Wheelgunner_45ACP
Moderator
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Daraus geht für mich keine Mengenbegrenzung hervor.Das liest sich dort anders Klick.
Zwar hätte ich die Möglichkeit mich unter die Ausnahme unter Punkt 1 zu berufen, jedoch wäre das Bedürfnis erloschen sobald man die Schweißhundestation dran gibt und auf versenktes Geld habe ich recht wenig Lust.
Gruß
Nach der letzten Änderung im WaffG darf ein Jäger jetzt auf Jagdschein SD kaufen. Ohne jegliche Mengenbegrenzung, genau so wie bei LW. Bedürfnis ist der JS, einzige Einschränkung laut WaffG ist "Zentralfeuerpatrone". Vorher gab es unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. Das hängt weder an Schweißhund- Station noch Pacht oder Begehungsschein.
Da würde ich wirklich mal bei deinen SB nachfragen.