- Registriert
- 31 Dez 2009
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am 16 November habe ich als Hundeführer mit meinen Hunden an einer Drückjagd in Brandenburg an der Havel teilgenommen
Auf meine Bitte hin sagt der Jagdleiter nach der Sicherheitsbelehrung "auf Wild an dem Hunde sind wird nicht geschossen,das klären die Hundeführer".
Nachdem wir ca.30Min.in einem Schilfgebiet arbeiten höre ich in einer Entfernung von ca.20 m einen Frischling klagen.Ich laufe los und rufe "nicht schießen Hundeführer kommt".Am Ort des Geschehens sehe ich einen Frischling mit max.17kg,den einer meiner Hunde vorn und einer hinten halten. haben.Mir gegenüber steht ein "Durchgehschütze" der im gleichen Moment
die Langwaffe hochnimmt und auf den Frischling schießt.
Der Frischling lebt noch,ich fange ihn mit dem Messer ab.Nachdem ich den Schützen angeschrien habe ob er verückt sei stelle ich fest das er meinem Rüden (siehe Foto)den ganzen Unterkiefer weggeschossen hat.
Ich nehme meinen Hund trage ihn zum Auto und schieße ihn tod.
Heute habe ich ein Schreiben der INTER Versicherung des Schützen bekommen.
Sehr geehrter Herr
Nach Prüfung der Schadensunterlagen weisen wir Ihre Ansprüche mangels Verschulden unseres Versicherungsnehmers als unbegründet zurück.
Gemäß den Angaben unseres Versicherungsnehmers hat dieser,aufgrund der Lautstärcke und der fehlenden Sicht am Schadenort,Ihre Warnrufe nicht gehört und Sie auch nicht gesehen.
Durch seinen Schuss wollte unser Versicherungsnehmer die Qualen des Schweines verkürzen,was aus Gründen des Tierschutzes naheliegend ist.
Bei Abgabe des Schusses hat unser Versicherungsnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht außer Acht gelassen.Der Tod Ihres Hundes ist ihm deshalb persöhnlich nicht vorzuwerfen.
Mit dem Tod Ihres Hundes hat sich vielmehr das allgemeine Risiko jeder Jagd,bei der Hunde unangeleinttreiben gelassen werden,verwirklicht.
Dieses Risiko geht jeder Jäger durch die Teilnahme seines Hundes an der Jagd und das losrennen oder das stellen von Wild , bewusst ein.
Unseren Versicherungsnehmer trifft in dieser Angelegenheit kein Verschuldenund wir müssen Ihre Forderung als unbegründet zurückweisen.
Mit freundlichen Grüßen
INTER Allgemeine Versicherung AG
Ihre Schadenabteilung
Auf meine Bitte hin sagt der Jagdleiter nach der Sicherheitsbelehrung "auf Wild an dem Hunde sind wird nicht geschossen,das klären die Hundeführer".
Nachdem wir ca.30Min.in einem Schilfgebiet arbeiten höre ich in einer Entfernung von ca.20 m einen Frischling klagen.Ich laufe los und rufe "nicht schießen Hundeführer kommt".Am Ort des Geschehens sehe ich einen Frischling mit max.17kg,den einer meiner Hunde vorn und einer hinten halten. haben.Mir gegenüber steht ein "Durchgehschütze" der im gleichen Moment
die Langwaffe hochnimmt und auf den Frischling schießt.
Der Frischling lebt noch,ich fange ihn mit dem Messer ab.Nachdem ich den Schützen angeschrien habe ob er verückt sei stelle ich fest das er meinem Rüden (siehe Foto)den ganzen Unterkiefer weggeschossen hat.
Ich nehme meinen Hund trage ihn zum Auto und schieße ihn tod.
Heute habe ich ein Schreiben der INTER Versicherung des Schützen bekommen.
Sehr geehrter Herr
Nach Prüfung der Schadensunterlagen weisen wir Ihre Ansprüche mangels Verschulden unseres Versicherungsnehmers als unbegründet zurück.
Gemäß den Angaben unseres Versicherungsnehmers hat dieser,aufgrund der Lautstärcke und der fehlenden Sicht am Schadenort,Ihre Warnrufe nicht gehört und Sie auch nicht gesehen.
Durch seinen Schuss wollte unser Versicherungsnehmer die Qualen des Schweines verkürzen,was aus Gründen des Tierschutzes naheliegend ist.
Bei Abgabe des Schusses hat unser Versicherungsnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht außer Acht gelassen.Der Tod Ihres Hundes ist ihm deshalb persöhnlich nicht vorzuwerfen.
Mit dem Tod Ihres Hundes hat sich vielmehr das allgemeine Risiko jeder Jagd,bei der Hunde unangeleinttreiben gelassen werden,verwirklicht.
Dieses Risiko geht jeder Jäger durch die Teilnahme seines Hundes an der Jagd und das losrennen oder das stellen von Wild , bewusst ein.
Unseren Versicherungsnehmer trifft in dieser Angelegenheit kein Verschuldenund wir müssen Ihre Forderung als unbegründet zurückweisen.
Mit freundlichen Grüßen
INTER Allgemeine Versicherung AG
Ihre Schadenabteilung