- Registriert
- 13 Sep 2012
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Hunde zählen rechtlich gesehen als Sache.
An Fremden Eigentum kann niemlas ein Besitzanspruch gestelt werden ( sonst würde Helerwahre nach Bezahlung an den Heler in Fremden Besitz übergehen...)
Du selber hast deinen Eigentumsanspruch an den Hund niemals aufgegeben.
Damit dürfte die Rechtslage klar sein.
Schadensersatzanspruch des jetzigen " Hundebesitzer" auf Erstatung von Futteraufwand ect dürfte ins leere gehen :
1. dürfte der jetzige Halter wissen das er keinerlei Dinge unternommen hat den Schaden zu Minimieren oder den Rechtmäsigen Eigentümer zu ermitteln
2. die Identifizierung des Rechtmäsigen Eigentümers auch nach 2 jahren Problemlos möglich ist/war
Gib das Ding einen profi Streithansel ( Rechtsanwalt ) der bekommt dafür das er die Schlammschlacht nun für dich schlägt Schmerzensgeld....
TM
An Fremden Eigentum kann niemlas ein Besitzanspruch gestelt werden ( sonst würde Helerwahre nach Bezahlung an den Heler in Fremden Besitz übergehen...)
Du selber hast deinen Eigentumsanspruch an den Hund niemals aufgegeben.
Damit dürfte die Rechtslage klar sein.
Schadensersatzanspruch des jetzigen " Hundebesitzer" auf Erstatung von Futteraufwand ect dürfte ins leere gehen :
1. dürfte der jetzige Halter wissen das er keinerlei Dinge unternommen hat den Schaden zu Minimieren oder den Rechtmäsigen Eigentümer zu ermitteln
2. die Identifizierung des Rechtmäsigen Eigentümers auch nach 2 jahren Problemlos möglich ist/war
Gib das Ding einen profi Streithansel ( Rechtsanwalt ) der bekommt dafür das er die Schlammschlacht nun für dich schlägt Schmerzensgeld....
TM