Geocacher im Visier der Jäger

A

anonym

Guest
Ist es jemand aufgefallen dass ich einen Geocacher mit "Hanswurst" oder ähnlichem tituliert hätte?
Oder mit "DU XXX DU"?
:roll:
 
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Moin zusammen.

Also für Niedersachsen ist das eigentlich ganz klar geregelt im NWaldLG:

da steht:

§ 23
Recht zum Betreten

(1) 1Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§2 Abs.1) betreten und sich dort erholen. 2Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.

(2) Nicht betreten werden dürfen

Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
Acker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und
Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.
(3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des §25 Abs.1 und das Reiten und geocachen .


wh
 
A

anonym

Guest
Bayern hat es allgemeiner gehalten.
Dennoch - abgesehen von der Verpflichtung zu fragen für den der deponiert und nicht bloß danach sucht - ist die Geschichte im Naturschutzgesetz BY berücksichtigt:

Art. 21
Recht auf Naturgenuss und Erholung

(1) 1 Jedermann hat das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur. 2 Dieses Recht wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieses Abschnitts gewährleistet; weitergehende Rechte auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.

(2) 1 Bei der Ausübung des Rechts nach Abs. 1 ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. 2 Bei der Ausübung des Rechts nach Abs. 1 ist auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen. 3 Die Rechtsausübung anderer darf nicht verhindert oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden (Gemeinverträglichkeit).

(3) 1 Die Ausübung des Rechts nach Abs. 1 erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. 2 Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten nicht begründet. 3 Dies gilt insbesondere für Viehweiden und ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftungseinrichtungen.

Wäre schön wenn sich die Landesverbände mal drum bemühen würden einen Flyer zu erstellen. :idea:
Könnte man sich schön ins Auto legen und bei Bedarf übergeben. Würde sicher weniger den Eindruck von "einer mit Flinte hinterm Baum hervorgesprungen und geschimpft" ein wenig abmildern.
 
A

anonym

Guest
gletscherpris schrieb:
Bayern hat es allgemeiner gehalten.

.....

Die Rechtsausübung anderer darf nicht verhindert oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden (Gemeinverträglichkeit).


Sehr schön.

Das besagt auch, dass wir Jäger eben nicht einfach andere Leute aus dem Wald herausschicken dürfen.

Es muss also schon ein konkreter, direkter Fall der Störung sein, damit wir gegen den Andere vorgehen dürfen.

Das blose Laufen durch den Wald - egal ob tags oder nachts - reicht dazu nicht.

Wenn wir Jäger also jemanden im Wald antreffen und ihn - wie auch immer - dazu bewegen wollen, den Wald zu verlassen, ihn auf die Wege zurückschicken usw. ohne dass er nun konkret Wild in schädigender Weise aufgescheucht hätte, oder unmittelbar davor steht, es aufzuscheuchen,
dann handeln wir Jäger rechtswidrig.

Konkret:
Die Gefahr, dass Wild aufgescheucht würde, reicht bei weitem nicht aus, um den anderen Waldbenutzer in seiner Ausübung der Benutzung einzuschränken.

Wenn man das will, dann müsste man ihm schon direkt zeigen können, dass da, wo er gerade hin will, genau jetzt eine Gruppe "Wildtiere" steht und dass er doch bitte einen großen Bogen darum machen soll.
Unser Ansinnen darf dann auch nur soweit gehen, wie es notwendig ist, um diese konkrete Gefahr abzuwenden resp. abzumildern.

Alles weitere wäre ein Verstoß unsererseits gegen den oben zitierten Passus aus dem NsG.

Gruß
Bernd
 
A

anonym

Guest
Diese Auslegungsvariante teile ich nicht.
Den konkreten Nachweis im Einzelfall zu erbringen ist für beide "Seiten" gleich schwierig, andersrum wird also genauso ein Schuh draus.
Der Text zeigt aber deutlich dass "ich kann machen was ich will" für Geocacher genausowenig gilt wie für "Möchtegern-Waldfürsten".
Derjenige der den Cache sucht ist ohnehin nicht das Hauptübel. Das ist der der gedankenlos den Cache anlegt - ohne den kommen die anderen ja gar nicht.
Und der hat zu fragen! Das ist vom Betretungsrecht nicht gedeckt.
 
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@ Bernd der Jäger :
Du lenkst vom Thema ab und wirfst Nebelkerzen.
Der zentrale Punkt, der sich in diesem Thread herauskristallisiert hat ist doch folgender :
- Wenn jemand einen Cache anlegen will, braucht er dazu in ganz Deutschland mindestens die Genehmigung des Grundstückseigentümers. (in speziellen Schutzgebieten ev. zusätzlich auch noch behördliche Genehmigungen)
Und es ist offensichtlich, dass diese Genehmigungen in praktisch allen Fällen nicht eingeholt wurden oder vorliegen, die Caches also illegal sind.

Ich würde (wie wohl die allermeisten Jäger, auch wenn "Bernd der ?????" uns etwas anderes unterstellt) Naturbesucher auch nicht widerrechtlich aus dem Wald weisen, den / die illegalen Caches aber sehr wohl entfernen.

Dann wird an dem einen Punkt zwar kurzfristig ev. länger gesucht, Multi-Chaches haben sich damit aber erledigt und ich denke auch, dass man so einen Lerneffekt erzielen kann.
 
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Hat eigentlich jemand eine Ahnung, was die verschiedenen Farben (rot, gelb, grün) der Chaches in den google maps auf der Seite geocaching.de bedeuten?

Und müßte es zu den caches nicht eigentlich noch genauere Informationen geben als einen Punkt mit einem Namen auf einer Karte (so z.B. Link, Popup-Menue etc)?
 
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Tiroler Bracke schrieb:
Hat eigentlich jemand eine Ahnung, was die verschiedenen Farben (rot, gelb, grün) der Chaches in den google maps auf der Seite geocaching.de bedeuten?
Und müßte es zu den caches nicht eigentlich noch genauere Informationen geben als einen Punkt mit einem Namen auf einer Karte (so z.B. Link, Popup-Menue etc)?
Rot : Unknown cache
Gelb : Multichache
Grün : Traditional cache
Blau : Earth cache

Du kannst mit dem Mauskreuz auf die Punkte klicken und bekommst dann ganuere Infos zu dem jeweiligen Cache.
 
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spezialist schrieb:
Tiroler Bracke schrieb:
Hat eigentlich jemand eine Ahnung, was die verschiedenen Farben (rot, gelb, grün) der Chaches in den google maps auf der Seite geocaching.de bedeuten?
Und müßte es zu den caches nicht eigentlich noch genauere Informationen geben als einen Punkt mit einem Namen auf einer Karte (so z.B. Link, Popup-Menue etc)?
Rot : Unknown cache
Gelb : Multichache
Grün : Traditional cache
Blau : Earth cache

Du kannst mit dem Mauskreuz auf die Punkte klicken und bekommst dann ganuere Infos zu dem jeweiligen Cache.

Geht bei mir nicht. Zumindest nicht mit diessem Rechner.
 
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15 Dez 2008
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Überblick aktive Caches

Hi,
wer ohne viel hin und hergerechne sehen will wo Caches liegen.

1. Google earth installieren

2. Diese KML-Datei runterladen und öffnen
http://www.opencaching.de/util/google-e ... aching.kml

3. In das gewünschte Gebiet reinzommen

Wenn man auf die Punkte klickt geht ein kleines Popup auf, in dem der Name, der Cachetyp, die Bewertung usw. angezeigt werden.

Die Daten werden immer direkt von der Opencaching-Webseite geladen. Es werden nur aktive Geocaches angezeigt.

Ein sicherlich hilfreiches Tool..... :wink:
Viel Spaß damit..... :wink:
 
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20 Okt 2006
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Guruguru schrieb:
Betretungsrecht hin cache-owner her, der Grundstückseigentümer oder dessen Vertretung, der einen cache auf seinem Grund nicht haben möchte, kann sich direkt an Groundspeak Inc. wenden.

Entsprechend angeschrieben reagiert Groundspeak Inc. da sehr sensibel und kooperativ. Bestehende caches werden archiviert, neue caches in dem Gebiet werden nicht mehr eingetragen. Problem beseitigt.

Ein deutscher Waldbesitzer hat erfolgreich vorgemacht wie es geht.

Lest obiges Posting langsam durch und merkt es euch!

Das ist die Hilfe, die viele Probleme an der Wurzel packt und beseitigen kann.

Danke für diesen Tipp!
Weidmannsheil
Barry
 

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