Hund für Jungjäger

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31 Jan 2016
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Das wird in keinem Bundesland als Wilderei geahndet werden. Es fehlt das Erlegen und / oder Zueignen.
Aber wenn ich den Hund einfach stöbern lasse, die Hasenspur arbeiten lasse usw. ist das ein nachstellen vom Wild.

Der Anstand verbieten das schon.
Selber will man das auch nicht in seinem Revier!
Dann sollte man sich auch selber daran halten.
 

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