Mein lieber Herr Stammtisch-Jäger, falls du es nicht gemerkt haben solltest, warst und bist DU es, der mir das Nachfragen als unnötig unterstellte und mit unflätigen Äusserungen, meinen Kommentar als unnötig unterbinden wolltest.
Du darfst antworten, wenn es dir Freude macht, aber dennoch war die Frage nicht an dich gerichtet. Das ist doch nicht so schwer zu kapieren, oder?
Eine passive Beobachtung schliesst eine Jagdaktion aus. Sobald eine Waffe (egal was darauf montiert ist) mit "im Spiel ist", handelt es sich um eine "action de chasse" und nicht mehr um eine "action d'observation".
Was du gemacht oder gesehen hast, ändert nicht das Gesetz und tut damit ebenfalls nichts zur Sache.
Aber die exotischen Sonderregelungen im Osten des Landes dürfen interessant sein und damit auch ein Nachfragen (mit Hinweis auf die allgemeinen Vorschriften) erlaubt.
Hier noch die offizielle Quelle:
"Les dispositifs d’assistance oculaire"
http://www.oncfs.gouv.fr/Fiches-jur...yens-dassistance-electronique-amp-nbsp-ar1040
Demnach darf man Restlichtverstärker zur besseren Beobachtung benutzen, sie dürfen jedoch NUR mit der Hand bedienbar sein. Also keine "Helme" oder Montagen auf der Waffe.
Noch ein Nachtrag: Mir geht's nicht um Klugsch...ei, sondern darum, eine eventuell differenzierte Auslegung des Gesetzes kennen zu lernen. Im Detail habe ich keine Quelle zur Definition der Abgrenzung zwischen Jagd und Beobachtung gefunden, obwohl es so gelehrt wird (im FR Recht). Der Jäger der in seiner "hutte" auf nächtliche Entenjagd geht hat im Regelfall eine Waffe dabei. Nachtsichtgeräte sind hier z.B. offiziell verboten, werden aber scheinbar stillschweigend geduldet.
Wie auch immer,
Bonne Chasse