Hund entlaufen, nach zwei Jahren gefunden.

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Hunde zählen rechtlich gesehen als Sache.

An Fremden Eigentum kann niemlas ein Besitzanspruch gestelt werden ( sonst würde Helerwahre nach Bezahlung an den Heler in Fremden Besitz übergehen...)

Du selber hast deinen Eigentumsanspruch an den Hund niemals aufgegeben.


Damit dürfte die Rechtslage klar sein.

Schadensersatzanspruch des jetzigen " Hundebesitzer" auf Erstatung von Futteraufwand ect dürfte ins leere gehen :

1. dürfte der jetzige Halter wissen das er keinerlei Dinge unternommen hat den Schaden zu Minimieren oder den Rechtmäsigen Eigentümer zu ermitteln

2. die Identifizierung des Rechtmäsigen Eigentümers auch nach 2 jahren Problemlos möglich ist/war

Gib das Ding einen profi Streithansel ( Rechtsanwalt ) der bekommt dafür das er die Schlammschlacht nun für dich schlägt Schmerzensgeld....


TM
 
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Hunde zählen rechtlich gesehen als Sache.


Moin,

das ist falsch:

§90a BGB
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.
Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


Ein Hund ist ein Tier. Somit ist ein Hund keine Sache.

Viele Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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@Schnepfenschreck, Du raubst mir den Schlaf:
Wenn Du bis zum zweiten Satz lesen würdest, lägest Du goldrichtig.
 
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Moin,

es war schon Absicht, den Paragraphen voll zu zititeren. Ich habe ihn nicht nur gelesen, sondern auch verstanden.

Tiere sind keine Sachen.

Viele Grüße,
Schnepfenschreck.

Dass Du den Paragraphen verstanden hast sei mal dahingestellt, allerdings geht es hier um die rechtliche Bewertung des Abhandenkommens des Hundes und dafür ist relevant, dass die sachenrechtlichen Vorschriften auch für Tiere anwendbar sind. Ob der Hund eine Sache ist oder nicht, spielt dafür keine Rolle, der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, dass Tiere wie Sachen zu behandeln sind.

Teufelsmoorer schrieb:
An Fremden Eigentum kann niemlas ein Besitzanspruch gestelt werden ( sonst würde Helerwahre nach Bezahlung an den Heler in Fremden Besitz übergehen...)

Also hier gerät doch einiges durcheinander. Natürlich kann man an fremdem Eigentum Besitz haben, denn Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft. Falls Du in Miete wohnst, dann ist der Vermieter Eigentümer der Wohnung und Du bist Besitzer.

Es bleibt also festzuhalten, dass selbstverständlich ein Anspruch auf Herausgabe des Hundes besteht, schließlich ist Esmeron unstreitig nach wie vor Eigentümer des Hundes.
 
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Moin,

es war schon Absicht, den Paragraphen voll zu zititeren. Ich habe ihn nicht nur gelesen, sondern auch verstanden.

Tiere sind keine Sachen.

Viele Grüße,
Schnepfenschreck.

Dann lies den Paragraphen jetzt, wo du ausgschlafen hast ;-), nochmal:

Moin,

das ist falsch:

§90a BGB
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.
Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


Ein Hund ist ein Tier. Somit ist ein Hund keine Sache.

Viele Grüße,
Schnepfenschreck.

Hab dir die wichtige Stelle deines Zitates mal dick angestrichen. Hast ja recht, ein Tier ist keine Sache und sollte auch nicht so behandelt werden. Aber rechtlich s.o. (fettes Zitat deinerseits) ;-)

Zum Fall:

Ich finde es klasse, dass @Esmeron seinem Ärger zuhause in den eigenen vier Wänden Luft gemacht hat und nun klaren Kopfes an die "Sache" ;-) rangehen kann.

Entscheidend wird nun das Wohl des Hundes sein. Rechtlich scheint der Fall ja klar zu sein, gefühlsmäßig wirds schwierig werden...
 
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Zu den rechtlichen und moralischen Aspekten ist schon geschrieben worden. Nur mal aus Interesse: Was ist das für ein Jagdhund und bist du selber Jäger?
 
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Die Jagdhündin ist ein Rauhaarteckel in Braun und zu mir, ich bin jetzt seit 3 Jahren Jäger in einem 470ha Revier für Dam, Schwarz und Rehwild.

Noch ne Frage?? :)


Wollte den Hund zur reinen Schweißarbeit nehmen, hatte aber mit dem Gedanken "gespielt" zu züchten. Das kann ich aber wohl Vergessen! :/
 
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Waidmanns Gruß, @Esmeron.
Lange Zeit ist vergangen... mit dem Hund wirst Du nicht mehr klar kommen.
Jedenfalls nicht im ursprünglichen Sinn, wie Du es eigentlich vor Jahren geplant hattest..

- den Hund nicht mehr zurücknehmen, Du wirst ihm vermutlich nichts Gutes tun damit.
Der hat sich ans neue Zuhause gewöhnt.

:thumbup:

- Rechtsanwalt konsultieren (schon aus Prinzip, wegen Unterschlagung des Hundes nach dem Unfall)
- rechtliche Situation für Dich im Vorfeld abklären, damit Du gleich etwas in der Hand hast
- Schadenersatzforderung Deinerseits stellen, sollte legitim sein
- Kosten für den Welpen, für Impfungen, insbesondere sämtliche Kosten (pro gefahrenen Kilomter den amtlich anerkannten Km-Satz) für die wochenlange Suchaktion, die Du hattest, einfordern

Viel Erfolg

Sehe ich ähnlich.
Die Leute haben ja den Hund nicht so mir nichts ,dir nichts mitgenommen,sondern nach Meldung bei der Polizei und auf deren Anraten !Der Fehler lag halt m. E. bei der Polizei.Dem Hund gehts offensichtlich gut,die Leute haben sich um das verletzte Tier gekümmert.Wenn ich zum Tierarzt komme,liest der auch keinen Chip aus.Möglicherweise wußten die gar nicht,das es diese Möglichkeit gibt?Wie auch immer,ein Besitzerwechsel,nur um Eigentumsrechte durchzusetzen,ist nicht gut für das Tier.Wer weiß,ob es jemals noch ein guter Jagdhund wird.
Wenn die Bayern das Tier lieben,werden sie auch den geforderten Entschädigungspreis bezahlen,den ja der Züchter bestätigen kann.Wenn die das nicht machen,dann erst würde ich den einfordern !Ein neuer Welpe wäre dann zu bezahlen und die bessere Lösung.Gegenseitiges Aufrechnen aller Kosten sind vielleicht rechtlich korrekt,aber in meinen Augen dann schon irgendwie affig.
 
A

anonym

Guest
:thumbup::thumbup::thumbup:

Ich geh` noch einen Schritt weiter:

Bei einigen frage ich mich, ob sie überhaupt noch normal denken und handeln können. Es geht vielen doch nicht um den Hund, sondern ausschließlich um das Pochen auf "mein Recht".

Hier gleich die rechtliche Keule zu schwingen wäre für alle Seiten kontraproduktiv. Es geht doch schlussendlich darum, was für den Hund das Beste ist. Daher: Hinfahren, sehen, wie`s ihm geht, paßt die Haltung, Hund dort lassen. Den Hund aus der gewohnten, wenn haltungsbedingt guten, Umgebung zu reißen wäre völlig am Wohle des Tieres vorbei gehandelt.

Eine Böswilligkeit würde ich keinesfalls unterstellen. Auch hatte ich noch nie, bei keinem Hund, bei keinem Arzt, in keiner Tierklinik, den Fall, dass der Chip kontrolliert wurde! Und auch hier fehlt mir bei den Statements die Praxis: Was hätte bei Kontrolle rauskommen sollen? Eine Nummer .... wer soll diese an Tasso melden? Völlig an der Praxis vorbei argumentiert. Ich denke, manche wissen gar nicht, wie "das" mit einem Chip funktioniert...

Ich würde mir den Welpenpreis und die Fahrtkosten zahlen lassen und gut ist`s. Und - auch wenn einige jetzt vom Stuhl kippen - ich würde mich bei guter wohlwollender Haltung trotz allem Ärger freuen, wenn es dem Hund gut geht! Das ist immer noch besser, als irgendwo an einer Kette auf einem Bauernhof langsam zu verrecken (sorry, aber so sieht`s bei manchen aus).

Rechtlich würde ich nur gegen den Beamten vorgehen. Auch wenn nichts rauskommen sollte, bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde kann er nachdenken, was er dem Threadstarter und seiner Familie Leid angetan hat. Vor allem aber "erinnert" sie andere Kollegen, im Falle des Falles richtig zu handeln.
 
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:thumbup::thumbup::thumbup:

Ich geh` noch einen Schritt weiter:

Bei einigen frage ich mich, ob sie überhaupt noch normal denken und handeln können. Es geht vielen doch nicht um den Hund, sondern ausschließlich um das Pochen auf "mein Recht".

Hier gleich die rechtliche Keule zu schwingen wäre für alle Seiten kontraproduktiv. Es geht doch schlussendlich darum, was für den Hund das Beste ist. Daher: Hinfahren, sehen, wie`s ihm geht, paßt die Haltung, Hund dort lassen. Den Hund aus der gewohnten, wenn haltungsbedingt guten, Umgebung zu reißen wäre völlig am Wohle des Tieres vorbei gehandelt.

Eine Böswilligkeit würde ich keinesfalls unterstellen. Auch hatte ich noch nie, bei keinem Hund, bei keinem Arzt, in keiner Tierklinik, den Fall, dass der Chip kontrolliert wurde! Und auch hier fehlt mir bei den Statements die Praxis: Was hätte bei Kontrolle rauskommen sollen? Eine Nummer .... wer soll diese an Tasso melden? Völlig an der Praxis vorbei argumentiert. Ich denke, manche wissen gar nicht, wie "das" mit einem Chip funktioniert...

Ich würde mir den Welpenpreis und die Fahrtkosten zahlen lassen und gut ist`s. Und - auch wenn einige jetzt vom Stuhl kippen - ich würde mich bei guter wohlwollender Haltung trotz allem Ärger freuen, wenn es dem Hund gut geht! Das ist immer noch besser, als irgendwo an einer Kette auf einem Bauernhof langsam zu verrecken (sorry, aber so sieht`s bei manchen aus).

Rechtlich würde ich nur gegen den Beamten vorgehen. Auch wenn nichts rauskommen sollte, bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde kann er nachdenken, was er dem Threadstarter und seiner Familie Leid angetan hat. Vor allem aber "erinnert" sie andere Kollegen, im Falle des Falles richtig zu handeln.

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Ich wir haben schon entschieden das der Hund zu uns zurück soll, von daher ist das hier jetzt vom Tisch. Das ist die Entscheidung der gesamten Familie.
 
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Das Arbeiten auf Schweiß kann er auch mit drei noch gut lernen, natürlich muss man gucken ob es dem Hund dort gut geht, jedoch sind Hunde Opportunisten und gewöhnen sich sehr schnell an die neue Situation.
Wenn ich an Dackel in der Stadt denke habe ich immer dem 15 kg Rauhaardackel unserer Nachbarn vor Augen.
Der der außer, dass er viiiel zu Fett ist nur 2 mal im Jahr für 2-3 Wochen in DK am Strand von der Leine kommt da dieser auch wenn er nie jagdlich geführt wurde, ein Vollblutjäger ist.

Das man Hehlerware nicht behalten darf, kommt auf den Erwerb an. Ich kenne einen Fall, da hat die Hundesitterin den Hund eines Kunden Verkauft. Dieser Hund musste nicht rausgegeben werden da der neue Besitzer den Hund in gutem Glauben an den rechtmäßigen Erwerb gekauft hat. So hat ein Gericht entschieden.

Waidmannsheil Lucas
 
Zuletzt bearbeitet:

Fex

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Ich wir haben schon entschieden das der Hund zu uns zurück soll, von daher ist das hier jetzt vom Tisch. Das ist die Entscheidung der gesamten Familie.

Du wirst einen ganz anderen Hund zurückbekommen als den, den du verloren hast. Vermutlich nicht jagdlich geführt in der Zwischenzeit. Einen Hund, der zwei Jahre lang bei "seiner" Familie" war. Und dann....? Ich stimme Bora zu, hier gehts nicht um das Wohl das Tieres.
 
A

anonym

Guest
Ich wir haben schon entschieden das der Hund zu uns zurück soll, von daher ist das hier jetzt vom Tisch. Das ist die Entscheidung der gesamten Familie.


... keinesfalls geboren aus dem Gedanken, für den Hund das Beste zu wollen. Nein, lieber entreißt man einen mittlerweile erwachsenen Hund seiner gewohnten Umgebung, fügt den Besitzern Leid und Schmerz zu, hat einen jagdlich womöglich fehlgeprägten Hund, dem man dann Schweißarbeit beibringen möchte. Schon alleine letzter Gedanke ist isoliert betrachtet derartiger Blödsinn, dass jeder, der auch nur eine Kleinigkeit von Hunden versteht, vom Rückholen abraten würde.

Es gibt, vernünftig betrachtet, nur einen Grund, das Tier zu holen: Wenn es in schlechter Umgebung leben muß.

Schon mal auf den Gedanken gekommen, dass der Beamte geglaubt hat, das Tier sei, wie so viele andere, ausgesetzt worden, dass er gesehen hat, wie sich die Leute um das Tier gesorgt haben und er evtl. die Blicke der Tierheimhunde kennt, die nie oder u. U. an V-idioten vermittelt werden und deshalb so gehandelt hat?

Auch wenn Du es nicht hören willst, aber für mich ist Dein Verhalten aller unterste Schublade, charakterlich das Letzte und was das Tier betrifft gelebte Tierquälerei. Ja, aber Dein Ego hat gesiegt. Kannst stolz darauf sein. Auch auf Deine Familie, die über ein Lebewesen wie über einen Ikea-Stuhl entscheidet.
 

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