Hund für Jungjäger

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Entschuldigung, ich wollte nicht vom Thema ablenken, sondern an dem Beispiel nur auf die Problematik der Jagdhundeausbildung ohne eigenes Revier hinweisen. Es ist nicht damit getan, jede Wiche mal einen Kurs von anderthslb Stunden zu besuchen. Aber vielleicht hat er das gar nicht, weil der Hund ja auch nach der Ausbildung zur Nachsuche eingesetzt werden soll, also wird er ja irgendwo ein Anfassbillet haben. Also nix für ungut, mein Beispiel ist vom einen wie anderen falsch verstanden worden. Ich bin übrigens freundlich geblieben, es ist ja weder ein Hase gestochen worden noch ein Fasan aufgeflogen.
Gruss und Waidmannsheil, DKDK.
 
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Bitte nenne den entsprechenden Paragraphen!
Frag einen Fachanwalt oder lass es darauf ankommen. Ich hasse solche Diskussionen über gesetzliche Graubereiche in öffentlichen Foren. Die fachlich qualifizierte Ausbildung des Jagdhundes ist nach h. M. Bestandteil der Jagdausübung. Wenn ich natürlich nur Gehorsam übe, ist das harmlos. Arbeite ich eine Fährte und bring vielleicht noch fremde Wildteile ein, ist das nach h. M. rechtswidrig (letzteres sogar definitiv).
 
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Frag einen Fachanwalt oder lass es darauf ankommen. Ich hasse solche Diskussionen über gesetzliche Graubereiche in öffentlichen Foren. Die fachlich qualifizierte Ausbildung des Jagdhundes ist nach h. M. Bestandteil der Jagdausübung. Wenn ich natürlich nur Gehorsam übe, ist das harmlos. Arbeite ich eine Fährte und bring vielleicht noch fremde Wildteile ein, ist das nach h. M. rechtswidrig (letzteres sogar definitiv).
Ich übe nicht in fremden Revieren und heiße das auch nicht gut. Nur gibt es meines Wissens keine widerrechtliche Ausübung der Jagd. Auch fehlt der Wille zur Erlegung, dem Fangen und dem Zueignen. Diese Geschichten enden als Störung der Jagd, wenn überhaupt.
 
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Eine alte Rehdecke von einem fremden Revier zum anderen zu schleppen, um den eigenen Hund auszubilden würde mir die Nackenhaare Richtung Scheitel stellen. Sowas geht einfach nicht. Schweißspuren und temporäre Luderplätze anlegen bitte nur im eigenen Jagdrevier oder mit ausdrücklicher Billigung des Jagdausübungsberechtigten, sonst ists auch mit Hund nur Schund.
 
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Bitte lese das Zitat. Nachstellen umfasst alle Handlungen um zu fangen, zu erlegen oder zu zueignen.
Absicht ist aber nicht erforderlich - Eventualvorsatz reicht. Lässt Du Deinen noch nicht fertig ausgebildeten DD, der körperlich in der Lage ist, ein gesundes Reh niederzuziehen, im fremden Revier und ohne Erlaubnis des Inhabers an einer Stelle, in der Rehe liegen könnten, ein bisschen stöbern oder suchen, bist Du praktisch schon dabei.
 

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