Das Thema kann man nicht mit einem Satz beantworten. Einige Landesjagdgesetze haben die Jagdhundeausbildung sozusagen der Jagdausübung gleichgesetzt. Zu mindestens dort ist es klar.
Alle Elemente der Ausbildung für die Arbeit vor oder nach dem Schuss sind für mich Teile der Jagdausübung. Oder auch Anlageprüfungen würde ich zur Jagdausübung sofort rechnen. Und in meinem Revier bin ich nun mal der JAB.
Ob es in jedem Bundesland so etwas für Störung der Jagdruhe gibt, weiß ich nicht. In BaWü könnte ich dich deshalb belangen.
Wilderei würde ich nicht von vornherein ausschließen. Stöbern, Buschieren sind für mich Übungen, bei dem man Wild nachstellt.
Und wenn jemand so schlau wäre, auch noch die Schussfestigkeit bei mir im Revier zu überprüfen, kenne ich jetzt nicht den Paragraphen, wäre aber ratzfatz bei einer Anzeige.
Wenn du gehorsam übst, wäre das für mich allerdings keine Jagdausübung. Man könnte hier natürlich wieder Fälle konstruieren, aber ich meine das normale Sitz Platz und komm endlich her, du blöder Hund.
Also, ich glaube, das ist viele Ansatzpunkte gibt, die die Hundeausbildung in fremden Revieren rechtlich nicht erlauben.