Hallo aus Frankreich

A

anonym

Guest
Was es da zu fragen gibt, überlass mal mir. Ausserdem warst nicht du angesprochen.

.

Das hier ist ein öffentliches Forum, ein Stammtisch mit gleichberechtigten Bier oder Weintrinkern und leider vielen Dampfplauderern, es steht Dir demnach nicht zu, Beiträge zu untersagen. Insbesondere nicht in einem Thread, der nicht "deiner" ist. Also überlass mir und anderen, worauf man antwortet oder was man frägt!

Deine sonstigen Ausführungen tun nichts zur Sache. Ich gehe oder ging auch im Dep. Moselle zur Jagd. Dort sitzt man genauso wie hier auf Sauen draußen, wenn der Mond scheint. Mit ZF, mit oder ohne NSG, aber immer ohne NSZG. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
 
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Mein lieber Herr Stammtisch-Jäger, falls du es nicht gemerkt haben solltest, warst und bist DU es, der mir das Nachfragen als unnötig unterstellte und mit unflätigen Äusserungen, meinen Kommentar als unnötig unterbinden wolltest.

Du darfst antworten, wenn es dir Freude macht, aber dennoch war die Frage nicht an dich gerichtet. Das ist doch nicht so schwer zu kapieren, oder?

Eine passive Beobachtung schliesst eine Jagdaktion aus. Sobald eine Waffe (egal was darauf montiert ist) mit "im Spiel ist", handelt es sich um eine "action de chasse" und nicht mehr um eine "action d'observation".

Was du gemacht oder gesehen hast, ändert nicht das Gesetz und tut damit ebenfalls nichts zur Sache.

Aber die exotischen Sonderregelungen im Osten des Landes dürfen interessant sein und damit auch ein Nachfragen (mit Hinweis auf die allgemeinen Vorschriften) erlaubt.

Hier noch die offizielle Quelle:

"Les dispositifs d’assistance oculaire"

http://www.oncfs.gouv.fr/Fiches-jur...yens-dassistance-electronique-amp-nbsp-ar1040

Demnach darf man Restlichtverstärker zur besseren Beobachtung benutzen, sie dürfen jedoch NUR mit der Hand bedienbar sein. Also keine "Helme" oder Montagen auf der Waffe.

Noch ein Nachtrag: Mir geht's nicht um Klugsch...ei, sondern darum, eine eventuell differenzierte Auslegung des Gesetzes kennen zu lernen. Im Detail habe ich keine Quelle zur Definition der Abgrenzung zwischen Jagd und Beobachtung gefunden, obwohl es so gelehrt wird (im FR Recht). Der Jäger der in seiner "hutte" auf nächtliche Entenjagd geht hat im Regelfall eine Waffe dabei. Nachtsichtgeräte sind hier z.B. offiziell verboten, werden aber scheinbar stillschweigend geduldet.

Wie auch immer,

Bonne Chasse
 
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A

anonym

Guest
Mir geht's nicht um Klugsch...ei, sondern darum, eine eventuell differenzierte Auslegung des Gesetzes kennen zu lernen
Bonne Chasse

Doch, genau darum geht es Dir, es ist mir aber auch gleich, Herr Stammtischjäger mit deinen Vorurteilen. Das hier ist ein öffentliches Forum und deshalb hat es Dich nichts anzugehen, wer sich zum Thema zu Wort meldet, wie oft Du auch hier mit den Füßen auf dem Boden aufstampfst. Das wars von mir zum Thema. Ich hab ja in einem meiner Vorpostings alles gesagt, man muss es halt nur verstehen, und daran hapert es scheinbar. Ach, nochwas, meine Meinung steht nicht zu Deiner Disposition.
 
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Der einzige der hier rumgiftet bist du.

Ich habe eine legitime Frage an den Themeninhaber gestellt, auf die du geantwortet hast. Ok.

Da ich deine Antwort jedoch als beleidigend, zumindest jedoch als arrogant überheblich, empfunden habe und sie nochdazu die gesetzlichen Bestimmungen falsch oder zumindest stark verzerrt als gängige Praxis wiedergibt, habe ich mir erlaubt, dem mit Fakten zu wiedersprechen.

Daraufhin hast du dich scheinbar als bevormundet gefühlt. Völlig zu unrecht, da es mir um die Sache geht.

Damit scheinst ein Problem zu haben, aber das ist mir, wie auch deine persönlichen Anschuldigungen, egal.:)

Vielleicht lüftet ja unser französischer Kollege das Geheimnis der Praxis zur nächtlichen Sauenjagd in Lothringen.
 

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