<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:
1. Nein. Weil vorher keins drin ist. Lies mal wieder zur Abwechselung die UVV.
<HR></BLOCKQUOTE>
Na ja, daneben mein Lieber.
In der UVV steht kein Wort davon, daß man kein ungeladenes Magazin in der Waffe haben darf. Da steht, Du wirst es nicht glauben, nicht mal drin, daß es verboten ist, mit geladenem Magazin den Stand aufzusuchen.
Toll, oder!?
1. Nein. Weil vorher keins drin ist. Lies mal wieder zur Abwechselung die UVV.
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Na ja, daneben mein Lieber.
In der UVV steht kein Wort davon, daß man kein ungeladenes Magazin in der Waffe haben darf. Da steht, Du wirst es nicht glauben, nicht mal drin, daß es verboten ist, mit geladenem Magazin den Stand aufzusuchen.
Toll, oder!?