Hund entlaufen, nach zwei Jahren gefunden.

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Leute, es kann mir NIEMAND erzählen das jemand in der gleichen Situation war wie wir es gerade sind. Ich habe bereits geschrieben das der Hund zurück kommt das ist jetzt nicht mehr Verhandelbar so wollen die Besitzer (meine Großeltern) das. Das der Hund nicht mehr der gleiche wie vor 2 Jahren ist das kann sich wohl jeder an seinen Fingern abzählen. Natürlich denken wir genau so an das wohl des Hundes von daher schauen wir erstmal und halten Rücksprache.
 
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anonym

Guest
... doch, mein Hund war auch schon entlaufen ...war auch bei einer Familie untergekommen ... sehr gut behandelt worden ... doch die "Frau des Hauses" wollte keinen "so großen scharfen Hund" .... ich habe der Familie Geld für ihre Fürsorge gegeben ... also kommunizieren wir auf gleicher Augenhöhe.
 
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Woher weißt Du denn, dass der Polizist gesagt, sie dürfen den Hund einfach mitnehmen? Ich meine wenn die jetzigen Besitzer das sagen, kann es sich ja einfach um eine Schutzbehauptung handeln, da sie natürlich den Hund nicht mehr herausgeben möchten.

Ich wollte nur die rechtliche Seite beleuchten, ob es sinnvoll ist, den Hund herauszuverlagen oder lediglich Schadensersatz zu verlangen und sich nach einem neuen Hund umzusehen, steht auf einem anderen Blatt Papier.
 
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Lass dich nicht unterkriegen, dass geht hier schon wieder los wie bei Diskussionen über Kaliber oder Schussweiten.
Nur ihr habt die Entscheidung zu treffen und das "Leid" der anderen Familie wäre mir mal sowas von egal. Die haben ja auch nicht eine Sekunde an euch gedacht, als sie den Hund mitnahmen.
Die Ansichten des Polizisten und was er sich dabei dachte, sind auch völlig egal. Sein Handeln war falsch, denn der Polizist hat hier ganz klar den Diebstahl fremden Eigentums empfohlen und geduldet.

Es ist eure Entscheidung, die steht und das ist gut so.

Lass dich nicht beirren Dackel sind vollblutjäger und er wird in seiner neuen Aufgabe aufgehen, aufblühen und ganz sicher auch kein schlechter sein.

Waidmannsheil Lucas

P.S.
Schutzbehauptung hin oder her, damit muss der Polizist klarkommen. Aber selbst wenn würde ich in so einer Situation immer gucken ob der Hund jemandem und ggf. wem er gehört. Den Züchter zu finden war ja anscheinend nicht so schwer.
@Bora
Du willst mir jetzt sagen, dass wenn die Familie so einen scharfen Hund wie deinen hätte haben wollen, sie ihn hätten behalten dürfen?
 
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Leute, es kann mir NIEMAND erzählen das jemand in der gleichen Situation war wie wir es gerade sind. Ich habe bereits geschrieben das der Hund zurück kommt das ist jetzt nicht mehr Verhandelbar so wollen die Besitzer (meine Großeltern) das. Das der Hund nicht mehr der gleiche wie vor 2 Jahren ist das kann sich wohl jeder an seinen Fingern abzählen. Natürlich denken wir genau so an das wohl des Hundes von daher schauen wir erstmal und halten Rücksprache.

Wir haben das hier in der Familie lange diskutiert. Dazu mußt du wissen, daß wir 4 Hunde haben und die ganze Familie mit Hunden großgeworden ist. Die sind überall dabei, ohne Hunde geht hier nichts.

Ich mach es mal nicht so hart wie Bora, bin aber vom Grundgedanken eher bei ihm. Natürlich können wir hier alle euren Schmerz nachvollziehen. Als Wachtelführer kommt es schon mal vor, dass man den Hund von anderen Leuten abholen muss, wenn auch nicht nach 2 Jahren. Ich weiß aber wie es ist, wenn ein Hund weg ist und man nicht weiß wo er geblieben ist.

Dennoch, es geht in erster Linie um den Hund und sein Wohlergehen!

Alles andere, auch eure verständlichen Emotionen sollten, müssen dahinter zurückstehen!

Versuche es doch einmal so zu sehen. Die Leute haben den Hund nicht vorsätzlich geklaut und wollten euch Leid zufügen. Sie haben den Hund aufgenommen und ihm ein (hoffentlich) gutes Zuhause gegeben.
Wenn ihr jetzt auf eurem Recht besteht und den Hund zurückholt macht ihr andere Menschen genauso unglücklich wie ihr es damals wart!

Dem Hund der jetzt 2 Jahre bei der Familie war ist das erst mal egal. Klingt hart, ist aber so.

Vorausgesetzt dem Hund geht es da wo er jetzt ist gut würden wir ihn dort lassen und uns die Kosten, meinetwegen mit ausreichend Schmerzensgeld, erstatten lassen.
 
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Primär ist er ja erstmal ENTLAUFEN .

Also erstmal ganz vorne bei den Ursachen suchen.
 
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Primär ist er ja erstmal ENTLAUFEN .

Also erstmal ganz vorne bei den Ursachen suchen.

Das heißt, Dir ist noch nie ein Hund entlaufen? Dann meinen vollen Respekt! Falls nicht, dann bitte erstmal an die eigene Nase fassen!
Also unser DJT ist als junger Hund auch einmal entwischt. Wir konnten ihn auch erst nach zwei Wochen ausfindig machen. Hier hatte auch eine Familie den Hund einfach mitgenommen und weder beim Fundbüro noch sonst wo Meldung gemacht. War dann auch Zufall, dass wir erfahren haben wo der Hund war.
Es kann meines Erachtens nicht angehen, dass Leute einfach fremde Hunde mitnehmen und sich darüber freuen, dass sie so einfach an einen Hund gekommen sind. Das "Leid" der Leute wäre mir also sowas von egal. Wer eine Sache/Tier findet, hat der zuständigen Behörde Mitteilung darüber zu machen. Unterlässt er dies, ist er selbst schuld, wenn der Eigentümer später seine Sache/Tier herausfordert. Nur weil irgend ein Polizist behauptet, ich könne die Sache/Tier einfach mitnehmen, heißt das noch lange nicht, dass ich das wirklich darf.

Wie gesagt, das Wohl des Hundes sollte allerdings nicht außer Acht gelassen werden, daher muss man schon überlegen, ob eine Rückforderung nach zwei Jahren noch sinnvoll ist. Die Emotionen der "Finder" wären mir allerdings egal, die haben sich bei der Unterschlagung der Fundsache/Fundtier auch keine Gedanken darüber gemacht.
 
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Sachen gibt´s:what:

Also rein rechtlich würde ich als Laie meinen, dass Du ohne Weiteres die Herausgabe des Hundes verlangen kannst.
Weiter könnte man sogar an Fundunterschlagung denken.

Ob die Herausgabe des damals 9 Monate, nun fast drei Jahre alten Hundes im Sinne und zum Wohl des Hundes ist, dürfte auf einem ganz anderen Blatt stehen. Das Du den Hund gerne wieder haben möchtest, ist absolut nachvollziehbar, ich würde aber angesichts der Umstände daran denken, so es dem Hund dort gut geht, mit den jetzigen "Haltern" eine Regelung im Sinne des Hundes zu finden, sprich, ihn gegen eine etsprechende Entschädigung zu überlassen.




Hallo,

:thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
guten Tag, @Esmeron

Ich wir haben schon entschieden das der Hund zu uns zurück soll, von daher ist das hier jetzt vom Tisch. Das ist die Entscheidung der gesamten Familie.

überlege es Dir einfach noch einmal?

Waidmanns Gruß, @Esmeron.
Lange Zeit ist vergangen... mit dem Hund wirst Du nicht mehr klar kommen.
Jedenfalls nicht im ursprünglichen Sinn, wie Du es eigentlich vor Jahren geplant hattest..

- den Hund nicht mehr zurücknehmen, Du wirst ihm vermutlich nichts Gutes tun damit.
Der hat sich ans neue Zuhause gewöhnt.


...
 
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P.S.
Schutzbehauptung hin oder her, damit muss der Polizist klarkommen. Aber selbst wenn würde ich in so einer Situation immer gucken ob der Hund jemandem und ggf. wem er gehört. Den Züchter zu finden war ja anscheinend nicht so schwer.

Naja, ich meinte eigentlich eine Schutzbehauptung der jetzigen Besitzer gegenüber dem Eigentümer. Also, dass der Polizist so etwas nie gesagt hat, sie es jetzt aber behaupten.

Vorausgesetzt dem Hund geht es da wo er jetzt ist gut würden wir ihn dort lassen und uns die Kosten, meinetwegen mit ausreichend Schmerzensgeld, erstatten lassen.

Für was wolltest Du Schmerzensgeld haben? Für die seelische Grausamkeit, dass Du über den Verbleib des Hundes zwei Jahre lang nichts wusstest? :lol:
 
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Der Hund kommt da ohne Probleme mit klar. Wenn sich einige Hundeführer die ich kennenlernen durfte mal soviele Gedanken um den Hund machen würden den sie am Strick haben, würde viel Tierleid vermieden.
Der Dackel hat mit Sicherheit noch 13 Jahre vor sich ich weiß echt nicht wo ihr das Problem seht? Ein Hund ist wie gesagt Sich erstmal selbst der nächste, nach spätestens einer Woche ist die Situation für ihn normal und sein Leben geht einfach weiter.
Der Hund hat damit weniger Probleme als ihr denkt, ist aber ein Typisches Verhalten von Vermenschlichung.


Waidmannsheil Lucas
 
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Naja, ich meinte eigentlich eine Schutzbehauptung der jetzigen Besitzer gegenüber dem Eigentümer. Also, dass der Polizist so etwas nie gesagt hat, sie es jetzt aber behaupten.

Das ist mir bewusst, ist aber nicht das Problem vom rechtmäßigen Halter sondern das des Polizisten.


Waidmannsheil Lucas
 
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Für was wolltest Du Schmerzensgeld haben? Für die seelische Grausamkeit, dass Du über den Verbleib des Hundes zwei Jahre lang nichts wusstest? :lol:

So lächerlich finde ich das gar nicht. Das Geld kann man ja meinetwegen auch für entgangene Freuden mit dem Hund, für durch Schweißarbeit nicht gerettetes Wildbret oder für entgangene Zuchterfolge bekommen, das wäre dann Schadensersatz. Spielt aber letztendlich alles keine Rolle. Der TS hat postuliert, dass die Rückführung des Hundes für ihn und seine Familie nicht verhandelbar ist, damit kann man dann hier eigentlich zumachen. Und wenn die Familie das so entschieden hat muss man diese Entscheidung dann wohl respektieren. Wir hätten es in diesem Fall wohl anders gemacht.
 
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Der Hund war 9 Monate alt. Der hat sein altes Herrchen nicht vergessen. Weder im Guten noch im Schlechten.
 

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