Frage zum Führen einer LW auf dem Weg ins Revier

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Von Seiten der BG hast du als Gast nichts zu befürchten, (waffen-)rechtlich kann jedoch ein Verstoß gegen die "UVV" zum Verlust der Zuverlässigkeit führen.

Anm: Der Titel dieses Threads hätte besser gelautet "Frage zum Führen einer LW im Zusammenhang mit berechtigter Jagdausübung", denn mit dem bloßem Eintreffen in einem Jagdrevier ändert sich entgegen landläufiger Meinung erst mal gar nix.

Und selbst die "Gummipirsch" ab Reviergrenze ist eine Tätigkeit, die lediglich im Zusammenhang mit berechtigter Jagdausübung steht und bei der die tatsächliche Jagdausübung frühestens in dem Moment beginnt, in dem das Fahrzeug zur Schussabgabe verlassen wird. Auch bei den anderen Klassikern wie Kontrollschießen und Hundeausbildung ist erst unmittelbar vor der beabsichtigten Schussabgabe zu laden und danach sofort wieder zu entladen.

basti

Jagst Du schon oder lädst bzw. entlädst Du noch? :no::help:
 
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Nochmals:
Wenn du vom Auto zum Hochsitz pirschen(!) willst, also mit der Absicht und Möglichkeit Beute zu machen, tatsächlich jagst, kann die Langwaffe natürlich zu Beginn der Pirsch geladen werden.

Taperst du hingegen nächtens mit der Taschenlampe zur Kanzel/zum Auto, kannst du gar nicht jagen. Es handelt sich also um ein Führen im Zusammenhang mit der berechtigten Jagdausübung (entladen!).

endung ist ja nur für den Fangschuss bestimmt und der ist nicht in Sicht. Sollte er dann erforderlich werden, kündigt sich das an und erst dann ist zu laden.

Und was die Jagdschulen da so an Szenarien entwickeln, hat gerne mal weniger mit der Jagdpraxis, als mit der Prüfungspraxis zu tun, damit man schön laden-entladen-laden-einstechen-entstechen-entladen prüfen kann.

Man mag das ja gerne alles für falsch und alberne Korinthenkakkerei halten, aber unsere Rechtsprechung hat sich leider in den letzten Jahren eben genau dahin entwickelt, dass Waffen erst unmittelbar vor ihrer berechtigten Benutzung geladen werden dürfen.

basti

Oh Basti!!!!

Uns allen stehen die Haare zu Berge, bist Du sicher denn Jagdschein bestanden zu haben? Jagdrecht und UVV wirklich in seinen Grundzügen und Feinheiten verstanden?

Für mich gilt halt, im Revier Patronen in LW und KW rein, beim Besteigen von Hochsitzen gemäß UVV raus, gehts über ein schwieriges Hindernis dito. ....

Hattest Du schon mal ne Rotte Sauen auf dem Pirschweg liegen? Da ist es besser, zumindest unterladen unterwegs zu sein.
 

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