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Ich weiss, was ich machen würde und das unabhängig von der Rechtslage, aber wie ist die genau? Wir haben das im Jagdkurs mal besprochen, aber ist schon lange her...werden die "Stationen" von den LJV betrieben oder nur unterstützt? Müsste der Jäger, der ein Nachsuchengespann ruft, aufgrund gesetzlicher oder anderer vertraglicher Grundlage grundsätzlich irgendwas bezahlen, und sei es nur Benzingeld?Langsam aber sicher habe ich die Schnauze gestrichen voll.
Zum wiederholten Mal bleiben wir auf den Kosten für den Tierarzt im Zuge einer Nachsuche sitzen. Eine OP-Versicherung hat der Kerl, die deckt aber nun mal nicht alles ab und eine KV kommt aufgrund des Alters nicht mehr in Frage.
Es fehlt nicht mehr allzu viel, dann werde ich mir die Kostenübernahme im Vorfeld unterschreiben lassen. Wir halten die Knochen für andermanns Missgeschicke hin und das scheint der Dank zu sein. Es geht mir nicht um die Zeit die bei den Einsätzen flöten geht, aber diese Art und Weise nimmt rapide zu. Ein Bekannter hat aktuell eine vierstellige Summe im Raum stehen, bei der man sich seitens des Schützen nur marginal beteiligen möchte.
Die Stöberhundgruppen die ich kenne, fahren nicht los bevor die Übernahme der tierärztlichen Versorgung im Ernstfall nicht geklärt ist. Anders scheint es wohl auch dort nicht mehr zu funktionieren.
Bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass die Übernahme schon der Anstand gebührt. Scheinbar wendet sich das Blatt auch da gerade, was mich in meinem Entschluss bzgl. der Nachsuchenarbeit weiter bestätigt.
Ich möchte es nur bewerten können...mir ist klar, dass es niemand mehr anbietet, wenn er auf Kosten in der Höhe sitzenbleibt und andererseits ruft dann auch keiner mehr an, wenn "mal eben" 2000€ anfallen, die niemand vorhergesehen hat und niemand anders übernehmen möchte.