Warum gibt es eigentliche diese Regelung und aus welcher Zeit stammt sie?
Seit 1902 sind Kaliber unter 10,2 mm in Graubünden gesetzlich verboten.
Der Sinn der Kaliberbegrenzung, die im Jahre 1902 eingeführt wurde, war klar: den Einflussbereich des einzelnen Jägers zu begrenzen und dadurch den Jagddruck zu regulieren. Mit der Einführung der Kugelwaffen im 16. Jahrhundert wurden, unterstützt durch andere Faktoren, alle Schalenwildarten bis auf die Gämse ausgerottet. Die Erfindung der Perkussionswaffen zu Beginn des 19. Jahrhunderts bewirkte, dass die Gämse beinahe das gleiche Schicksal erlitt. Die erhöhten und überhöhten Abschüsse wurden möglich, weil sich das Wild nicht so schnell auf den veränderten Einflussbereich der Jäger und ihrer Waffen einstellen konnte und weil keine weiteren regulierenden Einschränkungen erfolgten.
Eine originelle Geschichte dreht sich um die Verankerung des Kalibers 10.2 mm im Gesetz, einem Kaliber, das gar nie existiert hat. Mit der Gesetzesrevision im Jahre 1902 wurde die bisherige Formulierung, wonach „kleinkalibrige“ Gewehre verboten seien, durch die Vorgabe eines minimal zulässigen Kalibers ersetzt. Neben der Sorge um das Wild spielten sicher auch protektionistische Überlegungen eine Rolle, da ein Grossteil der Jäger aus finanziellen Gründen beim technischen Wettlauf nicht mithalten konnte. In Anlehnung an die alten Ordonanzwaffen (Peabody, Vetterli etc.) wurde das minimale Kaliber auf 10,4 mm angesetzt. Dadurch wurden aber gebräuchliche Waffen im englischen Kaliber 450/400 um 0,1 mm ausgeschlossen. Um das zu vermeiden, korrigierte die Regierung mit Beschluss vom 28. April 1903 das Jagdgesetz, indem sie für Jagdwaffen „eine Kaliberlizenz von 0,2 mm“ gewährte und demnach das Kaliber 10,2 mm als zulässiges Minimum erklärte.
Ab 1919 fertigte die Schweizerische Munitionsfabrik anfangs die 170er und später die 270er Patrone bis 1986. Seither wird die 10,3x60R von RUAG Ammotec in Thun und von RWS hergestellt. Das Kaliber ist also schon über einhundert Jahre alt und damit der direkte Abkömmling der ersten Rand- und Zentralfeuerpatronen für die Blockverschluss-Gewehre des 19. Jahrhunderts. Die Entwicklung der Repetierwaffen Ende des 19. Jahrhunderts brachte die randlosen Zentralfeuerpatronen und damit eine Reduktion der Kaliber.
Sowie:
In den letzten Jahren gab es mehrfach Bemühungen diese Regelung legal zu kippen.
Wegen alter Traditionen und Einfluss älterer, traditions-reicher Abgeordnete/Jäger wurde es jedesmal abgelehnt.
M. E. wird sich aber in den nächsten 10 - 20 Jahren etwas verändern (...auch kleinere Kaliber werden erlaubt...).