frodo schrieb:
Discovery schrieb:
Wofür Du dich jedoch fremd schämen solltest versteht ich nicht.
Ich schäme mich fremd für Jäger, die sich ob solcher Urteile, die unter vernünftigen Jägern keiner bräuchte, wie Du vor Begeisterung wild onanierend zu Boden werfen.
Ich denke Du irrst. Speziell Carcanos Äußerungen lassen darauf schließen, dass es eben nicht nur 'vernünftige' Jäger gibt. Da schützt ein Gericht die Rechte eines Pächters und die Allianz aus ÖJV-Suppenkaspern und den verfassungsfeindlichen Grünen trötet gleich los. Das belegt, dass ideologisierte Interessengruppen keine rational agierenden Gesprächspartner sind. Da wird ja nicht mal klar, wessen Rechte und Interessen sie eigentlich vertreten. Nachdem wir die primären Feinde der Biodiversität inzwischen kennen (die moderne Forstwirtschaft), kann es ja der Naturschutz nicht sein.
Ich betrachte das durchaus sehr differenziert, ich bin Hundeführer und Revierpächter. Als Revierpächter frage ich mich, warum ich meine Rechte zu Gunsten eines Dritten einschränken lassen sollte. Sorry, ich habe einen Vertrag unterschrieben, der mir entgeltliche Rechte einräumt und mir definierte Pflichten (z.B. Abschussplan) auferlegt. Ich kann nicht erkennen, warum ich zwangsweise (ggf. ohne Absprache) die Wünsche eines Dritten, zu Lasten meiner Rechte, hinnehmen sollte. Die wirtschaftlichen Interessen (und um nix anderes geht es hier) des Nachbarn sind nicht Bestandteil meines Vertrages und interessieren mich einen Sch...dreck, den interessieren meine wirtschaftlichen Wünsche auch nicht und der wird darauf auch keine Rücksicht nehmen, warum sollte er auch.
Es ist ein völlig anderes Thema, die jeweiligen Bewegungsjagden abzustimmen und evtl. gemeinsam zu organisieren oder durchzuführen. Ich bin ein verträglicher Mensch, das impliziert aber nicht, dass ich mich von meinem ideologisierten bzw. seinen betriebswirtschs Zielen folgenden Nachbarn bevormunden lassen möchte.
NOCH sind wir ein freies Land.
Als Hundeführer und als jemand der einen Hund führt, der sich durchaus mal den einen oder anderen Kilometer 'auf die Socken macht', sehe ich das durchaus sehr kritisch. Das Gericht hat offensichtlich explizit darauf verwiesen, dass ein reiner Abstand (zum Zeitpunkt des Schnallens) von 1.000 Meter zur Reviergrenze, abgestellte Schützen an der Grenze etc. nicht ausreichen, um seinen entsprechenden Verpflichtungen (zur Verhinderung des Überjagens) nachzukommen. Ich darf als Hundeführer wohl erwarten, dass der Einladende Einvernehmen mit seinem Nachbarn hergestellt hat (oder mich über dessen Fehlen aufmerksam macht), unter vernünftigen Jägern - auf beiden Seiten - sollte das möglich sein.
Würden die selbsternannten Öko-Taliban nicht einen solch eifrigen Glaubenskrieg führen, wäre die eine oder andere einvernehmliche Absprache mehr sicher möglich. Soweit mein Nachbar eine 'Waldschutzjagd' durchführt, wird er meine Zustimmung nicht bekommen. Ich schieße nicht auf Hunde und ich fange keine ein, aber die Organisatoren von 'Waldschutzjagden' werde ich mit Freuden vor Gericht zerren.
Grosso