Ich erwarte von einem Schützen der versehentlich oder durch unachtsamkeit einen Hund totet oder verletzt, das dieser für den entstandenden Schaden aufkommt, soweit der Hund rechtmäßig eingesetzt wurde.
Das war in dem vorliegenden Fall eindeutig gegeben.
Das Risiko das die Hunde sich durch latürliche Umstände sowie Strassenverkehr verletzen oder Getötet werden trägt der Hundeführer. Dies kann, wenn es vom Hundeführer nicht leichtsinnig in Kauf genommen oder durch eigendes Verschulden herbei geführt wurde als höhre Gewalt angesehen werden.
Nicht aber der Fehler eines anderen Menschen. Menschliches versagen oder Unwissenheit schützt nicht von Strafe bzw. Haftung.
Demnach ist immer der Verursacher der Verantwortliche und dies ist m.M.n. auch der Fall wenn es sich um einen Unfall handelt der hätte vermieden werden können.
Zum Fall.
Hier wurde ein Hund direkt an einer Sau erschossen, das beschießen von Wild an dem Hunde dran sind wurde vom Jagdleiter ausdrücklich untersagt.
DEr Schütze bestreitet nach aussage der Versicherrung nicht das er gehsehen hat das Hunde an der Sau waren, er begründet sein verhalten damit der Sau leit ersparen zu wollen. Verstöst also wissentlich gehgen die Anweisungen des Jagdleiters. Man kann nicht davon ausgehen das der Schütze hätte wissen müssen das er mit seinem Schuss das Leben des Hundes gefährdet, er hat aber gegen die UVV und die Anweisungen des Jagdleiters verstoßen und ist somit schuld am Tot des Huindes. Zudem ist Fraglich ob es ihm nicht sogar bekannt hätte sein mussen das er den Hund direkt gefährdet, dies läßt nämlich die Ausbildung zum Jäger erwarten.
Zum verhalten der Versicherung.
Dies ist Grundsetzlich zwar nachvollziehbar, schließlich verdinen die ihr Geld nicht damit zu bezahlen. Nur stellt sich die Frage ob die Argumentation von Seiten der Versicherung tragbar ist. Da sehe ich das Problem bei diesem Fall.
Ist eine Versicherer eine Jagdhaftpflicht der den Einsatz von Jagdhunden Grundsätzlich in Frage stellt und das tuen sie in ihrem Schreiben indirekt, als ein sollcher hinnehmbar. Denn wenn es das alleinige Risiko des Hundeführers ist seinen Hund einzusetzten und er dabei in Kauf nehmen muss das sein Hund druch mitjäger getötet wir, ist der Einsatz von Jagdhunden keinem Hundeführer, egal bei welcher Jagdart, mehr zuzumuten.
Dies würde aber selbst dem Bundesjagdgesetz wiedersprächen, welches den Einsatz brauchbarer Hunde bei einigen Jagdarten vorsieht.
WH Paul