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Peter49
Guest
Der Ausbilder eines polizeilichen Einsatzkommandos (hochtrainierte Leute!) hat das Schließen des Verschlusses mittels direktem Betätigen des Schlittens außer zur Störungsbeseitigung verboten, da es dabei zu Fehlfunktionen aufgrund fehlerhafter Handhabung in der Hektik oder bei Zwangshaltungen kommen kann.
Der Verschluss ist über den Schlittenfanghebel zu schließen!
Der Verschluss ist über den Schlittenfanghebel zu schließen!