Fast erschossen??? fühlte mich ernsthaft bedroht!

V

volpone

Guest
SirLendelot schrieb:
So etwas sollte man wirklich nicht auf die leichte Schulter nehmen und vielleicht ist der überproportionale Gebrauch von Smileys hier nicht unbedingt angebracht.

Erst einmal wünsch ich dir einen schönen Sonntag. Genieße ihn, es hätte anders ausgehen können.

Daß Fehler überall passieren können ist klar, aber so etwas - und hier scheint es vorsätzlich geschehen zu sein - muß man wirklich nicht hinnehmen. Der Schütze hat ja schon erschreckend reagiert. Was hat denn der Jagdleiter gesagt?

Auf eine weitere Einladung dort würde ich auch keinen gesteigerten Wert legen und mir auch amtliche Schritte überlegen. Der Schütze hat durch sein Verhalten bewiesen, daß er offenkundig nicht geeignet ist, Waffen unter freiem Himmel zu führen.

Diesmal ohne WMH

wolfgang

Edith sagt: "Wenn wir schußsichere Westen auf der Gesellschaftsjagd brauchen, dann können wir die Jagd begraben und Skat spielen gehen."

Ich danke für deine Worte. Anscheinend verstehen hier manche die Gefählichkeit der Situation nicht. Erst wenn man selbst mal betroffen ist, dann wird umgedacht.
Der Nachbar war Gast im Nachbarrevier. Er ist mir nun namentlich bekannt und ich werde mit Absprache des einladenden Pächters die zuständige untere Jagdbehörde informieren.
So etwas ist kein Kavaliersdelikt und in meinen Augen mehr als grob fahrlässig. Der Typ hat ja nachdem ich ihn angebrüllt habe ja mit dem 2. Schuß gewartet. Also war ihm durchaus bewußt das er vorher schon deutlich meine Richtung eingeschlagen hatte....
 
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Nutria schrieb:
Ritter
Edith sagt: "Wenn wir schußsichere Westen auf der Gesellschaftsjagd brauchen, dann können wir die Jagd begraben und Skat spielen gehen."
Gute Idee :lol: , Gesellschaftsjagden sind tierquälerisch, gefährlich auch für Menschen, und haben den eigentlichen Sinn der Jagd noch nie erfüllt. :wink:
Die letzte Treibjagd bei uns hat an Silvester erinnert, eine Schande ist das. Beim Entenstrich im Halbdunkel ist das blinde Geknalle auch oft nicht auszuhalten.
Die Jagd MUSS sich ändern.
Nutria

Ahhh die Wasserratte - habe nun auch das Vergnügen den weit über die Grenze des WuH Forum bekannten Suppenkasper mal persönlich kennenzulernen... 8)

Nein, Gesellschaftsjagden sind nicht tierquälerisch. Im Gegentum! Sie können, richtig durchgeführt, den Jagddruck auf das Wild ganz erheblich senken.

--> Das übrigens war ein Argument. Dick anstreichen und merken!

Außerdem - welchen Sinn siehst ausgerechnet du in der Jagd? Ein jagdscheinlösender Antijagdgegner-Gegner...
Bist du dir des letzten Punktes überhaupt sicher? Eine Treibjagd hat nämlich mit einer Drückjagd so überhaupt garnichst zu tun.
Bezeichnend ist aber deine Schadenfreude. Nur mal so zur Info. Im Gegensatz zu irgendwelchen Zeitungsmeldungen, die hier häufig reingestellt werden und deren Herkunft und Wahrheitsgehalt oft mehr als fragwürdig sind, befinden wir uns hier im "Real Life". Das ist das, was sich abseits deines Rechners draußen befindet!!! Das wahre Leben sozusagen.

Daß dich dieser Sachverhalt zum Lachen veranlaßt ist gut - denn es disqualifiziert dich (erneut) selber.
 
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volpone schrieb:
Ich danke für deine Worte.
Kein Problem, dachte du brauchst etwas Zuspruch nach so einer Nahtoderfahrung. Außerdem ist alles andere als deutliche Worte fehl am Platze...

Anscheinend verstehen hier manche die Gefählichkeit der Situation nicht. Erst wenn man selbst mal betroffen ist, dann wird umgedacht.

Siehe Wasserratte - traurig aber wahr. Ein Glück sind das nicht diejenigen, die die Welt verbessern werden...

Der Nachbar war Gast im Nachbarrevier. Er ist mir nun namentlich bekannt und ich werde mit Absprache des einladenden Pächters die zuständige untere Jagdbehörde informieren.

In dem Falle wahrscheinlich das Richtige. endlich mal einer der Rückgrat bewiest und (hoffentlich) nicht am Tage drauf sagt "Ach ich lebe ja noch und das war ja alles nicht so schlimm!"

So etwas ist kein Kavaliersdelikt und in meinen Augen mehr als grob fahrlässig. Der Typ hat ja nachdem ich ihn angebrüllt habe ja mit dem 2. Schuß gewartet. Also war ihm durchaus bewußt das er vorher schon deutlich meine Richtung eingeschlagen hatte....

Ich will in keiner Lebenslage jemanden ans Bein pinkeln - echt nicht. Deshalb ist es für mich auch wichtig, wie in so einer Situation die betreffene Person reagiert. Meist kommt dann das, was man bei Hunden - glaube ich - Angstbeißen nennt, sich verteidigen bis zum geht nicht mehr. Wenn man ihnen dann die Möglichkeit einräumt, sich zu entschuldigen und Demut zu beweisen (klingt doof ist aber so) und sie nutzen diese nicht, dann ist Hopfen und Malz verloren. Sie werden es nicht lernen.

In diesem Sinne allen einen beschaulichen Sonntag
 
A

anonym

Guest
SirLendelot schrieb:
Nein, Gesellschaftsjagden sind nicht tierquälerisch. Im Gegentum!

Das würde ich aber mal gerne erklärt haben. Gut ich bin auch auf fast jeder Gesellschaftsjagd, aber was sich dort so an Schlumpschützen tummelt und dem Wild dann auch noch einen Schuss antragen, ist beängstigend.
Viele Nachsuchen bringen keinen Erfolg, trotz Anschusszeichen.
Und die teilweise zerfledderten Stücke beim Streckelegen bestätigen es mir auch immer wieder.



SirLendelot schrieb:
Sie können, richtig durchgeführt, den Jagddruck auf das Wild ganz erheblich senken.
Das halte ich ehrlich gesagt für eine Schutzbehauptung. W.
 
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frage

wieviele Drückjagden werden den als solche auch ausgeführt und sind keine Treibjagd :?:
 
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Hallo,

könnten wir nicht mal zusammen die Begriffe Gesellschaftsjagd, Treibjagd, Drückjagd und Bewegungsjagd definieren, sind sie eigentlich in den LJagd- Gesetzen und dem BJagdG genau erklärt?
Im § 42 JJagdG Ba.-Wü. seht folgendes:
1. Treibjagd im Sinne der Vorschriften des Bundesjagdgesetzes, dieses Gesetzes und des Gesetzes über die Sonntag und Feiertage ist die Jagd, bei der mehr als vier, bei der Jagd auf Schalenwild im Wald mehr als acht Schützen oder mehr als vier Personen, die das Wild aufscheuchen, teilnehmen.
2. Gesellschaftsjagd im Sinne des § 16 Abs.3 des Bundesjagdgesetzes ist die Jagd, an der mehr als acht Personen teilnehmen.

§ 16 Abs.3 lautet: Der Jagendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

Ich glaube, daß die Begriffe Drückjagd und Bewegungsjagd in den Gesetzen garnicht vorkommen.

Mit WmH, Bukett
 
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Bukett schrieb:
Hallo,

könnten wir nicht mal zusammen die Begriffe Gesellschaftsjagd, Treibjagd, Drückjagd und Bewegungsjagd definieren, sind sie eigentlich in den LJagd- Gesetzen und dem BJagdG genau erklärt?
Im § 42 JJagdG Ba.-Wü. seht folgendes:
1. Treibjagd im Sinne der Vorschriften des Bundesjagdgesetzes, dieses Gesetzes und des Gesetzes über die Sonntag und Feiertage ist die Jagd, bei der mehr als vier, bei der Jagd auf Schalenwild im Wald mehr als acht Schützen oder mehr als vier Personen, die das Wild aufscheuchen, teilnehmen.
2. Gesellschaftsjagd im Sinne des § 16 Abs.3 des Bundesjagdgesetzes ist die Jagd, an der mehr als acht Personen teilnehmen.

§ 16 Abs.3 lautet: Der Jagendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

Ich glaube, daß die Begriffe Drückjagd und Bewegungsjagd in den Gesetzen garnicht vorkommen.

Mit WmH, Bukett

Rechtlich definiert sind meist Treib- und Gesellschaftsjagd. Der Begriff Drückjagd kommt z.B. im BayJG im Zusammenhang mit der Forderung nach brauchbaren Jagdhunden vor. Aus der Definition der Treibjagd läßt sich aber ableiten daß in Bayern eine Drückjagd nicht mehr als vier Treiber oder Abwehrer haben kann.

WH
Amadeus
 
V

volpone

Guest
Zitat von Wolfgang: "In dem Falle wahrscheinlich das Richtige. endlich mal einer der Rückgrat bewiest und (hoffentlich) nicht am Tage drauf sagt "Ach ich lebe ja noch und das war ja alles nicht so schlimm!" "

Guten Morgen Wolfgang!
Ich bleibe dabei. Der Brief an die u. Jagdbeh. ist schon fertig. Zur Zeit prüfen wir (meine Frau ist Rechtsanwältin) in wie weit eine pol. Anzeige einen Sinn macht. Diese grobe Fahrlässigkeit zeigt, dass dieser Herr nicht Zuverlässig im Umgang mit der Waffe ist.
Ich bin nächste Woche übrigens auf dem Truppenübungsplatz Bergen zur jagd eingeladen. Wo wohnst du denn in der L.Heide??
Micha
 
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Hallo, Volpone,

jeder, in der Bundesrepublik gültige Jagdschein hat eine Rüchseite mit 10 Hauptregeln für das Verhalten der Jäger auf Treibjagden und sonstigen Gesellschaftsjagden.
Lies mal da den Abs.5.
Ich glaube, diese Regeln sind nicht von den Ministerien, sondern von den Berufsgenossenschaft aufgestellt.
Wende dich doch einmal dahin.

Hallo, Amadeus,
Wahrscheinlich ist der Überbegriff " Gesellschaftsjagd" und beinhaltet alle andern Jagdausübungsarten mit Ausnahme der Einzeljagd. (zählt darunter auch die Jagd mit einem Gast?)

Mit WmH, Bukett.
 
V

volpone

Guest
@ Bukett:
Danke für den Tip. Ich werde mal die BG ansprechen.
 
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Bukett schrieb:
....
Hallo, Amadeus,
Wahrscheinlich ist der Überbegriff " Gesellschaftsjagd" und beinhaltet alle andern Jagdausübungsarten mit Ausnahme der Einzeljagd. (zählt darunter auch die Jagd mit einem Gast?)

Mit WmH, Bukett.

In Bayern ist die Gesellschaftsjagd die Jagd mit mehr als vier Teilnehmern. Wenn sich also der JAB mit vier Mitgehern zum gemeinsamen Ansitz verabredet ist das schon eine Gesellschaftsjagd.

WH
Amadeus
 
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Bukett schrieb:
Wahrscheinlich ist der Überbegriff " Gesellschaftsjagd" und beinhaltet alle andern Jagdausübungsarten mit Ausnahme der Einzeljagd. (zählt darunter auch die Jagd mit einem Gast?)
Nein, die Jagd mit einem Gast fällt nicht darunter. Ges.jagd ist definiert >= 4 Jagdscheininhaber, die gemeinsam und aufeinander abgestimmt die Jagd ausüben (Hessen).
Weitere Unterschiede mach das Gesetz hier nicht (Treib-. Drückjagd etc.)

Edit: Amadeus war schneller. Damit es nicht so aussieht, dass ich ihm nur nachplappere, schiebe ich noch eine Frage an ihn hinterher: Wieso gibt's in Bayern einen rechtlichen Unterschied, ob 4 oder 5 Treiber rumstolpern?
 
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volpone schrieb:
......
Ich bleibe dabei. Der Brief an die u. Jagdbeh. ist schon fertig. Zur Zeit prüfen wir (meine Frau ist Rechtsanwältin) in wie weit eine pol. Anzeige einen Sinn macht. Diese grobe Fahrlässigkeit zeigt, dass dieser Herr nicht Zuverlässig im Umgang mit der Waffe ist.......

Die Pirschzeichen (Anschuß zwischen den Sitzen) sind vermutlich weggewaschen, andere Zeugen gibt es gem. Deiner Schilderung nicht. Der Schütze wird den Schuß leugnen bzw. anders darstellen und schon um seine Chancen zu verbessern und um glaubwürdiger zu erscheinen mit einer rechtlichen Retourkutsche reagieren.

Letzten Endes mußt Du beweisen daß Du die Wahrheit gesagt hast. Er muß nur leugnen. Frag Deine Frau.

WH
Amadeus
 
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Hallo Volpone,
berichte bitte mal, wer der richtige Ansprechpartner war, das ist doch hochinteressant.

Mit WmH, Bukett.
 

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