Hallo,
Da ich demnächst umziehen werde, stellt sich mir nun die Frage, wie es zukünftig mit der Waffenaufbewahrung aussieht.
Muss ich die Waffen zwingend in meinem Haupwohnsitz aufbewahren, oder ist auch eine Aufbewahrung in einer fremden Wohnung bzw. in einem Zweitwohnsitz möglich?
Eigentlich würde ich die Waffen gerne in meinem bisherigen Wohnsitz (Elternhaus) lassen und diesen falls nötig als Zweitwohnsitz anmelden, da die Waffen dort meiner Meinung nach sicherer aufbewahrt wären als in der neuen Wohnung (Mehrfamilienhaus).
Aufbewahrt werden die Waffen momentan in einem A-Schrank, der in der Wand verankert ist. Schlüssel habe selbstverständlich nur ich.
Zusätzlich bestünde sogar die Möglichkeit den Raum, in dem der Schrank momentan steht, abzuschließen.
Falls eine Aufbewahrung in einer fremden Wohnung bzw. im Zweitwohnsitz nicht möglich sein sollte, wie sieht es mit der Aufbewahrung in einem Kellerraum aus?
Die neue Wohnung ist wie gesagt in einem Mehrfamilienhaus und da hätte ich einen abschließbaren Kellerraum mit normaler Zimmertür. Könnte ich die Waffen auch da aufbewahren oder muss es wegen Mehrfamilienhaus zwingend in der Wohnung sein?
Ich wohne in Baden-Würrtemberg, falls das eine Rolle spielen sollte.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
Da ich demnächst umziehen werde, stellt sich mir nun die Frage, wie es zukünftig mit der Waffenaufbewahrung aussieht.
Muss ich die Waffen zwingend in meinem Haupwohnsitz aufbewahren, oder ist auch eine Aufbewahrung in einer fremden Wohnung bzw. in einem Zweitwohnsitz möglich?
Eigentlich würde ich die Waffen gerne in meinem bisherigen Wohnsitz (Elternhaus) lassen und diesen falls nötig als Zweitwohnsitz anmelden, da die Waffen dort meiner Meinung nach sicherer aufbewahrt wären als in der neuen Wohnung (Mehrfamilienhaus).
Aufbewahrt werden die Waffen momentan in einem A-Schrank, der in der Wand verankert ist. Schlüssel habe selbstverständlich nur ich.
Zusätzlich bestünde sogar die Möglichkeit den Raum, in dem der Schrank momentan steht, abzuschließen.
Falls eine Aufbewahrung in einer fremden Wohnung bzw. im Zweitwohnsitz nicht möglich sein sollte, wie sieht es mit der Aufbewahrung in einem Kellerraum aus?
Die neue Wohnung ist wie gesagt in einem Mehrfamilienhaus und da hätte ich einen abschließbaren Kellerraum mit normaler Zimmertür. Könnte ich die Waffen auch da aufbewahren oder muss es wegen Mehrfamilienhaus zwingend in der Wohnung sein?
Ich wohne in Baden-Würrtemberg, falls das eine Rolle spielen sollte.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.