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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von kabe:
wenn man sich diesen thread so zu gemüte führt, ahnt man, daß der gesetzgeber beim nächsten update des waffengestzes nur noch schlingen und flitzebogen für jäger zuläßt.
jesses, maria ....<HR></BLOCKQUOTE>
Dem Gesetzgeber könnte es eigentlich sch.....egal sein, ob man mit 20 schüssigem SL auf die Jagd geht. Es ist ihm bei einem Repetierer ja auch egal. Die Vorschrift geht auf den den meisten jagenden Menschen immanenten Jagdneid im Rahmen des Vollernter-Unsinns zurück und wurde als politischer Wille halt so ins Gesetz geschrieben. Wenn hierzulande mal etwas im Gesetz steht, ist es schwer wieder rauszukriegen, auch wenn es absoluter Unsinn ist. Vgl. die Diskussionen um den "kleinen Waffenschein" für Gaspistolen. Sind etwa Tankstellenüberfälle etc. seitdem zurückgegangen ? Eher umgekehrt; null Wirkung. Also mach Dir mal keine Sorgen, kabe. Für Dich gibt es eine Ausnahmegenehmigung nach dem WaffG 2020 für den Besitz
einer Kipplaufbüchse.
wenn man sich diesen thread so zu gemüte führt, ahnt man, daß der gesetzgeber beim nächsten update des waffengestzes nur noch schlingen und flitzebogen für jäger zuläßt.
jesses, maria ....<HR></BLOCKQUOTE>
Dem Gesetzgeber könnte es eigentlich sch.....egal sein, ob man mit 20 schüssigem SL auf die Jagd geht. Es ist ihm bei einem Repetierer ja auch egal. Die Vorschrift geht auf den den meisten jagenden Menschen immanenten Jagdneid im Rahmen des Vollernter-Unsinns zurück und wurde als politischer Wille halt so ins Gesetz geschrieben. Wenn hierzulande mal etwas im Gesetz steht, ist es schwer wieder rauszukriegen, auch wenn es absoluter Unsinn ist. Vgl. die Diskussionen um den "kleinen Waffenschein" für Gaspistolen. Sind etwa Tankstellenüberfälle etc. seitdem zurückgegangen ? Eher umgekehrt; null Wirkung. Also mach Dir mal keine Sorgen, kabe. Für Dich gibt es eine Ausnahmegenehmigung nach dem WaffG 2020 für den Besitz
einer Kipplaufbüchse.