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Von Seiten der BG hast du als Gast nichts zu befürchten, (waffen-)rechtlich kann jedoch ein Verstoß gegen die "UVV" zum Verlust der Zuverlässigkeit führen.
Anm: Der Titel dieses Threads hätte besser gelautet "Frage zum Führen einer LW im Zusammenhang mit berechtigter Jagdausübung", denn mit dem bloßem Eintreffen in einem Jagdrevier ändert sich entgegen landläufiger Meinung erst mal gar nix.
Und selbst die "Gummipirsch" ab Reviergrenze ist eine Tätigkeit, die lediglich im Zusammenhang mit berechtigter Jagdausübung steht und bei der die tatsächliche Jagdausübung frühestens in dem Moment beginnt, in dem das Fahrzeug zur Schussabgabe verlassen wird. Auch bei den anderen Klassikern wie Kontrollschießen und Hundeausbildung ist erst unmittelbar vor der beabsichtigten Schussabgabe zu laden und danach sofort wieder zu entladen.
basti
Jagst Du schon oder lädst bzw. entlädst Du noch? :no::help: