Freischärler an der Reviergrenze- Überjagende Hunde

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Disco, das ist ein schöner Vergleich: LJV und ADAC, schade, dass ich nicht selbst drauf gekommen bin :)
 
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frodo schrieb:
Lass Dich mal auf folgendes gedankliche Experiment ein:
Jagdpächter A (nennen wir ihn Nachtjäger) möchte gern eine Bewegungsjagd durchführen. Weil ihn der Wildschaden drückt, er gerne mal Jagdfreunde einladen will, oder er einfach nur Lust dazu hat. Ist ja sein Revier, er löhnt dafür.
Blöderweise liegen die interessanten Einstände zu nah an der Reviergrenze zu Jagdpächter B (nennen wir ihn Landrover).
Landrover ist einer, der sofort mit Unterlassungsklagen, "einstweiligem Vergnügen" und sonstigem bei der Hand ist. Rechtlich unangreifbar.
Nachtjäger kann sich also eine Gesellschaftsjagd mit Hunden erstklassig von der Backe putzen. Obwohl er seine Pacht löhnt.

Wodurch ist jetzt der Nachtjäger in seinem Jagdausübungsrecht mehr beeinträchtigt,
a) durch ein einmal jährlich überjagendes Hundchen aus der Nachbarjagd
b) durch den Weidloch-Nachbarn Landrover, der ihm mittelbar keine Bewegungsjagd erlaubt
???


Frodo, Du bist doch Abiturient und Hochschulabsolvent. Zudem schmückst Du dich mit lateinischen Phrasen. Also sollte eine gewisse Hintergrundbildung Dir das Denken erleichtern. Daher kann ich nicht glauben, dass dein Horizont so eng ist, wie Du ihn hier immer wieder darstellst.

Niemand muss dulden damit Du deinen Spass haben darfst, und wenn die Hundi's noch so klein sind...

"Die Freiheit des Einzelnen hört da auch, wo die Freiheit des anderen beginnt"

Das hat Schiller bereits vor gut 200 Jahren thematisiert, bezeichnender Weise in dem Stück " Die Räuber"

P:S. Deinen Ansatz aus meinem Nick ein anders Fahrzeug gleichen Herstellers zu machen, damits jeder versteht, denn finde ich geradezu genial! Wenn ich ein revanchitisch veranlagter Mensch wäre , so würde ich Dich nun dritten gegenüber Hobbit nennen, aber ich weiss nicht wie Deine Füße aussehen. :26:
 
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OberförsterVS schrieb:
Disco, das ist ein schöner Vergleich: LJV und ADAC, schade, dass ich nicht selbst drauf gekommen bin :)


manchmal muss man zu einfachen, aber anschaulichen Beispielen greifen, damit jeder die Relevanz erkennt. :26:
 
A

anonym

Guest
Discovery schrieb:
Hey, was ist los im Forum?

Es fehlen die spontan einsetztenden wüsten Beschimpfungen von Hundeführern und Förstern mit Begriffen wie:

Jagdneid, Realitätsfremde, Spassbremse, Androhungen, Anleitung wie man sich rausreden kann ( Nachsuche, Diensthunde, hetze auf ein krankes Stück..., Hunde kennen keine Grenzen...)

Die wahre Intention endlich mal offengelegt... :12:
Da hau ich Dich doch einfach mal aus purer Bosheit am Spaßverderben auf die Liste. :32:
 
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gletscherpris schrieb:
Discovery schrieb:
Hey, was ist los im Forum?

Es fehlen die spontan einsetztenden wüsten Beschimpfungen von Hundeführern und Förstern mit Begriffen wie:

Jagdneid, Realitätsfremde, Spassbremse, Androhungen, Anleitung wie man sich rausreden kann ( Nachsuche, Diensthunde, hetze auf ein krankes Stück..., Hunde kennen keine Grenzen...)

Die wahre Intention endlich mal offengelegt... :12:
Da hau ich Dich doch einfach mal aus purer Bosheit am Spaßverderben auf die Liste. :32:


Lassen wir mal die Intention außen vor. Wenn ich als Hundeführer unterwegs bin, dann finde ich diese konkrete (und für mich SO neue) Auffassung des Gerichtes schon elementar. Da wird offensichtlich im Urteil (zumindest im Kommentar) ausdrücklich darauf verwiesen, dass auch das Schnallen der Hunde in einer Entfernung von z.B. 1.000 Meter zur Grenze, nicht ausreichend ist (aus juristischer Sicht) um das Überjagen des Hundes zu vermeiden. Auch die angeführte Argumentation, man habe Schützen an der Grenze positioniert und teilweise Trassierband :shock: genutzt, reichte dem Gericht nicht. In dem Artikel wird der Gedanke entwickelt (wer auch immer den initiiert hat), man könne andere HFs an der Grenze positionieren, die die jeweiligen Hunde (wohlgemerkt, dann fremde Hunde) abrufen sollen. Ich möchte ernsthaft bezweifeln, dass das von Erfolg gekrönt wäre.

Für den verantwortungsbewussten HF kann das doch nur heißen, ich erfrage den Vereinbarungsstand mit den Nachbarn, ist der nicht positiv bzw. ungeklärt, fahre ich wieder nachhause.

So sehr ich den Schutz der jeweiligen Rechte schätze und einfordere, würde es mich massiv freuen, wenn Nachbarpächter, die auf Hunde schießen, sie im Wald anbinden oder diese in Tierheime verschleppen, gleich bei der ersten Gelegenheit zu einer Geldstrafe verurteilt würden, die ihnen den Spaß an der Jagd auf Dekaden verdirbt. Es ist eine Sache, mit einer Situation nicht einverstanden zu sein und sich dagegen zu wehren, es ist eine andere Sache, wie man sich dagegen zur Wehr setzt.


Grosso
 
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Ich sehe es so: man muss sich als Nachbareigentümer frühzeitig darum kümmern, dass der neue Nachbar nichts gegen gelegentlich und unbeabsichtigt überjagende Hunde hat oder im Idealfall sogar zusammen eine DJ, so sie denn nötig/erwünscht ist, veranstaltet.
Gibt es keine Übereinkunft lässt man Hunde die eben nicht mehr laufen, die erfahrungsgemäß schon einmal weiter unterwegs sind.
Nur nochmal zur Verdeutlichung: wir befinden uns hier in der zivilrechtlichen Spähre, während Hudeschiesser oder -verschlepper sich zusätzlich in der strafrechtlichen Spähre bewegen. Ich gehe davon aus, dass der Themenstarter und seine adlati genausosehr damit einverstanden sind, dass auch diese Rechtsfolgen konsequent umgesetzt werden.
Ansonsten sehe ichs entspannt, es gibt halt auch seltsame Nachbarn, die sich sogar einer Wildfolgevereinbarung verweigern. Das ist im Übrigen eine schone Argumentationsgrundlage gegen eine Pachtverlängerung, wenn der Nachbar so wenig waidgerecht waidwerkt.
Wäre eine DJ nötig, ist sie aber nicht durchführbar, dann gilt auf dem Ansitz eben der Grundsatz: was sich bewegt, wird erlegt.
 
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Oh Verzeihung,
der göttergleiche OVS ist jetzt balso auch schon der oberste Hüter der Waidgerechtigkeit.
Wenns nicht so traurig wäre, müsste man lachen.
 
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Schlimm, gell, dass nun sogar die Oberlodentrottel nicht mehr waidgerecht sind. Da helfe ich doch gerne.
 
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OberförsterVS schrieb:
Ansonsten sehe ichs entspannt, es gibt halt auch seltsame Nachbarn, die sich sogar einer Wildfolgevereinbarung verweigern. Das ist im Übrigen eine schone Argumentationsgrundlage gegen eine Pachtverlängerung, wenn der Nachbar so wenig waidgerecht waidwerkt.
Wäre eine DJ nötig, ist sie aber nicht durchführbar, dann gilt auf dem Ansitz eben der Grundsatz: was sich bewegt, wird erlegt.

Und wenns mit dem Forstrevier nicht mehr weitergeht, kannste einen Nationalpark aufmachen. Nach dem Motto aller deutschen Nationalparke: Natur, Natur sein lassen... :26:
unter uns, jagen kannste da immer noch als wenn es drum ginge verbrannte Erde zu hinterlassen - also es ändert sich nicht wirklich was - außer vielleicht der Glaubwürdigkeit Deiner Gattung - aber was stört es die deutsche Eiche... 'tschuldigung dann natürlich deutsche Buche... :15:
 
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Ich habe gerade das örtliche Kaufhaus informiert, daß es doch bitte zu tolerieren sei, wenn meine Kinder zweimal im Jahr bei ihnen klauen - schließlich sind Kinder schwer zu beaufsichtigen, und man soll das doch bitte nicht so konservativ-spießig (bei Jägern würde man sagen - lodenttrottelig) sehen. :15: Das Diebesgut, wenn meine Kinder es nach Hause bringen, behalte ich natürlich.

Übrigens komisch, daß sich die Erfindung der Hundeleine, speziell der Führleine, noch nicht bis in den Südschwarzwald herum gesprochen hat ...
 
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Liebe Hundeführer und ÖJV´ler,

wir leben nunmal in einem Rechtsstaat. Da gilt es geltendes Recht zu beachten, alles andere ist in unserem Rechtssystem inakzeptabel.

Also entweder sich dafür engagieren, das das Recht geändert wird, oder sich mit den Nachbarn der nunmal zu recht auf seinem Recht besteht, zu arrangieren.

Wobei ich, der selbst rexierübergreifend unter vielen Zugeständnissen mit seinen Nachbarn jagd eine gemeinsame jagd, mit dem hiesigen Stzaatsforstjede Zusammenarbeit verweigern würde. Aber das ist das Thema mit dem Echoooooooooo

Jedenfalls würde mireine Pacht neben dem Oberförster VS mal richtig Freude bereiten.............................................
 
A

anonym

Guest
frodo schrieb:
Ich schäme mich fremd für Jäger, die sich ob solcher Urteile, die unter vernünftigen Jägern keiner bräuchte, wie Du vor Begeisterung wild onanierend zu Boden werfen.
Gefährlich.
Da könnte es zu einer Schwellkörperruptur kommen. :mrgreen:
 
A

anonym

Guest
grosso schrieb:
Wer seine Bewegungsjagden aber 'Waldschutzjagden' nennt, der ...
Der verarscht Lodentrottel mit etwas Bosheit sehr bewusst (Borger). Ja.
Ich mag Ideologen und Extremisten nicht und glaube fest daran, dass sie mit allen rechtsstaatlichen und legalen Mitteln bekämpft werden müssen.
Viel Spaß beim Bekämpftwerden also. Wem's gehört, dem gehört's.

Carcano
 
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@Wanderjäger Betreff Nachbarschaft OVS
Wenn Du mal BW-Pachtverträge gelesen hast, glaube ich Dir das nicht.
Da mußt Du eh aktiv an den Drückjagden teilnehmen.
Und da die Forstämter jetzt bei den Kreisbehörden angesiedelt sind, dürfte der kurze Draht zur UJB ausreichen, um zur Not auch 4 revierübergreifende DJs p.a. zu veranstalten. :20:

P.S.
Um Änderung der Gesetzesgrundlage zur Verhinderung von Urteilen geprägt von soviel jagdlichem Unverstand muss man sich nicht bemühen. Die Klarstellung nicht in Deinem Sinne kommt eh. Schneller als Du hier pachten kannst.
 
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Also als Nachbar von OVS, da fiele mir schon was ein.

Das dumme Gesicht möcht ich sehen, wenn die Schergen des Staates erleben müssen, wie ihre überjagenden Tölen zu Cheffchen zurück gewankt kommen, bis oben abgefüllt mit frischem ungewaschenen Pansen.
Schließlich muss man die armen doch füttern, wenn sie in ihrer Not sogar schon beim Nachbarn rumsuchen. Und so ein paar Futterschleppen entlang der Grenze sind ja nun wirklich kein großer Aufwand.
 

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