Halbautomaten auf der Jagd

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von pica:


1. In der UVV ...steht.....nicht mal drin, daß es verboten ist, mit geladenem Magazin den Stand aufzusuchen.

2. ...daß man ....bei der Einnahme eines Standes .....einem sofortigen Magazinwechsel....(etc. blablabla laut entsprechendem Posting)

3. Wir sprachen von einem Selbstlader auf dem Stand bei einer Jagd

4. Du bist halt der EINZIGE und OPTIMALE KENNER alles jagdlichen und rechtlichen und von allen anderen Sachen sowieso.

<HR></BLOCKQUOTE>

Ausweislich 1. und 2. ist ganz klar ersichtlich, daß dem Schützen unterstellt wird, schon mit geladenem Magazin vor der eigentlichen Jagdausübung auf Gesellschaftsjagden den Stand aufzusuchen. Durch die Behauptung in 1. soll dieses Verhalten ja denn auch gerechtfertigt sein. Und das ist natürlich verboten. Genauso wie es verboten ist, überhaupt ein Magazin außerhalb der reinen Jagdausübung in einer solchen Waffe zu haben, weil sie entladen sein muß. Dann wird in 2. behauptet, weil es sonst auch hier mit leerem Magazin keinen Sinn machen würde, es spielt aber auch letztlich keine Rolle mehr, daß er dann ein für Wild illegales Magazin mit mehr als zwei Schuß Fassungsvermögen gegen ein legales austauscht, sobald er auf dem Stand ist. Denn es wird von der Einnahme des Standes gesprochen und das impliziert natürlich, daß der Schütze sich unmittelbar vorher auf dem Weg zum selben befunden haben muß und demzufolge bereits dann ein Mag in der Waffe hatte.
3. Hier wird jetzt wieder der Parameter geändert, sodaß vom Weg auf den Stand (und dem dann in der Waffe befindlichen Magazin, egal ob leer oder voll, legal oder illegal) keine Rede mehr sein soll. Völlig wirr und unsubstantiiert.
4. Nein, ganz sicher nicht. Eher einer von ganz wenigen, die sich rechtlich auskennen und nicht so ein Dummschwätzer wie Du, der Jägern coram publico und generell illegales Verhalten in Bezug auf das Mitführen nicht zugelassener Magazine für Selbstladebüchsen auf der Jagd unterstellt und jetzt dauernd von seinem Geschwafel abzulenken versucht. Selbstladebüchsen mit herausnehmbarem Magazin sind natürlich auf allen Wegen vom und zum Stand, auf Schüsseltreiben usw., also überall außerhalb der reinen Jagdausübung, entladen zu führen. Daher befindet sich in all diesen Fällen eben kein Mag in der Waffe und Jäger mit Selbstladewaffen handeln generell auch nicht illegal wie von Dir unterstellt. Jetzt laß die Leute hier mit Deinen Ergüssen zu Themen, von denen Du keine Ahnung hast und die Du nur vom Hörensagen kennst, in Ruhe und erzähl hier keine Märchen mehr.
 
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UVV § 4 Abs.10
(10) Die Waffe ist außerhalb des Treibens stets ungeladen, mit geöffnetem Verschluß und mit der Mündung nach oben oder abgeknickt, zu tragen. Bei besonderen Witterungsverhältnissen kann der Jagdleiter zulassen, daß Waffen geschlossen und mit der Mündung nach unten getragen werden, wenn sie entladen sind.

Unterladen ist geladen! Selbst wenn das Magazin leer ist.
Ist ja auch der leidige Punkt beim Führen unserer Jagdwaffen in´s Revier.
Wer bei der deutschen Trachtengruppe in steingrau-oliv bzw. Flecktarn war lernt das am 2. Tag
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Manne
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Manne0:


...
Unterladen ist geladen! Selbst wenn das Magazin leer ist...
<HR></BLOCKQUOTE>

Mit verlaub:

Das ist Quatsch!

Unterladen kann nur sein, wenn sich im Magazin (egal ob fest eingebaut oder wechselbar) mindestens 1 Patrone befindet - und sich das Magazin auch in der Waffe. Ein leeres Magazin in der Waffe erschwert zwar die äußerlich visuelle Sicherheitsüberprüfung, ändert aber an dem Zustand des Ungeladenseins nichts!

BTW - worum geht es hier eigentlich?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von rotring:


....Ein leeres Magazin in der Waffe erschwert zwar die äußerlich visuelle Sicherheitsüberprüfung, ändert aber an dem Zustand des Ungeladenseins nichts!

<HR></BLOCKQUOTE>

So ist es. Dennoch bedeutet "ungeladen" im Sinne der UVV, daß herausnehmbare Magazine sich nicht in der Waffe befinden dürfen. Natürlich hat auch der Verschluß, soweit möglich, offen zu sein, obwohl ein geschlossener Verschluß an dem vielleicht tatsächlich ungeladenen Zustand ebenfalls nichts ändert. Aber das herausgenommene Magazin sowie der offene Verschluß signalisieren eben anderen Teilnehmern an der Jagd, daß die Waffe tatsächlich nicht geladen ist. Und darum geht es. Außerdem ging es um einen Schwafler, der anderen unterstellt, auf dem Drückjagdstand ein gefülltes 10, 20 oder noch mehr Schuß Magazin in die Selbstladebüchsen zu schieben, um höhere Strecken zu erzielen etc. Lies einfach selbst nach..... Ich kann dazu nur sagen: Wer anderen, hier konkret Jägern mit Selbstladewaffen, schlechtes nachsagt, tut es meist (nur) selbst.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von rotring:

BTW - worum geht es hier eigentlich?
<HR></BLOCKQUOTE>

Um die Selbstverwirklichung eines vorlauten Schwätzers, der 9 mal 19 klug sein will und nicht kritikfähig ist. Aus Höflichkeit nenne ich natürlich keine Namen.
 
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@Rotring
für mich ist eine Waffe, an der ich den Ladezustand nicht sofort zweifelsfrei erkennen kann geladen. Punkt.
Sollte man auch Dir in der Jägerprüfung abverlangt haben.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR> UVV § 4 Abs.10
<HR></BLOCKQUOTE>
Da stehts nochmal. Es ging um die UVV. Und wenn meine HK mit leerem, aber eingestecktem Magazin (2 oder 10 schüssig, nach belieben
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) auf ein Menschlein zeigt (ob beabsichtigt oder nicht) so kann und sollte derjenige nur davon ausgehen, daß das Ding geladen ist.
Manne
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von pica:


Um die Selbstverwirklichung eines vorlauten Schwätzers, der 9 mal 19 klug sein will und nicht kritikfähig ist. Aus Höflichkeit nenne ich natürlich keine Namen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Es ging in der Tat um einen Schwafler, der anderen unterstellt, auf dem Drückjagdstand ein gefülltes 10, 20 oder noch mehr Schuß Magazin in die Selbstladebüchsen zu schieben und auch sonst Unfallverhütungsvorschriften nicht zu beachten, nicht wahr, kleiner Troll ? Da hast Du zum ersten Mal hier im Thread recht. Hast ja beinahe sogar meine Terminologie übernommen (lächel). Entwaffnend jedoch die gänzlich fehlende Diskussion zum Thema bei Dir. Nur eitles Gelaber. Aber auch egal, die Welt kann ohnehin auf Deinen Sermon, wenigstens in Bezug auf das konkrete Thema, verzichten. Ach, bevor ich's vergesse. Ich nenne natürlich gerne des Schwafler's Namen. Pica.
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@ herzlicher grüßender Rotring,
danke für den Vollidioten. Deine Reaktion zeigt doch, daß eine solche Situation selbst in Dir den eindruck einer geladenen Waffe erweckt- mehr aber auch nicht. Oder was? Habe ich behauptet, eine Waffe wissenlicht, ohne Not auf einen Menschen zu richten?

mit ebenfalls herzlichen Grüßen, allerdings ohne eine Beschimpfung

Manne
 
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@Manne0

Von den Fällen berechtigter Notwehr abgesehen, sollte die Waffe eines "Zivilisten" niemals auf einen Menschen zeigen. Nicht ungeladen und erst recht nicht geladen auch nicht virtuell oder in einem Posting.

Wer solches trotzdem schreibt und dazu Menschen zu "Menschlein" herabwürdigt, zeigt wes Geistes Kind er ist. Man hätte Dir tatsächlich besser keine Waffe(n) gegeben.

WH
Amadeus
 
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@ Amadeus,
wie oft kommt es vor, daß auf Gesellschaftsjagden außerhalb der Treiben mit ungeladenen (???) Waffen hantiert wird? Diese zeigen dabei sehr wohl auf Menschen. Nicht alltäglich? Praxisfremd? Auf Schiesständen. Es ist zum Haare raufen, aber es passiert. Und wer so etwas noch nicht erlebt hat gehört zu den glücklichen, oder ist selten auf der Jagd oder dem Schiesstand.
Ich betone nochmals: Ich habe noch nie willentlich jemals eine Waffe, geladen oder ungeladen auf einen Menschen gerichtet und weiß nicht was ich selbst in einer Notwehrsituation machen würde.
Gruß
Manne
Wenn sich Rotring oder Du von mir zum "Menschlein" degradiert fühlt, dann möchte ich mich in aller Form hiermit entschuldigen.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Manne0:
... Und wenn meine HK mit leerem, aber eingestecktem Magazin (2 oder 10 schüssig, nach belieben
icon_biggrin.gif
) auf ein Menschlein zeigt (ob beabsichtigt oder nicht) so kann und sollte derjenige nur davon ausgehen, daß das Ding geladen ist.
Manne<HR></BLOCKQUOTE>

Dein Posting spricht Bände und Dein Erklärungsversuch, nebst halbherziger Entschuldigung ist nur peinlich.

WH
Amadeus
 
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was wäre denn eine angemessene Entschuldigung in eurer Augen Majestät?
Streiche "meine" setze "eine" mach´aus ´ner HK eine Voere.
Ist es dann besser? Oder soll ich noch ´nen virtuellen Kniefall hinlegen?
Lächerlich
Wmh
Manne
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Manne0:
@Rotring
für mich ist eine Waffe, an der ich den Ladezustand nicht sofort zweifelsfrei erkennen kann geladen.

...
<HR></BLOCKQUOTE>

Ja, für Dich vielleicht. Für jeden Sachkundigen gilt aber:

Ist der Ladezustand nicht zu erkennen, wird das Risikopotenzial einer geladenen Waffe unterstellt. Das ist aber auch schon alles. Geladen ist die Waffe deshalb trotzdem noch nicht. Sie kann, muß es aber nicht - man weiß es einfach nicht. Nichts anderes sollte man in einer guten Ausbildung vermitteln.

Eine kleine Nachhilfe:
In der UVV § 4 Abs. 10 (Stand 1.1. 2000) steht:
"(10) Die Waffe ist außerhalb des Treibens stets ungeladen, mit geöffnetem Verschluss und mit der Mündung nach oben oder abgeknickt, zu tragen. Bei besonderen Witterungsverhältnissen kann der Jagdleiter zulassen, dass Waffen geschlossen und mit der Mündung nach unten getragen werden, wenn sie entladen sind."

Da ist nur ein geöffneter Verschluß und Mündung nach unten verlangt. Und auch hier kann der Jagdleiter Ausnahmen genehmigen. Vom entnommenen Magazin ist NIRGENDS die Rede. Da träumst Du einfach (das wäre im Hinblick auf Waffen mit fest eingebautem Magazin auch gar nicht möglich).

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Manne0:
...Und wenn meine HK mit leerem, aber eingestecktem Magazin (2 oder 10 schüssig, nach belieben ) auf ein Menschlein zeigt ......<HR></BLOCKQUOTE>

- Dann bist Du ein Vollidiot, dem man so ein Spielzeug besser nicht in die Hand gedrückt hätte. Das ist eine vollkommen anders gelagerte Sauerei. Hat aber nichts mit dem Thema - leeres Magazin drin oder nicht - zu tun.

[ 24. April 2005: Beitrag editiert von: rotring ]
 
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Ein Auszug aus meiner Jagdausbildung. Ausbilder:"... eine Waffe gilt solang als geladen, wie man sich nicht vom Gegenteil überzeugt hat oder überzeugt wurde..." Beispiel: Auf dem Tisch lag eine Pistole, Verschluß geöffnet, Magazin (voll-Leer ???) eingerastet. nur optische Kontrolle, d.h. Waffe lag auf dem Tisch, konnte nicht aufgenommen werden.
Frage1: Ist die Waffe geladen?
Antwort: Im Zweifel ja.
Begründung: Es könnte eine Patrone im Magazin sein und durch schließen des Verschlußes wäre die Waffe sofort einsetzbar.

Gleiche Waffe, diesmal ohne Magazin.
Frage2: Ist die Waffe geladen?
Antwort: Im Zweifel ja.
Begründung: Es könnte eine Patrone im Patronenlager sein und durch schließen des Verschlußes wäre die Waffe sofort einsetzbar.

Fazit: Auf eine Vermutung hin, daß die Waffe entladen sein könnte, darf man sich nicht verlassen. So wurde uns das beigebracht und so verbleibe ich auch heut noch. Ob das jetzt im Sinne des Gesetzes ist oder nicht. Für mich bedeutet dies die größt mögliche Sicherheit.

Waihei
Saarjäger
 
A

anonym

Guest
wenn man sich diesen thread so zu gemüte führt, ahnt man, daß der gesetzgeber beim nächsten update des waffengestzes nur noch schlingen und flitzebogen für jäger zuläßt.

jesses, maria ....
 

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