Fuchswoche, Tierschützer drohen

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Bausaujäger schrieb:
- 24.01.2001 (Az: 3C 1/01) vom AG Schmallenberg dazu verurteilt Jagdstörungen im Revier „Geiecke“ zu unterlassen. Bei weiteren Störungen drohen bis zu DM 500 000,- Ordnungsgeld oder bis zu 6 Monaten Ordnungshaft

- 11.05.2001 vom AG Meschede zu DM 800,- Bußgeld verurteilt (Az: 5 Owi 190 Js 1015/00 318/00) wegen unabsichtlicher Störung einer Taubenjagd am 05.09.2000 im Revier „Geiecke“

- 29.05.2001 vom AG Schmallenberg zu DM 10.000,- Ordnungsgeld oder für DM 500,- je ein Tag Ordnungshaft verurteilt (Az: 3C 1/01), wegen Jagdstörungen im Mai 2001im Revier „Geiecke“

@ November kukst du hier, sind auch AZ dabei.

Was willst du eigentlich?

Bausaujäger

Darauf hinweisen, dass es eben keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Es ist immer so peinlich, wenn man im Brustton der Überzeugung von Straftaten, Knast und Polizei schwadroniert, sich aber sogar die Jagdgegner bewusst sind, dass es nur eine Ordnungswidrigkeit ist. :roll:
 
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Bärentatze schrieb:
Ich weiß nicht wie die Situation in Deutschen Bundesländern ist, aber bei uns in Niederösterreich kommen immer wieder Jagdstörungen vor. GANZ WICHTIG ist es dabei, dass die "Jagdgegneridioten" mit Videokameras auftauchen, um alles zu dokumentieren. Also auf keinen Fall auf die Störer hinschlagen oder auch nur so tun als ob. Es gibt bei uns ZWEI gesetzeskonforme Möglichkeiten gegen diese Herr- und Damenschaften vorzugehen.
1.) Man ruft die Polizei und lässt sie diese Leute wegweisen, bzw. festnehmen.
2.) Falls der für das Jagdrevier zuständige und ordentlich bestellte Jagdaufseher anwesend ist, kann der diese Jagdfremden Personen abmahnen, sie auffordern sich zu entfernen und die Jagd nicht zu stören, sie bei nicht Befolgung dieser Aufforderung festnehmen und SOFORT an die Bezirksverwaltungsbehörde (In Österreich BH) einliefern. Sollten zu viele Jagdstörer anwesend sein, kann sich der Jagdaufseher bei der Festnahmen der Hilfe anderer Jäger bedienen. Wichtig ist, dass nur ein ABSOLUTES Minimum an Gewalt angewendet wird, um diese Leute fest zu nehmen.

Das was von einigen Deutschen Jägern als Ordnungswidrigkeit bezeichnet wird, nennt sich bei uns Verwaltungsübertretung. Auch für diese Straftaten (wenn auch nicht nach dem STGB) gibt es hohe Geldstrafen, Haftstrafen und die Möglichkeit von Wegweisung und Festnahme. Die "Jagdgegneridioten" sind erfahrungsgemäß sehr oft Sozialhilfeempfänger oder Arbeitslose aus dem links-grünen Umfeld, manchmal auch Studenten und Schüler. Da sie oft über kein Einkommen verfügen und daher die verhängten Geldstrafen nicht bezahlen können, wandern sie für einige Tage oder Wochen in Haft. Aber es gibt in diesem Umfeld auch oft wirkliche Straftaten nach dem STGB. Das beschädigen von Kfz´s, das um sägen von Hochständen, Brandstiftung bei Jagdhütten und die gefährliche Drohung gegen Jäger oder deren Angehörige. Derartige Straftaten sollte man unbedingt bei der Polizei zur Anzeige bringen.

Waidmannsheil
 
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Auch wenn z.B. §55 LJG NRW nur eine Owi für Jagdstörungen vorsieht, so bleibt bei gezieltem in den Weg stellen noch §240 StGB. Und der ist sehrwohl Straftat (wenn auch nur Vergehen)! Immer drann denken, das eine Handlung mehrere Tatbestände verwirklichen kann! So ist auch der Tödliche gezielte Schuss auf einen Menschen sowohl §212 als auch §303 StGB (sofern das Tatopfer nicht nackt war :lol: )
Typischerweise Auftretende Tatbestände bei Solchen Aktione: §§ 240, 303, 185ff, 239, 223ff, 315b...
Also nicht den Kopf hängen lassen. Ich würde in dieser Situation die Polizei vorher schon unter Vorlage das Schreibens informieren und ggf. sofort Polizeiliche hilfe Einholen. Desweiteren unverzüglich alle Waffen vollständig entladen und geöffneten Verschlüssen am Mann belassen! Soll die Polizei die Personalien aufnehmen und ihnen anschließend einen Platzverweiß aussprechen. Eine Kamera vor Ort kann sicher nicht schaden!
 
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Hallo und danke für eure Antworten. Klar lassen wir uns von diesen Spinnern die Jagd nicht vermiesen. Da es sich um eine Fuchswoche von 3 Hegeringen handelt ( bei denen auch besonders Jungjäger und revierlose Jäger eingeladen werden) ist schon allein von der Fläche her eine gezielte Jagdstörung nicht möglich, alles läuft dezentral ab. Nur das gemeinsame Strecke legen ist eine Gemeinschaftsveranstaltung und da könne die gerne kommen :twisted:
 
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wie weit darf ich eigentlich gehen, wenn einer von den gemüsetaliban nach meiner waffe greift? ich muss ja irgendwie verhindern, das sich jemand meine waffe wiederrechtlich aneignet, oder nicht?

mein lieblinsgvideo auf youtube ist immer noch das von animal peace: ja, du mörder..blablabla...grosse fresse...blabla...und dann: AAAAAH aua...ja, komm weiter...AAAH...
und rumms, waren zwei rippen durch....

ging um ne taubenjagd, wenn ich das richtig erinnere...die folgen hatte der betroffenen in einem TR-forum geäussert...
 

tar

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gizmo schrieb:
wie weit darf ich eigentlich gehen, wenn einer von den gemüsetaliban nach meiner waffe greift? ich muss ja irgendwie verhindern, das sich jemand meine waffe wiederrechtlich aneignet, oder nicht?

Die Waffe bei einer Konfrontation entladen und beim evtl. wegnehmen filmen/Zeuge haben, da kannst du sicher dann die jur. Keule unerlaubter Waffenbesitz o.ä. auffahren.
Das wissen DIE aber auch und werden deshalb keine an sich nehmen!
Wenn eine geladene Waffe auf einen gerichtet wird...nunja, in Lebensgefahr hat der vorsorgliche Jäger sicher noch sein Backup an der Seite um die Situation zu deeskalieren?

Ansonsten lehne ich Gewalt gegen Menschen als zuverlässige und christlich-aufgeklärte Person strikt ab, auch wenn sich manchereiner bei dem damaligen Video ein bisschen insgeheime Schadenfreude nicht verkneifen kann. ;)
 
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Auch wenn der Ansatz "Gehe nicht zu Deinem Fürsten, wenn er Dich nicht rufet!" auch seine Richtigkeit hat, würde ich, einen guten Kontakt zum Sachbearbeiter der Unteren Jagdbehörde vorausgesetzt, das Schreiben vorstellen. Mit der Bitte um Stellungnahme, ob er hier Probleme sieht.
 
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hohoho!
habe gerade so ein schreiben von einem pseudotierschützer bekommen, das sich auf diesen thread bezieht...mein empathieqotient ist wohl im keller...ich muss gleich voll anfangen zu weinen....wegen der blauen flecken vom schenkelklopfen?!
und überhaupt, euch gehört allen der WAFFENschein abgenommen, jawoll!
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
 
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So lange so viele Füchse an einem einzigen Tag zur Strecke kommen,
gibt es genug davon :twisted:
6114097.jpg
 
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gizmo schrieb:
wie weit darf ich eigentlich gehen, wenn einer von den gemüsetaliban nach meiner waffe greift? ich muss ja irgendwie verhindern, das sich jemand meine waffe wiederrechtlich aneignet, oder nicht?

mein lieblinsgvideo auf youtube ist immer noch das von animal peace: ja, du mörder..blablabla...grosse fresse...blabla...und dann: AAAAAH aua...ja, komm weiter...AAAH...
und rumms, waren zwei rippen durch....

ging um ne taubenjagd, wenn ich das richtig erinnere...die folgen hatte der betroffenen in einem TR-forum geäussert...

Hast du zufällig einen Link zu dem video?
 
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leider nicht mehr...bei animal peace haben sie die seiten so umgebaut, das bei der medienkoordination die anti-jagdlichen links nicht mehr zu finden sind....
da war unter anderem das video gelistet, wie reinhold kassen, sich eine einfängt....bester kumpel von frau ruthenberg, und wurde seinerzeit mit dem spendenskandal um "arche 2000" in verbindung gebracht...
auf die frage, ob er beim sammeln von spenden den spendern auch MITTEILT, das er die gelder für hausfriedensbruch, diebstahl, usw..verwendet, ist er unter schimpfen und gegreine die antwort IMMER schuldig geblieben...ein schelm, der dabei böses denkt...
:lol:
 
A

anonym

Guest
Macht Eure Fuchswochen und laßt Euch nicht stören.

Tauchen die "Gemüsetaliban" und Strickstrumpfmamas auf erstmal ignorieren und einen räudigen Fuchs als Anschauungsmaterial anbieten.
Es geht nichts über eine gute Zoonose.
 

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