Frage an die Schweizer Mitglieder

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Habe mal eine Frage an die Schweizer Mitglieder. Weiß das dieses Forum eigentlich nicht richtig ist, habe aber kein passendes für die Schweiz gefunden. nun meine Fragen: Habe das Angebot eventuell ab 2007 in Zürich zu arbeiten. Möchte nun wissen ob ich mit meinem Deutschen Jagdschein in Zürich auch einen Jagdschein lösen kann, oder muß ich eine schweizer Jägerprüfung machen? Wenn ja ist diese sehr schwer und aufwendig? Weitere Frage wäre, ob ich wenn ich nach Zürich ziehe meine Waffen mitnehmen kann oder ist dieses nicht möglich? Was muß man eventuell noch beachten. Bin über jede Information dankbar. Wenn jemand die Internet Adresse von einem Schweizer Jagdforum kennt, diese bitte auch hier posten.
Danke Flowe
 
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War Zürich nicht der Kanton, in dem die private Jagd gänzlich ruht bzw. verboten ist und dort auf Steuerzahlers Kosten Berufsjäger angeheuert sind, um die Jagd durchzuführen?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Flowe:

1. Möchte nun wissen ob ich mit meinem Deutschen Jagdschein in Zürich auch einen Jagdschein lösen kann, oder muß ich eine schweizer Jägerprüfung machen? Wenn ja ist diese sehr schwer und aufwendig?
2. Weitere Frage wäre, ob ich wenn ich nach Zürich ziehe meine Waffen mitnehmen kann oder ist dieses nicht möglich?
3.Was muß man eventuell noch beachten.
<HR></BLOCKQUOTE>

1. Jagd ist Kantonsrecht, und das ist von Kanton zu Kanton verschieden. Viele Kantone erkennen nicht mal den Jagdschein eines anderen Kantons an.
Meine Erfahrung zur Anerkennung des dt. Jagdscheins:
Wallis: nein
Baselland: erkennt Jagdschein aus BaWü an, andere nicht
icon_confused.gif

Zug: ja, nach Ueberprüfung ob meine Prüfung in etwa gleichwertig war
Zürich: keine Ahnung - suche die Kantonale Jagdverwaltung und frag nach.

2. Jagdwaffen sind kein Problem. Keine Meldepflicht.
Aber z.B. ein Kar 98k gäbe Probleme - das ist eine Kriegswaffe. Aber ein Schweizer Karabiner 31 ist eine Sportwaffe - nochmal
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3. Würde bei der Ausfuhr aus DE den dt. Zoll fragen ob irgend Papiere notwendig sind, z.B. INF3.

NB: keine Jagd ist in Genf, nicht in Zürich.

Fuhrmann
 
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Die Schweiz ist eben sehr föderalistisch aufgebaut. Jagdrecht wird kantonal geregelt, daher die grossen Unterschiede.

Im Kanton Aargau wird der BaWü Jagdschein problemlos anerkannt. Du kannst problemlos im Kanton Zürich eine Arbeit annehmen und im Kanton Aargau Wohnsitz nehmen (Bilaterale Verträge Schweiz : EU) Kantonsgrenze Aargau bis Stadt Zürich max 25 km Entfernung. Wenn es wirklich soweit ist, gib Laut oder Mail.

WMG
Kokanee
 
A

anonym

Guest
[ 16. November 2005: Beitrag editiert von: +steinerirg+ ]
 
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Nicht ganz so. Ohne vom Kanton Zürich anerkannten Jagdfähigkeitsausweis kannst Du nur entweder 3 Zweitagespässe oder einen 6-Tagespass mit wahlweisen Jagdtagen lösen. Der Kanton Zürich ist aber nach meinen Informationen dran, mit Deutschland, FL und A Gegenrechtsvereinbarungen abzuschliessen.
Kontakte mit Zürcher Jägern entweder via die Jagdschutzvereine (www.zjv.ch oder www.jsvw.ch) oder die Jagdverwaltung (für Schwarzwildjagd). Die Zürcher Jägerprüfung ist zweigeteilt: erster Teil bestehnd aus Theorieprüfung und Schiessprüfung, vergleichbar mit einem Lernfahrausweis, hast Du als bereits ausgebildeter Jäger innert zwei Monaten gemacht. Berechtigt Dich, als Jahresgast zu jagen. Zweiter Teil ist eine jagdpraktische Prüfung (Ansitz/Pirsch, praktische Arbeit an erlegten Tieren, Wildschaden etc.) berechtigt Dich auch als Pächter zu fungieren.
Voilà tout.
 
A

anonym

Guest
[ 16. November 2005: Beitrag editiert von: +steinerirg+ ]
 
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Danke erst mal für Eure Informationen. Werde es dann wohl erst mal bei einem Jagdpass für Gäste belassen. Was könnt Ihr mir noch zur Mitnahme meiner Jagdwaffen sagen? Wie ist das? Muß man die Irgendwo anmelden? Oder kann ich die nur anmelden wenn ich auch einen Züricher ganzjährigen Jagdpass habe?
Danke Flowe
 
A

anonym

Guest
[ 16. November 2005: Beitrag editiert von: +steinerirg+ ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Flowe:
Was könnt Ihr mir noch zur Mitnahme meiner Jagdwaffen sagen? <HR></BLOCKQUOTE>

Mitnehmen darfst Du alle klar als Jagdwaffen zu erkennenden Langwaffen ohne anzumelden (d.h. auch nachts über die grüne Grenze). Problematisch wird es allerings mit der Mehrwertssteuer (7.5%). Ist meisst das grössere Problem. Die kannst Du allerdings, wenn Du die Waffen innerhalb eines Jahres ausführst wieder zurückfordern...

Zum Züricher Jagdpass. Der einfach zu erwerbende'Lernfahrausweis' ist sechs(?) Jahre gültig und kann danach wiederholt werden. Wenn Du also nicht Pachten willst die einfachste Methode.

Interessant ist auch der Schiessplatz in Embrach
 
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Es gibt doch einen Vertrag, in dem der deutschen Jagdschein und der schweizerischen Jagdschein in Kantonen mit Revierjagd wechselseitig in .de und eben diesen Kantonen anerkannt wird, oder?
 
A

anonym

Guest
@Tiroler Bracke

Deutschland mit Kanton Zug: Ja
Deutschland mit Kanton Graubünden: Nein, weil Graubünden eines der restriktivsten Kantone ist, welche das Gegenrecht anerkennen - leider ???
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Waidmannsgrüsse
Collani
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Collani:
@Tiroler Bracke

Deutschland mit Kanton Zug: Ja
Deutschland mit Kanton Graubünden: Nein, weil Graubünden eines der restriktivsten Kantone ist, welche das Gegenrecht anerkennen - leider ???
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Waidmannsgrüsse
Collani
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<HR></BLOCKQUOTE>

Graubünden hat kein Revierjagdsystem sondern ein Lizensjagdsystem und fällt deswegen nicht drunter.
 
A

anonym

Guest
@Tiroler Bracke

Letztes Jahr hatte ich eine Jagd-Einladung in Berlin-Brandenburg. November und Wildsauen! Bei der UJB habe ich dann den Graubündner Jagdschein gezeigt. Nix da! Glit nicht! Dann zückte ich den Zuger Jagdschein -
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alles klar - Willkommen in Berlin-Brandenburg.

Beide Kantone haben Patentsysteme.

Waidmannsgrüsse
Collani
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