Ich möchte den Beitrag noch um eine Information erweitern:
Nachdem ich noch etwas recherchiert habe, konnte ich feststellen, dass die Landesjägerschaft Niedersachsen einen Rahmenvertrag mit der VGH hat.
Im Schadenfalle können brauchbare Hunde, die auf einer Gesellschaftsjagd zu Schaden kommen, mit einer bei 4000 Euro/Einzelfall gedeckelten Summe unterstützt werden.
Insofern lohnt sich die investierte Arbeit in die Brauchbarkeit doch. Leider aber trifft man gerade bei Meuten immer wieder auf zwar gut eingejagte, aber nicht brauchbare Hunde.