cast schrieb:
Nicht zwingend - er kann die Versicherung verklagen, müssen tut ers aber nicht, er kann sich auch an den Schädiger direkt halten.
Sinn macht aber das Verklagen der Versicherung, wenns denn einen direkten Anspruch gibt, denn die Versicherung ist immer liquide. Einen Direktanspruch gibts - wie cast schon geschrieben hat - bei Kfz-Haftpflichtversicherungen, obs auch einen bei der Jagdhaftpflicht gibt müsste ich nachschauen. Bei der normalen Privat-Haftpflicht gibts den Direktanspruch auf jeden Fall nicht, sodass man eben nicht die Versicherung verklagen kann, sondern sich an den Schädiger halten muss.
Und: selbst wenn es den Direktanspruch gibt, macht es manchmal aus taktischen Gründen Sinn, den Schädiger "mitzuverklagen" - dann schaltet man diesen nämlich als Zeugen der Gegenseite aus (wer Partei des Rechtsstreits ist kann nicht auch Zeuge sein).
Im Ergebnis kann es also durchaus gut sein, dass man selbst und nicht ausschließlich die Versicherung verklagt wird, wenn die Versicherung nicht außergerichtlich ausreichend reguliert. Und deshalb ist es mir als Versicherungsnehmer natürlich lieber, wenn die Versicherung großzügig reguliert.
Die Frage ist nur: Gibts überhaupt solche großzügigen Versicherunge? Ich meine, nein.
Ich bin auf jeden Fall auch bei der Inter - hab sie aber noch nie gebraucht und kann deshalb nicht sagen, wie deren Regulierungsverhalten so ist...
Waidboschjäger