen können/müssen, sprich' Anzeige, ggf. Klage usw. DANN hätte ja auch die Versicherung sofort gezahlt....

Petra

Scheines bin ich tatsächlich zu Blöde...

Also der so unsäglich ignorante und unbeherrschte Schütze der klar erkennen konnte was er tat und somit für seine Handlung schuldfähig sein sollte, derjenige den man im Affekt mindestens die Zähne ohne Betäubung rausnehmen und den rechten zeigefinger brechen sollte, weil er den Kameraden der HuFü erschossen hat, dem passiert nichts weiter, es wird keine Zuverlässigkeit hinterfragt, er darf weitermachen wenn seine Versicherung des finanziellen Schaden begleicht? Und der HuFü kauf sich einen Neuen?

Sollte das Finanzielle nicht eher das Nebensächliche sein???
 
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Discovery schrieb:
Sollte das Finanzielle nicht eher das Nebensächliche sein???

Diese Frage wird nicht jeder gleichlautend mit (offensichtlich) Dir, Velo oder mir beantworten. Sieht man ja an diesem Beispiel.

Außerdem gäbe es andernfalls nicht so viele Vergleiche vor Gericht..... Für mich auch unvorstellbar.

Petra
 
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Ein Vergleich hat mehr damit zu tun das Richter eigentlich ungerne Urteile fällen, die ganze Schreiberei der Bergündung, das Risiko revidiert zu werden,
dier Anwälte lieben den Vergleich weil dann gibts mehr Geld, nämlich die Vergleichsgebühr obendrauf.

Derjenige der keinen Vergleich will ist i.d.R. der Kläger, aber den kann man mit den entsprechenden Worten auch schon überzeugen das es das Beste für alle ist...Man lüft ja immerhein das Risiko verlieren zu können... :mrgreen:

Aber wo ist denn nun der Unterschied wenn der Hund im Nachbarrevier beim nicht abgesprochenen *Überjagen gestreckt wird, just als er das Kitz an der
Keule packt und dieses jämmerlich klagend zu Boden geht?

Dafür kann es nur "Todesstrafe" geben, oder? ...für den Schützen natürlich :wink:
 
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Discovery schrieb:
Petra schrieb:
Discovery schrieb:
jetzt muß ich doch noch mal...

Also, es geht nur um Geld?

Wenn die versicherung zahlt, dann wird der Schütze nicvht verklagt und nicht bestraft? :shock:

Jetzt bist Du aber naiv.... Wäre das primäre Zielsetzung gewesen, hätte man ja erstmal die Schuldfrage rechtlich bestätigen lassen können/müssen, sprich' Anzeige, ggf. Klage usw. DANN hätte ja auch die Versicherung sofort gezahlt....

Petra

Scheines bin ich tatsächlich zu Blöde...

Also der so unsäglich ignorante und unbeherrschte Schütze der klar erkennen konnte was er tat und somit für seine Handlung schuldfähig sein sollte, derjenige den man im Affekt mindestens die Zähne ohne Betäubung rausnehmen und den rechten zeigefinger brechen sollte, weil er den Kameraden der HuFü erschossen hat, dem passiert nichts weiter, es wird keine Zuverlässigkeit hinterfragt, er darf weitermachen wenn seine Versicherung des finanziellen Schaden begleicht? Und der HuFü kauf sich einen Neuen?

Sollte das Finanzielle nicht eher das Nebensächliche sein???

Schütze VER-klagen = Zivilrecht, Schadensersatz etc.. Wenn der Schütze oder an seiner Stelle die Verischerung bezahlt, braucht man ihn nicht VER-Klagen.

Was das Strafrecht betrifft, da ist die Kugel längst im Rollen. Anzeige wurde ja erstattet bzw. Strafantrag wurde gestellt. Den kann der Geschädigte zwar noch zurückziehen aber die Staatsanwaltschaft kann das überwiegende öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejahen. Da wird aber nicht viel drin sein. Die Vollzugsbehörden für Waffen- und Jagdrecht werden von Amts wegen informiert.

Was den Vergleich betrifft, den wollen der Richter, weil er sich das Urteil spart, die Rechtsanwälte, wegen der Gebühren und die Versicherung, weil im Vergleich garantiert drin steht, dass mit der Zahlung der Summe X alle Ansprüche abgegolten sind. Die drei bzw. vier werden den Geschädigten schon überzeugen. ;)
 
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Discovery schrieb:
Aber wo ist denn nun der Unterschied wenn der Hund im Nachbarrevier beim nicht abgesprochenen *Überjagen gestreckt wird, just als er das Kitz an der Keule packt und dieses jämmerlich klagend zu Boden geht?

Der Unterschied zu wem oder was?

A.M.A.D.E.U.S schrieb:
Was das Strafrecht betrifft, da ist die Kugel längst im Rollen. Anzeige wurde ja erstattet bzw. Strafantrag wurde gestellt.

Der Vorfall war am 16. November. Die Anzeige wurde aber erst am 8. Januar getätigt, NACHDEM die Versicherung die Schadensbegleichung abgelehnt hatte...... Hier scheint also das strafrechtliche sicher nicht vorrangig zu sein.

A.M.A.D.E.U.S schrieb:
Was den Vergleich betrifft, den wollen der Richter, weil er sich das Urteil spart, die Rechtsanwälte, wegen der Gebühren und die Versicherung, weil im Vergleich garantiert drin steht, dass mit der Zahlung der Summe X alle Ansprüche abgegolten sind. Die drei bzw. vier werden den Geschädigten schon überzeugen. ;)

Ich befinde mich gerade noch in so einer Situation, aber mein Anwalt hat nicht einen Versuch getätigt mir den Vergleich schmackhaft zu machen, obwohl ihn die Gegenseite angenommen hätte. Das er mich SO gut kennt, ist ausgeschlossen, also muss er wohl ein guter Anwalt sein :wink: .

Was die Richter anbelangt, habt ihr natürlich Recht....

Petra
 
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Petra schrieb:
Discovery schrieb:
Aber wo ist denn nun der Unterschied wenn der Hund im Nachbarrevier beim nicht abgesprochenen *Überjagen gestreckt wird, just als er das Kitz an der Keule packt und dieses jämmerlich klagend zu Boden geht?

Der Unterschied zu wem oder was?



Der Vorfall war am 16. November. Die Anzeige wurde aber erst am 8. Januar getätigt, NACHDEM die Versicherung die Schadensbegleichung abgelehnt hatte...... Hier scheint also das strafrechtliche sicher nicht vorrangig zu sein.


Petra
 

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