Hundeabschuß - wie oft kommt das vor? (Mein Hund ging jagen)

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Re: Hundeabschuß - wie oft kommt das vor? (Mein Hund ging ja

silo schrieb:
Da gibt es eine Dame mit zwei Rottweilern.
Die Hunde sind NIE angeleint, aber auch nicht abrufbar.
Sehr selbstbewusstes Auftreten, Madame versteht unter Rücksicht einen Fachbegriff aus der Fahrschule.
Beide Hunde haben vergangenes Jahr mein Hundle verfolgt (ok hatte sie auch angebrummelt), zum Glück hatte die kleine Ratte den längeren Atem, kam in weitem Bogen erst nach dreiviertel Stunde zurück. Die fetten Rottweiler waren rasch wieder bei Frauchen und wurden abgeliebelt.
Ich brauche nicht zu betonen dass ich da recht aufgebracht war.
Anruf beim Ordnungsamt brachte zwar das Bedauern des Amtsleiters aber keine Konsequenzen "da ja nichts passiert war". Später erfuhr ich dass beide Hunde bereits einen anderen Hund zerlegt haben. Halter wurde großzügig entschädigt, von einer Anzeige deshalb abgesehen.
Fast alle Gemeinden im Kreis erheben für gefährliche Hunde mehrfache Hundesteuer (450€+), leider auch schon für sog. Listenhunde.
Ich weiche der Dame mit den Rottweilern inzwischen aus, weil ich es nicht drauf ankommen lassen will.

Das selbstbewusste Auftreten der Dame definiere ich hier als " dumm hoch drei ".
Ich habe auch zwei etwas größere Hunde die in den Genuss kommen, " Gassi " zu gehen. Getrennt ist jeder für sich abrufbar, gemeinsam wiegeln sie sich auf. Egal in welche Richtung man bei uns geht, überall ist offenes Gelände. Beide Hunde sind an der Leine und mit Maulkorb versehen. Nicht weil schon mal etwas passiert ist sondern um es im Vorfeld so gut wie möglich, auszuschließen.
Das was die Dame macht, ist in meinen Augen unverantwortlich.
Traurig, dass in diesem unseren Staat immer erst was passieren muss, bevor Schritte eingeleitet werden.
 
A

anonym

Guest
Re: Hundeabschuß - wie oft kommt das vor? (Mein Hund ging ja

gletscherpris schrieb:
Oberst Bockschuss schrieb:
...
Ja, die Welt ist anders geworden, seit ich mit einer Waffe im Revier unterwegs bin. Ich trage eine große Verantwortung und hafte für jeden falschen Gebrauch. Da darf man sich ruhig einmal vorher Gedanken machen, wie man handelt sollte und auch handeln darf.

Hätte ich keine Waffe, dann müsste ich auf mein Glück vertrauen, dass zufällig gerade ein Knüppel am Boden liegt, den ich zur Verteidigung nutzen könnte. Dennoch könnte ich verletzt werden. Wenn ich aber eine Büchse dabei habe, dann nütze ich sie im Notfall auch und fange nicht an, nach Knüppeln zu suchen. Die Zeit bleibt einem gar nicht.

Mit Verlaub.
Lass Dir von Jemand der seit seiner frühesten Erwachsenenzeit praktisch immer Waffe trägt gesagt sein: Die Welt ist NICHT anders geworden. :19:
Aber vielleicht denkst Du nun anders... Das Kopfkino lässt Dich fragen "wann könnt ich denn - jetzt wo ich könnte wann immer ich will"
Nach einer (schon erschreckend hohen, mein Gott bin ich alt :lol: ) zweistelligen Anzahl an bewaffneten Jahren sag ich Dir: Geh davon aus dass Du das Eisen nicht benutzt bzw. benutzen musst. Und wann immer es wirklich an der Zeit ist wirst es von selber wissen. Zu Bayrisch: dann kannst eh nimmer aus. :26:
Die Kopfkinogeschichten verleiten nur dazu irgendwann zu denken "jetzt ist es endlich soweit" :19:


:27: Genau das meinte ich mit meiner Frage. ich sehe da auch die Gefahr, dass sich da etwas in der Person verändert. Nicht umbedingt zum Guten.
 
A

anonym

Guest
Re: Hundeabschuß - wie oft kommt das vor? (Mein Hund ging ja

nebeline schrieb:
Traurig, dass in diesem unseren Staat immer erst was passieren muss, bevor Schritte eingeleitet werden.


Alles andere wäre traurig. Es gibt nun mal eine Unschuldsvermutung. Die Gefahrenabwehr-VOs bieten da durchaus Spielraum. Es reicht zum Beispiel, dass die Hunde unkontrolliert andere Tiere hetzen oder Menschen in gefahrdrohender Weise angehen.
 
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Re: Hundeabschuß - wie oft kommt das vor? (Mein Hund ging ja

Ich weiß nicht ob es schon gesagt wurde, aber:

Greift ein Hund euch wirklich an (und je nach Richter/Staatsanwalt reicht da schon Zähne fletschendes auf euch zu rennen (Stichwort "Unmittelbar bevorstehender Angriff")) seid ihr nicht mehr im Bereich des Jagdrechtes unterwegs!
Hier befindet ihr euch im Bereich des Notwehrrechts, bei dem alle euch zur Verfügung stehenden Mittel - unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit - erlaubt sind. Das heißt egal ob ihr den Hund mit dem Taschenmesser, dem Saufänger oder der KW/LW abfangt, ihr müsst der Justiz nur glaubhaft versichern das ihr euer Leib und Leben bedroht saht (eine Bisswunde im Arm macht sich da immer besonders gut :wink: ).
Ganz interessant ist in dem Zusammenhang auch, dass selbst wenn die Waffe illegal (geführt) ist, in dem Notwehrfall - auch hier so lange der Einsatz verhältnismäßig war - dieses nicht beachtet wird.
Aber der Staatsanwalt wird euch sicher n zweites Verfahren wegen illegalem Waffen Führen/Besitz aufbrummen.
 
G

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Guest
Re: Hundeabschuß - wie oft kommt das vor? (Mein Hund ging ja

Oberst Bockschuss schrieb:
....
Ein Schuß steil nach oben wäre meiner Ansicht nach aufgrund der stark eingeschränkten Sichtverhältnisse am ehesten zu verantworten gewesen.

Gruß,

Bernhard
Absolut nicht, denn noch kein Geschoss ist oben geblieben.
Eher schlägt es mit viel viel Pech irgendwo unkontrolliert ein!

Nur ein Beispiel:

http://www.kleinezeitung.at/kaernten/sa ... haus.story

Die beschriebene Kirche ist auf dem Foto im Hintergrund zu sehen.
 
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Re: Hundeabschuß - wie oft kommt das vor? (Mein Hund ging ja

Wenn ich solche Ängste hätte, was das Leben für Gefahren beinhaltet, z.B. von Spaziergängerwauzis zerfleischt zu werden, dann bräuchte ich kein Gewehr.
Dann bliebe ich nämlich aus Sicherheitsgründen mit Muffensausen im Bett, wo ich mir schlimmstenfalls beim Popeln den Finger breche.
:mrgreen:
 
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Re: Hundeabschuß - wie oft kommt das vor? (Mein Hund ging ja

frodo schrieb:
Wenn ich solche Ängste hätte, was das Leben für Gefahren beinhaltet, z.B. von Spaziergängerwauzis zerfleischt zu werden, dann bräuchte ich kein Gewehr.
Dann bliebe ich nämlich aus Sicherheitsgründen mit Muffensausen im Bett, wo ich mir schlimmstenfalls beim Popeln den Finger breche.
:mrgreen:
popeln.jpg


basti
 
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Re: Hundeabschuß - wie oft kommt das vor? (Mein Hund ging ja

DerDaniel schrieb:
Ich weiß nicht ob es schon gesagt wurde, aber:

Greift ein Hund euch wirklich an (und je nach Richter/Staatsanwalt reicht da schon Zähne fletschendes auf euch zu rennen (Stichwort "Unmittelbar bevorstehender Angriff")) seid ihr nicht mehr im Bereich des Jagdrechtes unterwegs!
Hier befindet ihr euch im Bereich des Notwehrrechts, bei dem alle euch zur Verfügung stehenden Mittel - unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit - erlaubt sind. Das heißt egal ob ihr den Hund mit dem Taschenmesser, dem Saufänger oder der KW/LW abfangt, ihr müsst der Justiz nur glaubhaft versichern das ihr euer Leib und Leben bedroht saht (eine Bisswunde im Arm macht sich da immer besonders gut :wink: ).
Ganz interessant ist in dem Zusammenhang auch, dass selbst wenn die Waffe illegal (geführt) ist, in dem Notwehrfall - auch hier so lange der Einsatz verhältnismäßig war - dieses nicht beachtet wird.
Aber der Staatsanwalt wird euch sicher n zweites Verfahren wegen illegalem Waffen Führen/Besitz aufbrummen.

*Klugscheißmodus an* Wenn du einen Hund auf die Seite legst, der Dich oder deinen Hund angreifst, ist es nicht Notwehr! Es ist Notstand! Notwehr kann nur gegen Angriffe von Menschen erfolgen. *Klugscheißmodus aus* :31:
 
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Re: Hundeabschuß - wie oft kommt das vor? (Mein Hund ging ja

nebeline schrieb:
Das selbstbewusste Auftreten der Dame definiere ich hier als " dumm hoch drei ".
Ich habe auch zwei etwas größere Hunde die in den Genuss kommen, " Gassi " zu gehen. Getrennt ist jeder für sich abrufbar, gemeinsam wiegeln sie sich auf. Egal in welche Richtung man bei uns geht, überall ist offenes Gelände. Beide Hunde sind an der Leine und mit Maulkorb versehen. Nicht weil schon mal etwas passiert ist sondern um es im Vorfeld so gut wie möglich, auszuschließen.
Du solltest zuhause bleiben.

Das was die Dame macht, ist in meinen Augen unverantwortlich.
Traurig, dass in diesem unseren Staat immer erst was passieren muss, bevor Schritte eingeleitet werden.
Nein, also mit der negativen Grundeinstellung kann ich gar nichts anfangen. Unglücksfälle, egal welcher Art, sind gegenüber dem historischen Deutschland und gegenüber manchem Ausland sehr niedrig. Und was machen wir daraus? Wir tun so, als würden wir in steter Gefahr leben. Ich stelle mir eine beispielhafte Szene vor, die von Deutschen und Ukrainern betrachtet wird. Die Ukrainer sehen: "Da draußen feiern 50 Menschen" - wir sehen: "Dazwischen läuft ein Hund frei herum".

Es ist wirklich unglaublich. Nie war das Leben so bequem. Und nie so tote Hose. Die Leute sehen sich immer seltener und igeln sich ein. Ich habe vor kurzem mit unserem griechischen Restaurantbesitzer gesprochen, er meinte, früher, als er hier anfing, war Abends immer noch etwas los draußen. Heute ist tote Hose, alle verschwinden immer früher in ihren Häusern.

Und dann meinen die ganzen verwöhnten Nesthocker, diese Versicherungsvertreter par Excellence, sie seien in Gefahr? Geht es noch? Eine pathologische und völlig falsche Optik, die dringend behandlungswürdig ist. Das wird meines Erachtens immer schlimmer. Es sollten echt alle nicht so viel Fernsehen, das macht die Leute ganz verrückt. Die Staus in unserer Stadt gegen 8 Uhr morgens werden auch immer länger. Warum? Weil die Muttis ihre Kinder zur Schule eskortieren, denn wenn sie das nicht täten, sehen sie ihre Sprößlinge in Gefahr, Kindermördern zum Opfer zu fallen.

Nun, es ist, wie es ist. Angst ist die einfachste Form der Bauernfängerei. Soll sich der "moderne Mensch" nicht einbilden, er sei irgendwie schlauer oder weniger manipulierbar als vergangene Generationen. Das ist nie der Fall.
 
A

anonym

Guest
Re: Hundeabschuß - wie oft kommt das vor? (Mein Hund ging ja

malsehen15 schrieb:
DerDaniel schrieb:
Ich weiß nicht ob es schon gesagt wurde, aber:

Greift ein Hund euch wirklich an (und je nach Richter/Staatsanwalt reicht da schon Zähne fletschendes auf euch zu rennen (Stichwort "Unmittelbar bevorstehender Angriff")) seid ihr nicht mehr im Bereich des Jagdrechtes unterwegs!
Hier befindet ihr euch im Bereich des Notwehrrechts, bei dem alle euch zur Verfügung stehenden Mittel - unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit - erlaubt sind. Das heißt egal ob ihr den Hund mit dem Taschenmesser, dem Saufänger oder der KW/LW abfangt, ihr müsst der Justiz nur glaubhaft versichern das ihr euer Leib und Leben bedroht saht (eine Bisswunde im Arm macht sich da immer besonders gut :wink: ).
Ganz interessant ist in dem Zusammenhang auch, dass selbst wenn die Waffe illegal (geführt) ist, in dem Notwehrfall - auch hier so lange der Einsatz verhältnismäßig war - dieses nicht beachtet wird.
Aber der Staatsanwalt wird euch sicher n zweites Verfahren wegen illegalem Waffen Führen/Besitz aufbrummen.

*Klugscheißmodus an* Wenn du einen Hund auf die Seite legst, der Dich oder deinen Hund angreifst, ist es nicht Notwehr! Es ist Notstand! Notwehr kann nur gegen Angriffe von Menschen erfolgen. *Klugscheißmodus aus* :31:

Unsinn! Notwehr liegt vor bei einem Angriff auf die eigene Person. Also ein Angriff auf einen selbst kann Notwehr rechtfertigen.
Beim Angriff auf den Hund ist es dann Notstand.

Imgrunde sollten wir das hier aber nicht hochkochen, dazu wurde ja auch bereits genug geschrieben. Am besten daheim bleiben bei den ganzen Gefahren.
 
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Re: Hundeabschuß - wie oft kommt das vor? (Mein Hund ging ja

frodo schrieb:
Wenn ich solche Ängste hätte, was das Leben für Gefahren beinhaltet, z.B. von Spaziergängerwauzis zerfleischt zu werden, dann bräuchte ich kein Gewehr.
Dann bliebe ich nämlich aus Sicherheitsgründen mit Muffensausen im Bett, wo ich mir schlimmstenfalls beim Popeln den Finger breche.
:mrgreen:
:27: :28:
 
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Re: Hundeabschuß - wie oft kommt das vor? (Mein Hund ging ja

boarhuntingdogs schrieb:
malsehen15 schrieb:
*Klugscheißmodus an* Wenn du einen Hund auf die Seite legst, der Dich oder deinen Hund angreifst, ist es nicht Notwehr! Es ist Notstand! Notwehr kann nur gegen Angriffe von Menschen erfolgen. *Klugscheißmodus aus* :31:

Unsinn! Notwehr liegt vor bei einem Angriff auf die eigene Person. Also ein Angriff auf einen selbst kann Notwehr rechtfertigen.
Beim Angriff auf den Hund ist es dann Notstand.

Imgrunde sollten wir das hier aber nicht hochkochen, dazu wurde ja auch bereits genug geschrieben. Am besten daheim bleiben bei den ganzen Gefahren.

Um bei deiner Wortwahl zu bleiben: Blödsinn. Bei der Frage, ob es sich um Notstand oder Notwehr handelt, ist nicht das angegriffene Rechtsgut sondern der Angreifer ausschlaggebend.

In diesem Zusammenhang empfehle ich das Studium der einschlägigen §§

§ 32 StGB Notwehr..ein " Angriff" kann nur von Menschen durchgeführt werden. Auch das EIgentum und damit der Hund ist ein Notwehrfähiges Rechtsgut und darf im Rahmen der Notwehr gegen den Angriff eines Menschen verteidigt werden.

§§ 34 ff. STGB Notstand Auch hier kann eine Gefahr für das eigene Leben vorliegen. Nur kann die Gefahr hier auch von einer Sache (Hund vgl.§ 90a BGB) ausgehen.

Alles weiter sonst gerne per PN
 
A

anonym

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Re: Hundeabschuß - wie oft kommt das vor? (Mein Hund ging ja

malsehen15 schrieb:
boarhuntingdogs schrieb:
malsehen15 schrieb:
*Klugscheißmodus an* Wenn du einen Hund auf die Seite legst, der Dich oder deinen Hund angreifst, ist es nicht Notwehr! Es ist Notstand! Notwehr kann nur gegen Angriffe von Menschen erfolgen. *Klugscheißmodus aus* :31:

Unsinn! Notwehr liegt vor bei einem Angriff auf die eigene Person. Also ein Angriff auf einen selbst kann Notwehr rechtfertigen.
Beim Angriff auf den Hund ist es dann Notstand.

Imgrunde sollten wir das hier aber nicht hochkochen, dazu wurde ja auch bereits genug geschrieben. Am besten daheim bleiben bei den ganzen Gefahren.

Um bei deiner Wortwahl zu bleiben: Blödsinn. Bei der Frage, ob es sich um Notstand oder Notwehr handelt, ist nicht das angegriffene Rechtsgut sondern der Angreifer ausschlaggebend.

In diesem Zusammenhang empfehle ich das Studium der einschlägigen §§

§ 32 StGB Notwehr..ein " Angriff" kann nur von Menschen durchgeführt werden. Auch das EIgentum und damit der Hund ist ein Notwehrfähiges Rechtsgut und darf im Rahmen der Notwehr gegen den Angriff eines Menschen verteidigt werden.

§§ 34 ff. STGB Notstand Auch hier kann eine Gefahr für das eigene Leben vorliegen. Nur kann die Gefahr hier auch von einer Sache (Hund vgl.§ 90a BGB) ausgehen.

Alles weiter sonst gerne per PN


Das dann doch gerne öffentlich.
In deinem Link steht es ja: Notwehr ist die jenige Verteidigung, die notwendig ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwenden. Das dieser Angriff durch einen Menschen erfolgen muss, steht da nicht und würde mich tatsächlich überraschen.

Ein Notstand liegt vor, wenn andere Rechtsgüter als Leib und Leben gefährdet sind bzw zum Schutz höherer Rechtsgüter.

JURISTEN an die Front!

Ich hatte es immer so verstanden, greift ein Hund/ Mensch mich an, liegt Notwehr vor; wird etwa Vieh oder nur ein anderer Hund gefährdet, liegt ein Notstand vor. :14:
 
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Re: Hundeabschuß - wie oft kommt das vor? (Mein Hund ging ja

boarhuntingdogs schrieb:
In deinem Link steht es ja: Notwehr ist die jenige Verteidigung, die notwendig ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwenden. Das dieser Angriff durch einen Menschen erfolgen muss, steht da nicht und würde mich tatsächlich überraschen.
Ein Hund kann dich nicht in dem Sinne angreifen, dass er ein Recht verletzt, weil für ihn halt keine Rechte gelten. Er kann übrigens auch nicht wildern.

Wenn ein Mensch seinen Hund auf dich hetzt , greift nicht der Hund an, sondern der Mensch. Du darfst dich gegen diesen Angriff z.B. dadurch notwehren, in dem du das Tatmittel (Waffe) des Gegners....zerstörst.

Wenn dich der Hund ohne Aufforderung des Besitzer "nur so" angreift, darfst du diese Gefahr dadurch beseitigen, dass du in das Eigentum des Hundebesitzers eingreifst und seinen Hund z.B. totschießt. Das wäre sonst eine "Sachbeschädigung", die hier aber durch den Notstand nicht strafbar ist. Kann aber sein, dass der Hundebesitzer erfolgreich Schadenersatz verlangt.

my2cents

basti
 
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Re: Hundeabschuß - wie oft kommt das vor? (Mein Hund ging ja

boarhuntingdogs schrieb:
malsehen15 schrieb:
boarhuntingdogs schrieb:
JURISTEN an die Front!

Ich hatte es immer so verstanden, greift ein Hund/ Mensch mich an, liegt Notwehr vor; wird etwa Vieh oder nur ein anderer Hund gefährdet, liegt ein Notstand vor. :14:

Hör doch einfach auf mich :12: ich hab das nämlich studiert... :28:

Es ist so, wie ich das geschrieben habe. Auch Eigentum kann im Rahmen der Notwehr verteidigt werden.
Und wenn Du jetzt noch einen juristischen Kommentar zu § 32 StGB liest (bspw. Schönke/Schröder, StGB § 32 Rn. 4) dürfte deine Überraschung perfekt sein. :29: Darin steht nämlich, dass ein Angriff ein menschliches Handeln ist.......

Wenn kein Mensch im als Angreifer im Spiel ist, liegt eine Gefahr vor und dann gilt der Notstand unabhängig vom bedrohten Rechtsgut.
 

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