Glock Fan-Gruppe

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So ein Blödsinn. Wer einen Jagdschein besitzt, darf zwei Kurzwaffen besitzen. Völlig egal, wofür. Weder die Behörde noch sonst jemand fragt danach. Voreintrag eintragen lassen und kaufen gehen. Spaß auf dem Stand ist zudem ein völlig legitimer Grund. Und das andere... na, der Gedanke dürfte den meisten schon gekommen sein. Ich nehme mich da nicht aus.

Erst, wenn man mehr als zwei Kurzwaffen möcht, muss man das sehr gut begründen, damit man diese erhält.

das ist kein blödsinn.
du musst beim voreintrag angeben, wofür du die kurzwaffe jagdlich benötigst.
fallenjagd oder nachsuche sind die klassiker.
deswegen auch 2 ohne weitere prüfung.

du kannst ja bei der behörde mal spaß auf dem stand angeben, wenn dir die kurzwaffe aufgrund dieses bedürfnisses genehmigt wird, spendier ich dir nen kasten bier oder was anderes deiner wahl. machst du es?
 
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Nein, dass muss man nicht. 2 Kurzwaffen darf einn Jäger besitzen ohne Prüfung der Voraussetzungen.
(2) Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht. Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen.
Sollte es sowas geben, kann er sich das immer noch rein für seinen Spaß kaufen und schreibt eben Jagd hin. ;)
Absatz 1 Nr.2 ist nennt einen Ausschluss für jagdlichen Nutzung nur bei Verbot nach BJagdG.


Mal ein Beispiel
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Nein, dass muss man nicht. 2 Kurzwaffen darf einn Jäger besitzen ohne Prüfung der Voraussetzungen.

Sollte es sowas geben, kann er sich das immer noch rein für seinen Spaß kaufen und schreibt eben Jagd hin. ;)
Absatz 1 Nr.2 ist nennt eine Ausschluss für jagdlichen Nutzung nur bei Verbot nach BJagdG.

wir kommen der sache schon näher.
wofür wird der js nochmal ausgestellt? um spaß auf dem stand zu haben? um zuhause waffen zur selbstverteidigung zu horten?
 
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Spielt das eine Rolle für den Erwerb einer Kurzwaffe?
Spaß auf dem Stand ist aber eindeutig inbegriffen.
Dafür bekommt man sogar noch eine (oder mehrere) extra Kurzwaffen über die 2 (was aus praktischen Erwägungen sowieso viel zu wenig ist) hinaus, weil es Spaß auf dem Stand ist die DJV Kurzwaffendsiziplinen zu schießen ;)
Nur für die ersten 2 KW in seinem Besitz will man nichts weiter, als das die Waffen nicht nach BJagdG verboten sind. Also auch nicht die unterstellten Angaben von Gründen. Da darf man ruhig 2 Waffen "horten" (wie macht man das?) - ich hoffe artgerecht.
Wenn der einzige Sinn der Anschaffung der Spaß und Kurzweil ist, ist das vollkommen ok.
 
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das ist kein blödsinn.
du musst beim voreintrag angeben, wofür du die kurzwaffe jagdlich benötigst.
fallenjagd oder nachsuche sind die klassiker.
deswegen auch 2 ohne weitere prüfung.

du kannst ja bei der behörde mal spaß auf dem stand angeben, wenn dir die kurzwaffe aufgrund dieses bedürfnisses genehmigt wird, spendier ich dir nen kasten bier oder was anderes deiner wahl. machst du es?
Die Intention Deiner seltsamen Posts erschließt sich mir nicht 🤔
Ich musste für meine 2 Kw auf JS keinen „Grund“ angeben. Habe schließlich ein Bedürfnis. Obwohl schon eine Kw da war...
 
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Da hst du dann eine großzügige Auslegung erfahren.
Es spricht sich zunehmend herum, dass es keine getrennten Bedürfnisse gibt, sondern die Gesamtzahl zählt.
Leider spricht sich nicht herum, dass es keine Begrenzung auf 2 KW für Jäger gibt.
Es braucht nur ein anerkanntes Bedürfnis. Das ist nicht auf die KK-Pistole zur Fallenjagd begrenzt.
Man muss es nur begründen. So wie man leider auch begrpnden muss warum man mit seinem 2 Sportwaffen nicht zur Jagd gehen kann und deshalb jetzt als Jäger eine 3 Kurzwaffe (aber seine erste jagdlich geeignete Kurzwaffe) erwerben möchte.
 
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Man muss es nur begründen.


Moin,

das ist zwar grundsätzlich richtig, allerdings winden sich die Waffenbehörden hier mit der Argumentation heraus, man könnte entweder eine der vorhandenen Waffen verwenden (z.B. auch mit Wechselsystem oder Reduzierhülsen) oder verkaufen. Die gerichtlichen Entscheidungen in diesen Sachen dürftest Du auch kennen. So einfach mit "nur begründen" ist es also nicht. Die dargelegte Begründung muss auch anerkannt werden.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
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Ich habe schon zwei Pistolen auf meiner WBK.
Eine ist vor dem 01 06.1973 erworben, ich bin einmal gespannt wenn ich eine 3. beantrage wie sich der SB verhält.
 
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Moin,

gibt es abseits vom org. Glock-Montagewerkzeug ordentliche Möglichkeiten die Kimme bei einer Gen. 3 selbst zu tauschen?

Ich möchte die verstellbare "Wanne" gegen "Zwei-Punkt" tauschen.

Dank und Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Geht auch mit einem Hämmerchen und einem passendem Punchpin bei leidlich handwerklichem Geschick. Sie ist ja nur seitlich auszutreiben.
Bei einer Vielzahl der Gen3 Glocks kannst du die Kimme leicht rechts stehen lassen.
Mal aus etwas umfangreicherer Erfahrung gesprochen.
 
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Moin,

das Austreiben der Plastikkimme war mir problemfrei mit diesem Schmuckstück möglich. Allerdings für das Einsetzen der Metallkimme braucht es wohl mehr Schubkraft.

Ist diese kleine Kerbe an der rechten Seite der Kimme der richtige Ansatzpunkt für den Treibdorn?

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
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Die Intention Deiner seltsamen Posts erschließt sich mir nicht 🤔
Ich musste für meine 2 Kw auf JS keinen „Grund“ angeben. Habe schließlich ein Bedürfnis. Obwohl schon eine Kw da war...

anscheinend gibt es dann kein bundesweit einheitliches formular bzw. regelung

ich musste es explizit begründen, bzw. waren die zwei kreuzchen fallenjagd oder nachsuche schon vorgefertigt

einfach nur voreintragen weil js vorhanden war leider nicht.
 

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